Haus verkauft? So können Sie Strafzinsen zurückfordern! 🏡💶 - Vorfälligkeitsentschädigung zurückbekommen
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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Banken keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen dürfen, wenn ein Immobilienverkauf stattfindet und der Kredit vorzeitig abgelöst wird – vorausgesetzt, bestimmte Bedingungen sind erfüllt. Dieses Urteil stärkt die Rechte der Verbraucher und bietet vielen Kreditnehmern die Möglichkeit, erhebliche Kosten zu sparen.
Was ist eine Vorfälligkeitsentschädigung? 🤔
Die Vorfälligkeitsentschädigung ist eine Art „Strafzahlung“, die Banken verlangen, wenn ein Kredit vor dem vereinbarten Laufzeitende zurückgezahlt wird. Banken rechtfertigen diese Gebühr als Ausgleich für entgangene Zinsen. Das BGH-Urteil stellt nun klar, dass dies nicht immer zulässig ist – insbesondere bei einem Immobilienverkauf.
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Az.: XI ZR 75/23) hat Verbraucherrechte bei Immobilienkrediten erheblich gestärkt. Die Richter stellten fest, dass Banken bei fehlerhaften Kreditverträgen keinen Anspruch auf eine Vorfälligkeitsentschädigung haben. Dies betrifft insbesondere Verträge, die in den Jahren 2016 bis 2021 abgeschlossen wurden und in denen unpräzise Angaben zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung enthalten sind.
Was ist eine Vorfälligkeitsentschädigung?
Wenn ein Immobilienkredit vorzeitig zurückgezahlt wird, beispielsweise durch den Verkauf einer Immobilie, verlangen Banken oft eine Vorfälligkeitsentschädigung. Sie soll entgangene Zinseinnahmen ausgleichen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass der Kreditvertrag klare und verständliche Angaben zur Berechnung dieser Entschädigung enthält.
Fehlerhafte Verträge und ihre Folgen
Das BGH-Urteil zeigt, dass viele Banken unklare Begriffe wie „Restlaufzeit“ in ihre Verträge aufgenommen haben. Diese Formulierung führte dazu, dass die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung fehlerhaft war. Statt die Laufzeit bis zur nächsten Kündigungsmöglichkeit heranzuziehen, wurde die gesamte Tilgungsdauer berücksichtigt – ein wesentlicher Unterschied, der Kunden benachteiligt.
Wer ist betroffen?
Die Entscheidung betrifft insbesondere Verträge von:
- Genossenschaftsbanken (z. B. Volksbanken, Raiffeisenbanken, PSD Banken),
- Sparkassen,
- Commerzbank und anderen Instituten.
Betroffen sind Hypothekenkredite, die zwischen 2016 und 2021 abgeschlossen wurden. Vorfälligkeitsentschädigungen, die ab 2022 gezahlt wurden, können unter Umständen zurückgefordert werden. IM Einzelfall kommen sogar Zahlungen davor in Betracht.
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Ihre Rechte als Verbraucher
Gemäß § 502 BGB entfällt der Anspruch der Bank auf eine Vorfälligkeitsentschädigung, wenn die Vertragsangaben unzureichend sind. Verbraucher, die eine Immobilie verkauft haben oder dies planen, sollten ihre Kreditverträge überprüfen lassen.
Was können Sie tun?
Prüfung Ihres Kreditvertrags
Lassen Sie den Vertrag von einem spezialisierten Anwalt oder einer Verbraucherorganisation prüfen. Eine erste Analyse wird oft kostenlos angeboten.Rechtsschutzversicherung nutzen
Viele Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten für eine Klage. Sollte dies nicht möglich sein, bieten Prozessfinanzierer Unterstützung an. Damit geht das ganze ohne Kostenrisiko!Frist beachten
Da Rückforderungsansprüche verjähren können, sollten Sie schnell handeln.
Fazit: Jetzt aktiv werden!
Die Entscheidung des BGH eröffnet vielen Verbrauchern die Möglichkeit, tausende Euro an unrechtmäßig gezahlten Entschädigungen zurückzuholen. Zögern Sie nicht, Ihren Fall prüfen zu lassen und Ihre Rechte durchzusetzen.
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