Handyortung - Wann ist sie zulässig und was gilt während der Coronakrise?
- 3 Minuten Lesezeit
Inhaltsverzeichnis
- Die wichtigsten Fakten:
- Grundsätzlich Einwilligung erforderlich
- Handyortung zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus
- Bundesdatenschutzbeauftragter: Verwendung von Standortdaten ist ein unzulässiger Eingriff in die Privatsphäre
- Verhältnismäßigkeit: Wird der erstrebte Zweck überhaupt erreicht?
- Ausnahme aufgrund der Ermächtigung aus dem Infektionsschutzgesetz
Foto(s): ©Pixabay/niekverlaan
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Rechtstipps zu "Handyortung"
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15.07.2013 Christian Günther, anwalt.de-Redaktion„… Handytracking bzw. Handyortung, entsprechender Apps und auf andere Weise heimlich überwacht. Diese Fälle stellen gemäß BDSG zwar meist keine Straftat dar, da sie nicht gegen Entgelt oder in der Absicht …“ Weiterlesen