Veröffentlicht von:

Handelsregisterauszug aus Serbien

  • 1 Minuten Lesezeit

Das Handelsregister ist eine zentrale und elektronische Datenbank, in der Einzelunternehmer, Handelsgesellschaften, Genossenschaften, öffentliche Unternehmen, Zweigniederlassungen und Vertretungen ausländischer Handelsgesellschaften sowie andere Formen juristischer Personen in Serbien registriert werden.

Das heutige Handelsregister wurde am 1. Januar 2005 eingeführt, wodurch das gerichtliche Verfahren zur Registrierung von Wirtschaftssubjekten durch ein Verwaltungsverfahren ersetzt wurde. Dies hatte zum Ziel, das Registrierungsverfahren zu beschleunigen und eine höhere Effizienz durch ein einheitliches, elektronisches System zur Datenerfassung zu erreichen, das für die Wirtschaftssubjekte relevant ist und im täglichen Rechts- und Geschäftsverkehr benötigt wird.

Durch die Umstellung auf ein zentralisiertes Registrierungssystem entstand eine einheitliche, zentrale elektronische Datenbank über Wirtschaftssubjekte in der Republik Serbien. Diese enthält alle gesetzlich vorgeschriebenen Daten, die in Übereinstimmung mit den EU-Richtlinien registrierungspflichtig sind. Die Datenbank ist über das Internet für alle interessierten Personen leicht und ohne Nachweis eines rechtlichen Interesses zugänglich.

Um einen Auszug aus dem Handelsregister zu erhalten, ist Folgendes erforderlich:

  • Das Ausfüllen eines Antrags auf Ausstellung des Auszugs,
  • Beilegung eines Zahlungsnachweises für die Gebühr zusammen mit dem Antrag.


Der Antrag auf Ausstellung des Auszugs kann von jeder interessierten Person gestellt werden, und das Dokument wird vom Antragsteller oder einer von ihm bevollmächtigten Person entgegengenommen.

Der Antrag kann entweder persönlich bei dem Handelsregister abgegeben werden oder per Post.

Die gesetzliche Frist zur Ausstellung des Auszugs beträgt 2 Werktage ab dem Tag der Antragstellung. In der Praxis wird der Auszug jedoch sofort im Handelsregister ausgestellt, wenn der Antrag persönlich eingereicht wird und der korrekte Zahlungsnachweis vorliegt.

Sollten Sie einen Handelsregisterauszug für ein in Serbien registriertes Unternehmen benötigen, kontaktieren Sie uns bitte unter office@vrlegal.rs oder besuchen Sie unsere Webseite www.vrlegal.rs.

Foto(s): Freepik.com


Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Anwalt Luka Vodinelic

Beiträge zum Thema