Hilfe gegen Kosten von Appogee B.V. und Webbilling B.V.
- 2 Minuten Lesezeit

Die Dating-Plattform mDates, betrieben von der niederländischen Appogee B.V., verspricht Männern aller Altersgruppen spannende Chats mit erfahrenen Frauen. Zahlungsabwicklung. In diesem Beitrag klären wir über die wichtigsten Fakten und mögliche Schritte zur Abwehr unberechtigter Forderungen auf.
Sie haben Abbuchungen oder Mahnungen erhalten, aber die Forderung ist nicht berechtigt?
Nutzen Sie gerne unsere kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung per E-Mail. Senden Sie uns Ihre Abbuchungsbelege oder erhaltene Mahnungen: Zum Hilfe-Formular
mDates: Chats mit moderierten Profilen
Die Plattform mDates wirbt mit kostenlosen Angeboten wie der Registrierung und Profilerstellung, die es Nutzern ermöglichen, ihr persönliches Profil zu gestalten, um potenzielle Chatpartner zu erreichen. Dabei weist der Anbieter darauf hin, dass „Chatpartner“ virtuelle Profile seien, die von realen Personen moderiert werden.
Kosten über „Coins“
Für die Nutzung erweiterter Funktionen – wie den Versand von Nachrichten – müssen sogenannte „Coins“ gekauft werden, eine virtuelle Währung auf der Plattform. Der Erwerb solcher Coins kann bei Anbietern wie der Appogee B.V. meist über verschiedene Zahlungsmethoden erfolgen wie per Kreditkarte (z.B. Visa, MasterCard) oder PayPal. Auch Zahlungsdienstleister wie die Webbilling B.V. tauchen nicht selten als Abwickler auf.
Nutzer wenden sich nicht selten an uns, wenn sie sich mit unerwarteten Abbuchungen konfrontiert sehen. Auf dem Kontoauszug tauchen etwa Bezeichnungen wie der Zahlungsdienstleister wie z.B. „Webbilling“ oder eben der Anbietername wie z.B. „Appogee“ auf.
Umgang mit unberechtigten Abbuchungen
Haben Sie Abbuchungen von „Appogee“ oder „Webbilling“ entdeckt, die Sie nicht zuordnen können?
Keine Panik! Es ist wichtig, nicht vorschnell zu handeln.
Ungeprüfte Rückbuchungen können oft ein Inkassoverfahren nach sich ziehen und ein Problem nur verschärfen. Stattdessen empfehlen wir eine sorgfältige Überprüfung der Forderung.
Kostenfreie Ersteinschätzung: Wir unterstützen Sie
Wenn Ihnen seltsame Abbuchungen auffallen, zögern Sie nicht, sich rechtliche Unterstützung zu suchen. Wir bieten eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung per E-Mail an. Senden Sie uns einfach die entsprechenden Abbuchungsbelege zu, und wir prüfen, ob die Forderungen gerechtfertigt sind. Nutzen Sie dafür unser Hilfe-Formular: Zum Hilfe-Formular
In vielen Fällen konnten wir Betroffene bereits erfolgreich gegen unberechtigte Zahlungsansprüche verteidigen.
Gerne helfen wir auch Ihnen.
Ihr Sebastian Günnewig
Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)
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