Hochwasserschaden Ende Mai in Straubing: VKB verweigert Versicherungsleistung (Elementarschaden) zu Unrecht

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Starkregen in Straubing: Versicherer verweigern Schadensregulierung trotz offensichtlicher Überschwemmungen

Am 27. und 28. Mai kam es in Straubing (Bayern) zu extremen Starkregenfällen, die zu erheblichen Überschwemmungen und massiven Sachschäden führten. Viele Haushalte wurden schwer getroffen: Keller liefen voll Wasser, Wände wurden durch den Druck der Wassermassen beschädigt, und Grundstücke standen großflächig unter Wasser. Die Niederschlagsmenge lag weit über 40 mm pro Quadratmeter – ein außergewöhnliches Ereignis, das für viele Straubinger gravierende Folgen hatte.

Dennoch stehen die Betroffenen nun vor einem weiteren Problem: Die Versicherer lehnen die Regulierung der Schäden ab. Grund dafür ist ein Gutachten, das fünf Wochen nach dem Ereignis erstellt wurde. Der Gutachter kam zu dem Schluss, dass es keine Überschwemmungen gegeben habe. Auf Basis dieses Gutachtens verweigern die Versicherer nun die Leistung und fordern von den Betroffenen den Nachweis des Schadens.

Rechtsanwalt Arne Baron Boonstra kommentiert die Situation: "Eine unserer Mandantinnen berichtete, dass die Versicherer nun die Leistung wegen dieses einen Gutachters ablehnen würden und darauf beharren, dass die Betroffenen den Schaden nachweisen. Dieses Vorgehen ist nach unserer anwaltlichen Einschätzung rechtswidrig und benachteiligt den Versicherungsnehmer unzulässig."

Rechtslage und Verpflichtungen der Versicherer

Nach § 1 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) ist der Versicherer verpflichtet, bei Eintritt des versicherten Risikos den Schaden zu regulieren. Dazu gehört auch, die Schäden objektiv und zeitnah zu begutachten. Eine Begutachtung, die erst fünf Wochen nach dem Ereignis stattfindet, stellt die Objektivität und Genauigkeit der Feststellungen in Frage. Zudem haben Betroffene gemäß § 7 VVG einen Anspruch auf umfassende Information und Unterstützung durch den Versicherer.

Laut Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) gilt in solchen Konstellationen, in denen sich aus öffentlich zugänglichen Wetterdaten und weiteren Umständen hinreichende Indizien für ein Starkwetterereignis ableiten lassen, dass Versicherer die Darlegungs- und Beweislast tragen, wenn sie den Versicherungsschutz ablehnen möchten. Dies bedeutet, dass der Versicherer nachweisen muss, dass die Schadensursache nicht unter den Versicherungsschutz fällt. Ein einzelnes, verspätetes Gutachten reicht dafür in den meisten Fällen nicht aus.

Probleme bei der Beweissicherung

Für die Betroffenen stellt sich nun die Frage, wie sie den Schaden beweisen können. Fotos und Videos, die unmittelbar nach dem Ereignis aufgenommen wurden, können hierbei von großer Bedeutung sein. Zeugenberichte und behördliche Wetterdaten sind ebenfalls nützliche Beweismittel. Es ist ratsam, diese Dokumente zu sammeln und bei der weiteren Auseinandersetzung mit dem Versicherer vorzulegen.

Doch auch hier stehen die Versicherungsnehmer oft vor einer großen Herausforderung. Die Dokumentation von Schäden direkt nach einem Ereignis wie einer Überschwemmung ist in der Regel nicht die erste Priorität der Betroffenen, die sich primär um die Sicherheit ihrer Familien und die Sicherung ihres Eigentums kümmern müssen. Daher ist es entscheidend, dass Versicherer ihre Pflichten ernst nehmen und die objektive Prüfung von Schäden sicherstellen.

Rechtliche Unterstützung für Betroffene

Angesichts der schwierigen Lage empfiehlt es sich für Betroffene, anwaltliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Anwälte, die auf Versicherungsrecht spezialisiert sind, können helfen, die Ansprüche der Versicherungsnehmer durchzusetzen und eine angemessene Schadensregulierung zu erreichen.

Rechtsanwalt Arne Baron Boonstra rät Betroffenen dringend, ihre Ansprüche prüfen zu lassen: "Es ist wichtig, dass Versicherungsnehmer ihre Rechte kennen und sich nicht von den Versicherern einschüchtern lassen. Eine fachkundige rechtliche Beratung kann dabei helfen, die Ansprüche erfolgreich durchzusetzen und eine faire Entschädigung zu erhalten."

Sollten Sie ebenfalls von den Überschwemmungen in Straubing betroffen sein und Schwierigkeiten mit Ihrer Versicherung haben, zögern Sie nicht, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Für eine unverbindliche Prüfung Ihrer Ansprüche können Sie sich an info@keen-law.com wenden. Unsere Anwälte stehen Ihnen mit Expertise und Erfahrungen im Versicherungsrecht zur Seite, um Ihre Interessen zu vertreten und für eine gerechte Schadensregulierung zu sorgen.



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