Haben Sie 2024 als Fleischer/Metzger mit negativen Google-Bewertungen zu kämpfen? Wir unterstützen Sie!
- 2 Minuten Lesezeit
Fleischereibetriebe können sich auch 2024 gegen Google-Fake-Bewertungen wehren
Seit mehreren Jahren fokussiere ich mich in meiner anwaltlichen Tätigkeit stark auf das Gebiet der Entfernung ungerechtfertigter negativer Google-Bewertungen beziehungsweise Rezensionen auf Google Maps. Einige meiner Klienten gehören zur Kategorie der Fleischereien und ihrer Inhaber. Fleischereien verzeichnen üblicherweise einen hohen Kundenstrom, der täglich bedient wird, und dies birgt ein erhebliches Potenzial sowohl für positive als auch negative Google-Bewertungen.
1. Fleischereien haben das Recht, falsche Google-Bewertungen zu entfernen!
Unerwünschte Rezensionen auf Google Maps, mit denen Fleischereien in ihrem Geschäftsumfeld konfrontiert sind, stammen aus unterschiedlichen Quellen. Ein erheblicher Anteil der Bewertungen, dem ich in meinen Beratungsgesprächen begegne, ist rechtlich nicht haltbar und kann daher entfernt werden.
Es kommt häufig vor, dass Fleischereien oder deren Besitzer Anfragen stellen, weil die Verfasser der Bewertungen nicht identifiziert werden können. Dies kann daran liegen, dass die Bewertungen anonym abgegeben wurden oder der Name des Verfassers nicht in den Kundendaten der Fleischerei auftaucht. In solchen Fällen sprechen wir von sogenannten Fake-Bewertungen oder Scheinrezensionen.
Die Herkunft solcher falschen Rezensionen kann oft nur vermutet werden. In einigen Fällen lassen sich derartige Bewertungen auf Konkurrenten, Mitbewerber oder ehemalige Mitarbeiter zurückführen. Beachtenswert ist jedoch, dass diese Gruppen grundsätzlich nicht auf Google bewerten dürfen, sondern nur Kunden oder Verfasser mit nachweisbarem geschäftlichen Kontakt.
Die erfreuliche Nachricht:
Fleischereien müssen solche Fake-Rezensionen nicht akzeptieren!
Glücklicherweise existiert bereits eine Fülle von gerichtlichen Entscheidungen zu diesem Thema. Hier finden Sie einen Artikel von mir, der einige der bedeutsamsten Urteile zu dieser Thematik zusammenfasst:
2. Sind Sie als Fleischerei mit negativen Fake-Rezensionen konfrontiert?
Wir stehen Ihnen zur Seite, um Ihnen bei der Löschung Ihrer negativen Google-Bewertungen zu helfen!
Auch wenn Sie bereits erfolglos versucht haben, eine solche Bewertung selbst zu entfernen, besteht durch eine entsprechende fachkundige Argumentation oft die Möglichkeit, die unerwünschte negative Bewertung doch noch löschen zu lassen.
3. Kontaktieren Sie uns für ein kostenfreies Erstgespräch!
Gerne können Sie uns für eine unverbindliche und kostenlose Erstkonsultation kontaktieren (0471/483 99 88 – 0), in der wir gemeinsam mit Ihnen erörtern, ob wir auch in Ihrem Fall die Möglichkeit haben, negative Google-Bewertungen entfernen zu lassen.
Alternativ können Sie uns auch per E-Mail (info@drnewerla.de) oder über die Nachrichtenfunktion auf anwalt.de erreichen.
Wir bieten die Einreichung von Löschanträgen bei Google zu einem erschwinglichen Festpreis an (Einzelpreis 98.- € zzgl. 19% MwSt. Fragen Sie nach unseren Mengenrabatten ! ).
4. Nutzen Sie Ihre Rechtsschutzversicherung!
Verfügen Sie über eine Firmenrechtsschutzversicherung? Hervorragend, denn eine solche Versicherung kann unter bestimmten Voraussetzungen sogar die Kosten für unsere anwaltliche Tätigkeit im Einzelfall übernehmen. Zögern Sie nicht, uns anzusprechen, damit wir gemeinsam prüfen können, ob Ihre Rechtsschutzversicherung auch die Kosten unserer Unterstützung in Ihrem Fall tragen kann.
Sind Sie als Fleischerei mit ungerechtfertigten Rezensionen auf Google Maps konfrontiert und möchten diese dringend entfernen lassen?
Besuchen Sie gerne unsere Internetseite rund um das Thema Google Bewertungen löschen:
www.bewertungsbeseitiger.de
Artikel teilen: