Haftung Vermittler Verkauf Gold PIM und Argus Noble

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Ob und inwieweit Vermittler für fehlgeschlagene Anlagen in physisches Gold haften wird in letzter Zeit durch die Insolvenz der PIM Gold GmbH oder Argus Noble B.V. wieder aktuell. Es stellt sich insbesondere für die Käufer die Frage, ob - sofern das Gold "verschwunden" ist - irgendein Dritter dafür haftbar gemacht werden könnte. Schnell ist man dann beim Vermittler, der ja für gewöhnlich "allwissend und umfassend gebildet" sämtliche Interna hätte erkennen und mitteilen müssen. 

Unter anderem auch hier bei anwalt.de wirbt eine Kanzlei derzeit damit, mehrere Klagen gegen einen Vermittler von physischem Gold der mittlerweile insolventen Argus Noble B.V. eingereicht zu haben. Als Vertreter des Vermittlers möchte ich darauf hinweisen, dass die Haftung mitnichten so klar ist wie sie gelegentlich dargestellt wird. Ob überhaupt eine Vermittlung von Kapitalanlagen stattgefunden hat, die entsprechende Informations- und Beratungsobliegenheiten ausgelöst hat, ist bereits im ersten Zugriff streitig. Ob der Vermittler sodann irgendwelche Kenntnisse von unlauteren Machenschaften hatte steht ebenso nicht fest, zumal nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes der Vermittler/Berater für Unterschlagungs- oder Untreuehandlungen des Anbieters grundsätzlich nicht einzustehen hat. 

Insofern: wir halten derzeit das Prozessrisiko für die Kläger für überdurchschnittlich, beim Kauf von physischem Gold handelt es sich gerade nicht um ein Finanzanlageprodukt im Sinne des KWG bzw. des VermAnlG. 

insofern sollte in jedem Fall tatsächlich sehr genau geprüft werden, ob eine gerichtliche Inanspruchnahme des Vermittlers sinnvoll ist, vor allem auch deshalb, da in diesem Bereich häufig viele Vermittler gerade über keine entsprechende Haftpflichtversicherung verfügen und die Kapitaldeck ebenfalls häufig eher dünn ist. 



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