Hauptzollamt Dresden - Aussetzung der Überlassung eingeführter Waren - Verletzung von Grundrechten
- 1 Minuten Lesezeit
Haben Sie auch ein Schreiben Hauptzollamt Dresden erhalten in welchem sie darüber informiert werden, dass von Ihnen bestellte Ware aus dem Ausland einbehalten wird? Unsere Mandantschaft blickt und sein Schreiben des Hauptzollamt Dresden vor, in welchem unsere Mandantin darüber informiert wurde, dass eine mögliche Schutzrechtsverletzung vorliegen könnte. Daher werde die Aussetzung der Überlassung angeordnet.
Was heißt das?
Im konkreten Fall geht es um Ware mit der Kennzeichnung der Marke Lululemon. Die Bezeichnung Lululemon ist als Marke unter anderem für Bekleidung insbesondere Sportbekleidung eingetragen. Die Inhaberin der Marke hat beim zuständigen Hauptzollamt die Beschlagnahme von widerrechtlich gekennzeichneten Waren beantragt. Dies hat zur Folge, dass Postsendung aus einem Drittland, die zollamtlich abgefertigt werden, darauf kontrolliert werden, ob insbesondere Markenrechte an der Marke Lululemon durch die eingeführten Waren verletzt werden. Ergibt sich dieser Verdacht, wenn die Sachen einbehalten. Das Zollamt verfügt die Aussetzung der Überlassung. Der Verdacht wird an den jeweiligen Vertreter des Markeninhabers übersandt. In diesem Fall ist es die Kanzlei React Germany aus Düren.
Unser Rat!
Nicht jede Einfuhr von Produkten gegebenenfalls auch möglicher Plagiate stellt einen Markenrechtsverstoß dar jedoch ist im Einzelfall zu prüfen, ob ein solcher Verstoß vorliegen könnte. Sollte dies der Fall sein sollte vorbeugend gehandelt werden. Sofern die erste Handlung beim Markenrechtsinhaber liegt, entstehen in der Regel erhebliche Zahlungsansprüche unter anderem durch die Erstellung einer markenrechtlichen Abmahnung. Dies gilt es zu vermeiden.
Gerne können Sie uns hierzu unverbindlich telefonisch kontaktieren. Auch in anderen Fragen rund um das Thema Markenrecht wie Markenanmeldung Marke Prüfung oder auch Verwendung einer Marke stehen wir Ihnen gerne mit unseren Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz, welcher insbesondere das Markenrecht umfasst, zur Verfügung. Wir vertreten dabei bundesweit Mandanten gerade auf dem Gebiet des Wahlrechts.
Artikel teilen: