Grundfragen des gesellschaftsrechtlichen Mandats
- 2 Minuten Lesezeit
Gesellschaftsrechtliche Grundfragen von Unternehmungen und bei Konflikten unter Gesellschaftern
Jede Unternehmung steht am Anfang ihrer Geschäftsaufnahme oder auch nach langjähriger Tätigkeit vor der Frage, ob und welche Gesellschaftsform die Richtige ist, um den gewünschten unternehmerischen Erfolg umzusetzen bzw. zu optimieren.
Bleibt man Einzelunternehmer, eingetragener Kaufmann, gründet man mit anderen eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder offene Handelsgesellschaft (oHG) oder eine Kommanditgesellschaft (KG), eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), eine Limited (Ltd.) oder eine Aktiengesellschaft (AG)?
Um diese Frage beantworten zu können, muss der Rechtsanwalt mit dem Mandanten die hierzu relevanten Grundfragen und Ziele abklären. Hierzu gehören z.B.: Wie viel Kapital ist vorhanden? Wie viel Kapital wird benötigt? Wie wird die Finanzierung gesichert? Welche Produktionsmittel sind erforderlich, sei en es Räumlichkeiten oder Maschinen? Gibt es Immobilien? Ist es ratsam, eine Immobilienbesitzgesellschaft zu gründen? Wie viele Mitarbeiter werden benötigt? Welche Haftungsrisiken gibt es? Welche steuerlichen Auswirkungen haben die unterschiedlichen gesellschaftsrechtlichen Konstellationen? Wie unabhängig möchte der Unternehmer vom Einfluss anderer Personen, Mitgesellschaftern/Geldgebern sein? Gibt es bei Jungunternehmern ein betriebswirtschaftlich abgesichertes Unternehmenskonzept? etc.
Die gesellschaftsrechtliche Beratung ist eine höchst individuelle Beratung, die es nicht von der Stange gibt, sondern wie ein aufwändiger Maßanzug für die jeweiligen Bedürfnisse des Mandanten geschneidert werden muss. Daher gibt es auch kein Patentrezept, sondern in der Praxis in aller Regel einen Kompromiss, bei dem die vom Mandanten nach eingehender Prüfung und Beratung als für ihn maßgeblich gesetzten Schwerpunkte.
Der Zielfindung des Mandanten sollte im Hinblick auf die weitreichenden Auswirkungen besonderes Augenmerk und besonders intensive Beratungstätigkeit gewidmet werden. Die Umsetzung erfolgt dann anhand der Zielsetzung. Am Ende hat der Mandant ein für ihn maßgeschneidertes Unternehmenskonzept, mit dem er erfolgreich arbeiten kann, weil seine unternehmerischen Bedürfnisse und Besonderheiten hinreichend berücksichtigt wurden.
Besonderes Augenmerk sollte auch auf das Thema etwaiger Auseinandersetzungen von Gesellschaftern gelegt werden, wenn diese in Konflikt geraten und eine Zusammenarbeit nicht mehr möglich ist. Hier sollte bereits im Vorfeld eine Regelung gefunden werden, die einen Zeit, Geld und Nervenaufreibenden Konflikt weitgehend vermeiden hilft.
Mandate bei bestehendem Gesellschafterkonflikt sollten nach Möglichkeit so gelöst werden, dass eine möglichst schnelle, effiziente und gütliche Regelung gefunden wird und die Parteien nicht über Jahre hinweg die Unternehmung durch möglicherweise aus betriebswirtschaftlicher Sicht unnötige Prozesse lähmen. Hier sollten Emotionen möglichst abgebaut und eine klare, betriebswirtschaftliche Sicht zwischen den Kontrahenten gefördert werden.
Dr. Thomas Etzel, Rechtsanwalt, München
Artikel teilen: