Haben Sie Ihre deutsche Staatsbürgerschaft durch Adoption verloren? Es gibt Hoffnung.
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Viele Menschen wissen nicht, dass es Wege gibt, eine verlorene deutsche Staatsbürgerschaft wiederzuerlangen – insbesondere wenn die Umstände der Adoption nicht eindeutig sind. Wussten Sie, dass der Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft durch eine Auslandsadoption nicht immer automatisch eintritt? Wenn in der Regel verliert ein deutsches Staatsangehöriger seine Staatsangehörigkeit, wenn er von einem ausländischen Bürger adoptiert wird und dadurch die fremde Staatsangehörigkeit erwerbt.
Zum Beispiel: Wenn jemand zum Zeitpunkt der Adoption seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatte, könnte dies ausreichen, um eine Petition zur Wiederherstellung der Staatsbürgerschaft einzureichen. Ebenso könnte eine Rolle spielen, ob die ausländische Staatsbürgerschaft automatisch durch die Adoption verliehen wurde oder es an weiteren Bedingungen geknüpft ist oder es eines weiteren Antrages bedurfte – was rechtlich geprüft werden muss.
Eine weitere Option wäre, die Staatsbürgerschaft auf normalem Wege wiederzuerlangen. Für ehemalige deutsche Staatsbürger gelten hier besondere Vorteile: In Berlin beispielsweise kann die Staatsbürgerschaft oft schon nach weniger als einem Jahr Wohnsitz beantragt werden, und zwar nach § 8 StAG. Der notwendige Aufenthaltstitel wird vereinfacht für ehemalige deutsche erteilt (§ 38 AufenthG).
Es gibt viele Möglichkeiten, und jeder Fall ist einzigartig. Wenn Sie Unterstützung benötigen oder einfach mehr über Ihre Optionen erfahren möchten, zögern Sie nicht, sich beraten zu lassen.
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