Home-Office nach der Corona-Pandemie: Was Arbeitnehmer wissen sollten

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Die Corona-Pandemie hat die Arbeitswelt nachhaltig verändert und das Home-Office in vielen Unternehmen etabliert. Doch wie sieht die Lage nun, nach der Pandemie, aus? Was passiert, wenn der Arbeitgeber die Rückkehr ins Büro verlangt? Und was ist der Unterschied zwischen „mobilem Arbeiten“ und „Home-Office“? Dieser Artikel gibt Ihnen einen Überblick und klärt wichtige rechtliche Fragen.

Home-Office nach der Pandemie: Der neue Alltag

Mit dem Ende der pandemiebedingten Einschränkungen sind viele Unternehmen zu einem normalen Bürobetrieb zurückgekehrt, während andere hybride Modelle beibehalten haben. Doch nicht überall ist die Lage gleich, und es gibt einige Besonderheiten zu beachten:

  1. Flexibilität und hybride Modelle: Viele Unternehmen bieten eine Mischung aus Home-Office und Büroarbeit an. Dies gibt den Arbeitnehmern Flexibilität und die Möglichkeit, Arbeit und Privatleben besser zu vereinbaren. Allerdings gibt es keinen generellen gesetzlichen Anspruch auf Home-Office.

  2. Betriebsvereinbarungen und Regelungen: In vielen Fällen regeln Betriebsvereinbarungen die Bedingungen für das Arbeiten von zu Hause. Solche Vereinbarungen sind rechtsverbindlich und gehen in der Regel individuellen Vereinbarungen vor. Sie können Regelungen zu Arbeitszeiten, Erreichbarkeit, technischen Voraussetzungen und Kostenübernahme enthalten.

Betriebsvereinbarungen und ihre Bedeutung

Betriebsvereinbarungen spielen eine entscheidende Rolle bei der Gestaltung des Home-Office. Sie werden zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat ausgehandelt und legen fest, unter welchen Bedingungen Home-Office möglich ist.

  • Rechtsverbindliche Regeln: Betriebsvereinbarungen sind für beide Seiten bindend und schaffen Klarheit. Sie können beispielsweise festlegen, wie viele Tage pro Woche im Home-Office gearbeitet werden darf und welche technischen Voraussetzungen der Arbeitgeber stellen muss.

  • Schutz der Arbeitnehmerrechte: Eine Betriebsvereinbarung schützt die Rechte der Arbeitnehmer, indem sie klare Vorgaben zur Arbeitszeit, Pausenregelung und zur Trennung von Beruflichem und Privatem macht.

Wenn der Arbeitgeber die Rückkehr ins Büro verlangt

Viele Arbeitgeber haben inzwischen eine Rückkehr zur Präsenzarbeit angeordnet. Was bedeutet das für Arbeitnehmer, die weiterhin im Home-Office arbeiten möchten?

  • Kein gesetzlicher Anspruch auf Home-Office: In Deutschland gibt es keinen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf Home-Office. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber grundsätzlich das Recht hat, die Rückkehr ins Büro zu verlangen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

  • Ausnahmefälle: Wenn es jedoch eine gültige Betriebsvereinbarung oder eine individuelle Vereinbarung im Arbeitsvertrag gibt, die Home-Office ermöglicht, darf der Arbeitgeber nicht ohne Weiteres einseitig Änderungen vornehmen.

Mobiles Arbeiten vs. Home-Office: Die Unterschiede

Es ist wichtig, den Unterschied zwischen „mobilem Arbeiten“ und „Home-Office“ zu kennen, da die rechtlichen Rahmenbedingungen unterschiedlich sein können.

  • Home-Office: Beim Home-Office handelt es sich um eine feste Vereinbarung, die in der Regel in Betriebsvereinbarungen oder Arbeitsverträgen geregelt ist. Es geht um das Arbeiten von einem festgelegten Ort aus (meist der Wohnsitz des Arbeitnehmers). Hier gelten klare Regeln zu Arbeitszeit, Arbeitsschutz und den technischen Voraussetzungen.

  • Mobiles Arbeiten: Beim mobilen Arbeiten ist der Arbeitsort nicht festgelegt. Mitarbeiter können theoretisch von überall aus arbeiten, sei es im Café, im Zug oder im Park. Die Regelungen sind oft flexibler, aber es fehlen häufig spezifische Vorgaben zu Arbeitszeiten und Arbeitsschutz.

Abmahnung oder Kündigung wegen Weigerung: Was tun?

Wenn Ihr Arbeitgeber verlangt, dass Sie ins Büro zurückkehren, und Sie sich weigern, kann dies zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen wie einer Abmahnung oder sogar einer Kündigung führen.

  • Prüfen Sie Ihre Rechte: Überprüfen Sie, ob es Regelungen in Ihrem Arbeitsvertrag oder Betriebsvereinbarungen gibt, die das Home-Office betreffen. Solche Regelungen könnten Sie vor einer einseitigen Anordnung zur Rückkehr ins Büro schützen.

  • Rechtliche Beratung einholen: Sollten Sie eine Abmahnung oder Kündigung erhalten haben, ist es ratsam, sich rechtlich beraten zu lassen. Eine spezialisierte Anwaltskanzlei kann Ihre Rechte prüfen und Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche unterstützen.

Kanzlei HENKELFRAU unterstützt Sie!Wenn Sie von einer Abmahnung oder Kündigung betroffen sind, weil Sie weiterhin im Home-Office arbeiten möchten, stehen wir Ihnen zur Seite. Kontaktieren Sie uns unter info@henkelfrau.com oder rufen Sie uns an unter Tel.: +49 155 66150207. Wir kennen die neuesten Rechtsprechungen und unterstützen Sie gerne bei der Durchsetzung Ihrer Rechte!

Bleiben Sie informiert und lassen Sie sich rechtlich beraten, um Ihre Interessen zu wahren.

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