Herkunftsnachweis Bargeld 2025 problemlos einreichen!

  • 9 Minuten Lesezeit
Herkunftsnachweis Bargeld

Ihr Herkunftsnachweis für Bargeld sollte „kugelsicher“ sein. Denn sonst erfolgt eine Geldwäscheverdachtsmeldung gegen Sie.

Wie können Sie der Nachweispflicht für Bareinzahlungen 100% sicher nachkommen? Ich erkläre es Ihnen – und welche Probleme auftreten können.

Nutzen Sie meine kostenfreie Ersteinschätzung über das Kontaktformular unten. Schreiben Sie mir, welche Schwierigkeiten Sie haben. Auf meiner Website

mittelherkunftsnachweis.de

habe ich Ihnen umfangreiche Informationen zum Herkunftsnachweis, Bargeld, und dem Geldwäschegesetz bereitgestellt. Wichtig ist, dass Sie keine Fehler machen – oder wollen Sie ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten?

Herkunftsnachweis Bargeld: Weshalb so intensiv „nachgebohrt“ wird!

  1. Ihre Bank muss sich an das Geldwäschegesetz halten. In diesen Vorschriften steht, dass ein Herkunftsnachweis für Bargeld von der Kundschaft erbracht werden muss.
  2. Für die Nachweispflicht gibt es Grenzen und Schwellenwerte. Trotzdem sind Banken generell „streng“ und fragen lieber zu oft, als zu wenig nach. Auch unabhängig von einem Limit oder Betrag!
  3. Ihr Herkunftsnachweis für Bareinzahlungen ist mit einer bloßen Stellungnahme Ihrerseits nicht erledigt.
  4. Sie brauchen „handfeste“ Dokumente und Belege, um die Mittelherkunft einwandfrei nachzuweisen. 
  5. Für den Mittelherkunftsnachweis wird eine Frist gesetzt. Innerhalb dieser Zeitspanne müssen Sie die Herkunft der Gelder darlegen – sonst droht Unheil.

Worauf Sie bei Bareinzahlungen bei der Mittelherkunft achten müssen:

  • Ihre Bank ist in dieser Situation nicht Ihr „bester Freund“. Für die Bank geht es darum, die eigene Haftung aus dem Geldwäschegesetz auszuschließen.
  • Deshalb wird Ihre Bank bei Bargeld „nicht lockerlassen“, bis die Herkunft der Gelder 100% rechtssicher belegt ist.
  • „Zu alte“ Mittelherkunftsnachweise werden erfahrungsgemäß abgelehnt – dazu lesen Sie untenstehend mehr.
  • „Fragwürdige“ Belege und Dokumente werden keinesfalls akzeptiert und sogar den Behörden gemeldet – Geldwäscheverdacht!
  • Im Zweifel sollten Sie meine kostenfreie Ersteinschätzung in Anspruch nehmen. Überlassen Sie bei Ihrer finanziellen Freiheit nichts dem Zufall.

Nachweispflicht erst ab 10.000,00 Euro Bareinzahlung? Von wegen!

Sie haben sicherlich von der ominösen Grenze in Höhe von 10.000,00 Euro gelesen, die laut dem Geldwäschegesetz „verdächtig“ sein soll. Trotzdem handhaben einige Banken das Bargeld ihrer Kundschaft anders.

Denn der Herkunftsnachweis für Bargeld kann bereits ab 1 Cent verlangt werden – theoretisch. Unser Gesetzgeber schreibt vor, dass ab 10.000,00 Euro Bargeldeinzahlung geprüft werden muss – aber verbietet nicht, dass darunter nachgeforscht wird.

Und Banken tun das. Bei Neukundschaft beispielsweise ab 2.500,00 Euro! Und wenn Sie ohnehin als „verdächtig“ gelten, wird grundsätzlich jede Einzahlung auf Ihr Girokonto kritisch beäugt. Siehe auch: Mittelherkunftsnachweis Bank.

Herkunftsnachweis Bargeld bei „kleineren Einzahlungen“ über lange Zeiträume kritisch?

Womöglich wollen Sie „unter der Grenze“ und dem Schwellenwert von 10.000,00 Euro, beziehungsweise 2.500,00 Euro bleiben. Dieses Limit kann durch aufgestückeltes Einzahlen von Bargeld praktisch „umgangen“ werden.

Denken Sie, die Banken wissen das nicht? Alle Bankinstitute nutzen automatisierte Systeme zur Erkennung von auffälligem Einzahlungsverhalten. Wenn Sie jeden Monat 1000,00 Euro einzahlen, springt dieser Automatismus nach 10 Monaten an und verlangt den Herkunftsnachweis.

Selbst wenn der Betrag von 10.000,00 Euro oder 2.500,00 Euro nie überschritten wird, kann Ihre verdächtige Bargeldeinzahlung überprüft werden. „Schlaues Aufteilen“ hilft nicht weiter.

Dokumenten und Belege, um die Herkunft der Gelder nachzuweisen – einige Beispiele:

  • Gehaltsabrechnungen, die darlegen, dass Sie dieses Geld überhaupt einmal rechtmäßig besessen haben.
  • Kontoauszüge der Barabhebungen bei Ihrer Bank oder einer anderen Bank, wobei die Summe natürlich „passen muss“.
  • Schenkungsverträge, falls Sie Ihr Bargeld „auf die Hand“ bekommen haben (z.B. bei Hochzeiten, oder anlassunabhängiger Schenkung)
  • Belege über die Verkäufe von Aktien, Immobilien, Edelmetallen oder Kryptowährungen, welche die Mittelherkunft aufzeigen.
  • Erbschaften nebst dazugehörigen Dokumenten, woraus ersichtlich werden kann, dass Sie diese Vermögenswerte geerbt hatten.

Sollte ich Vorlagen nutzen, um die Geldherkunft zu belegen?

Eine Vorlage für den Herkunftsnachweis bei Bargeld macht wenig Sinn. Denn nicht jedes vorgefertigte Formular deckt ab, was Sie eigentlich nachweisen müssen.

Zwar stellen Banken Vorlagen z.B. als PDF zur Verfügung, die aber um Ihre Dokumente und Belege ergänzt werden müssen. Durch bloßes Ausfüllen eines Formulars kann der Mittelherkunftsnachweis nicht rechtssicher erbracht werden.

Etwaige Angaben in diesen Vorlagen und Formularen (zumeist als PDF) müssen unbedingt wahrheitsgemäß sein. Ansonsten liefern Sie sich der Strafverfolgung aus und haben gleichzeitig noch eigenhändig Beweise gegen Sie selbst erschaffen.

Herkunftsnachweis Bargeld nicht möglich? Was dann zu tun ist:

  • Womöglich denken Sie, keinen „echten“ Herkunftsnachweis für Ihr Bargeld erbringen zu können. 
  • Irgendeinen Nachweis wird es immer geben – ansonsten ist wirklich „etwas faul“.
  • Beispielsweise werden bei Hochzeiten häufig Bargeschenke übergeben, zu denen kein Dokument oder Beleg vorliegt. Dann kann mit Zeugenaussagen gearbeitet werden, oder nachträglich ein Schenkungsvertrag aufgesetzt werden.
  • Wenn Ihr Bargeld aus Erspartem stammt, haben Sie diesbezüglich sicherlich Kontoauszüge. Falls nicht, müssen diese wieder „aufgetrieben“ werden – notfalls mit rechtlichen Maßnahmen gegen die Bank.
  • Bei Erbschaften müssen Sie Ihr Erbe ohnehin deklarieren. Diesbezügliche Angaben zum geerbten Bargeld können als Herkunftsnachweis verwendet werden.

Was tut die Bank mit Ihrem Bargeld, wenn Ihnen der Herkunftsnachweis nicht möglich ist?

Falls Sie bereits eingezahlt haben, und danach abgefragt wird, wird die Bank das Bargeld mitunter „einsacken“ und „einfrieren“. Ihr Girokonto könnte beschränkt, gesperrt oder gekündigt werden.

Inwieweit Ihnen die Bank Ihr „nicht nachgewiesenes Bargeld“ wieder auszahlen wird, hängt von der Bank ab. Denn die Bank möchte vermeiden, „dreckige Gelder“ zu verschieben.

Ist Ihr Herkunftsnachweis nicht möglich, ohne dass Sie bereits eingezahlt haben, dann lassen Sie es lieber – nutzen Sie die Zeit dafür, sich mit den Möglichkeiten zu beschäftigen, doch noch der Nachweispflicht unter Zuhilfenahme eines Anwalts nachzukommen. 

Sonderfall Hochzeiten: Geld geschenkt bekommen, und dann kein Nachweis vorhanden?

Sie wurden zu Ihrer Hochzeit reichlich beschenkt – Glückwunsch – und das von vielen Personen „gleichzeitig“ und „durcheinander“. Dann sitzen Sie auf einem „Berg an Bargeld“, und Ihre Bank hebt die geldwäscherechtlichen Augenbrauen.

Womöglich denken Sie, der Herkunftsnachweis sei nicht möglich. Aber aus juristischer Sicht stimmt das nicht. Denn auf Ihrer Hochzeit haben Sie Zeugen gehabt, und die schenkenden Personen sind vermutlich noch „erreichbar“.

Somit kann aus der Gesamtsituation rechtssicher ein Mittelherkunftsnachweis für das Bargeld erbracht werden. Dazu brauchen wir dann ein Gespräch mit den Beteiligten, wir müssen Unterlagen erstellen und die Sache so dokumentieren, wie sie abgelaufen ist.

Wie sieht es bei sonstigen Schenkungen hinsichtlich der Geldherkunft aus?

Wenn Sie Bargeld geschenkt bekommen haben – unabhängig von einer Hochzeit mit vielen Leuten – sollten Sie sich mit der schenkenden Person verständigen. Denn schön ist, dass Sie jetzt Bargeld haben, aber die Bank wird eine bloße Behauptung wie „Ich habe es geschenkt bekommen!“ so nicht gelten lassen.

Auch nachträglich können Schenkungsverträge oder Erklärungen über bereits erfolgte Schenkungen aufgesetzt werden. Die Angaben müssen allerdings den wahrhaftigen Begebenheiten entsprechen.

Für den Herkunftsnachweis bei Bargeld durch Schenkungen gibt es meiner Ansicht nach in den allermeisten Fällen viele Optionen (siehe: Mittelherkunftsnachweis Schenkung). Wichtig ist, dass Sie sich erst auf die Nachweispflicht vorbereiten, und danach einzahlen – nicht andersherum.

Echte Fälle, in denen mir Betroffene bereits geschrieben haben:

  • Die Bank nimmt den Herkunftsnachweis zum Bargeld nicht an.
  • Ominöse Schwellenwerte, Grenzen, Limits und Beträge gemäß Geldwäschegesetz sorgen für Verwirrung.
  • Kontoauszüge werden als Geldherkunft für das Bargeld abgelehnt, obwohl sie stimmig wären.
  • Sie haben Geld geerbt und möchten „auf Nummer sicher“ gehen mit der Nachweispflicht zur Erbschaft.

Oder diese Konstellationen: 

  • Aus heiterem Himmel wurde eine Geldwäscheverdachtsmeldung über Sie abgesetzt.
  • Sie haben die vorgefertigte Vorlage (PDF) und das Formular benutzt, aber trotzdem kommt es zu Problemen.
  • Ihre Hochzeit verlief wunderbar, aber zu den Schenkungen fehlt die Mittelherkunft.
  • Der Herkunftsnachweis ist nicht möglich, weil wichtige Belege fehlen.
  • Ihr Erspartes wurde von der Bank nach der Bargeldeinzahlung plötzlich eingefroren und „eingesackt“.

Erspartes und Herkunftsnachweis – Banken „hassen“ alte Kontoauszüge!

Vielleicht müssen Sie die Herkunft Ihrer Gelder nachweisen, die aus Ihrem Erspartem stammen. Über Jahre haben Sie sich Bargeld abgehoben und wollten es daheim „bunkern“ – keine dumme Idee.

Doch die Bank wird hellhörig, wenn Sie später „alles auf einmal“ wieder einzahlen wollen. Für den Herkunftsnachweis könnten Sie Ihre alten Kontoauszüge nutzen, auf denen die Abhebungen ersichtlich sind.

Aber so leicht machen es uns die Banken nicht. Denn „zu alte“ Kontoauszüge werden ungern als Mittelherkunft angenommen, obwohl sie inhaltlich korrekt sind und den Vermögensnachweis perfekt erbringen würden.

Was tun, wenn die Bank Ihr Erspartes ablehnt und „sich anstellt“?

Ihr Erspartes, welches Sie rechtmäßig erworben und beiseitegelegt hatten, ist unter einem Generalverdacht – durch das Geldwäschegesetz. Und Ihre alten Kontoauszüge will Ihre Bank womöglich nicht gelten lassen.

Sind wir diesen Bankinstituten hilflos ausgeliefert? 

Keinesfalls! Ihre Geldscheine, die Sie damals abgehoben haben, sind nummeriert. Bei Ihrer Abhebung hat die Bank vermerkt, welche Geldscheine Sie abgehoben haben – völlig unabhängig von den Kontoauszügen.

Somit kann die Bank Ihre Geldscheine zuordnen – sie stammen in Ihrem Fall vermutlich „aus dem gleichen Hause“. Die Geldscheine, plus „alte Kontoauszüge“, sind der einwandfreie Herkunftsnachweis, gegen den keine Rechtsabteilung einer Bank sich querstellen darf. 

Meine Empfehlungen zum Umgang mit Bargeld und der Nachweispflicht:

  • Ärgern Sie sich nicht darüber, dass so „hart nachgefragt“ wird – die Banken müssen das tun. Beschweren Sie sich beim Gesetzgeber, der diese Grenzen, Schwellenwerte, das Limit und den Betrag „erschuf“.
  • Wütende Mails, aggressive Telefonanrufe und „böse Briefe“ in Richtung Ihres Bankberaters werden Ihr Problem nicht lösen.
  • Trotzdem müssen Sie sich nichts gefallen lassen, was nicht rechtlich vorgeschrieben ist. Beispielsweise darf die Bank Ihren Herkunftsnachweis für Bargeld nicht „monatelang unbearbeitet“ lassen.

Weitere Punkte beachten:

  • Kommunizieren Sie sachlich. Fragen Sie nach, was benötigt wird, und was noch fehlt, falls es Probleme gibt. Erkundigen Sie sich, ob Sie eine Vorlage nutzen müssen.
  • Im Zweifel nutzen Sie meine kostenfreie Ersteinschätzung. Sollte es in Ihrem Fall zu einer Eskalation kommen, kann ich die weitere Kommunikation mit der Rechtsabteilung Ihrer Bank übernehmen – und „Druck aufbauen“ und auf Ihre finanzielle Freiheit „pochen“.
  • Reichen Sie keine falschen Dokumente, fehlerhafte Belege oder fragwürdige Nachweise ein.Sonst lernen Sie unsere Ermittlungsbehörden kennen – und zwar auf die unschöne Weise.

Was droht mir im schlimmsten Fall, wenn ich „Fehler“ mache?

Ich will ehrlich mit Ihnen sein. Wer den Herkunftsnachweis beim Bargeld fehlerhaft erbringt, hat mehr als ein kleines Problem. 

Plötzlich wird Ihr Konto gesperrt und Ihr Vermögen eingefroren. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Sie wegen Verdacht auf Geldwäsche. Sogar das Finanzamt kann sich einschalten und bei der Tortur „mitmachen“.

Banken sind verpflichtet, Geldwäscheverdachtsmeldungen abzugeben. Und das tun sie auch – rigoros. Betroffene sehen sich bei einem Verstoß gegen die Nachweispflicht daher mit schwerwiegenden Konsequenzen konfrontiert, die nur noch ein erfahrener Anwalt „glattbügeln“ könnte.

Nutzen Sie meine kostenfreie Ersteinschätzung zum Herkunftsnachweis Bargeld:

In meiner Anwaltskanzlei können Sie direkt Hilfe bekommen. Schildern Sie mir Ihren Einzelfall unverbindlich über das Kontaktformular unten. Ich schaue mir die Sache für Sie im Wege meiner kostenfreien Ersteinschätzung an.

Danach erhalten Sie meine anwaltliche Rückmeldung. Auf dieser Grundlage wissen Sie, wie ich als Rechtsanwalt Ihre Situation einordne. Falls benötigt, kann ich Sie unterstützen, die Mittelherkunft bestmöglich zu meistern.

Auf meiner Website

mittelherkunftsnachweis.de

beschäftige ich mich ausführlich mit der Nachweispflicht für Bargeldzahlungen, mit Problemen durch Banken und dem Geldwäschegesetz. 

Bargeldeinzahlung Herkunftsnachweis
Foto(s): Rechtsanwalt Martin Wehrmann - Bargeld Mittelherkunftsnachweis


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