Ich bin zum Opfer geworden - was nun?
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Opferrechte - Eine kurze Übersicht
Als Opfer einer Straftat stehen Ihnen diverse Rechte zur Verfügung, um sowohl Ihren Schutz als auch Ihre Beteiligung im Strafverfahren zu gewährleisten. Diese Rechte sind in verschiedenen Gesetzen verankert und ermöglichen Ihnen, auf bestimmte Aspekte des Verfahrens Einfluss zu nehmen.
Die wichtigsten Rechte im Überblick:
1. Nebenklage: Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich als Nebenkläger oder Nebenklägerin dem Strafverfahren gegen den Täter anschließen. Das bedeutet, Sie nehmen aktiv am Verfahren teil und können etwa Beweisanträge stellen, Fragen an Zeugen richten und Plädoyers halten. Dies erlaubt Ihnen, Ihren Standpunkt direkt vor Gericht zu vertreten und sich Gehör zu verschaffen.
2. Adhäsionsverfahren: Im Rahmen des Strafverfahrens haben Sie die Möglichkeit, zivilrechtliche Schadensersatzansprüche gegen den Täter geltend zu machen. Dies geschieht im sogenannten Adhäsionsverfahren, wodurch Sie Ihre Ansprüche parallel zum Strafverfahren prüfen lassen können, ohne ein zusätzliches Zivilverfahren anstrengen zu müssen.
3. Ausschluss der Öffentlichkeit: Opfer können beantragen, die Öffentlichkeit während ihrer Zeugenaussage auszuschließen. Besonders bei Delikten, die mit einem hohen Maß an Scham oder Sensibilität behaftet sind, wie Sexualstraftaten oder häuslicher Gewalt, schützt dies Ihre Privatsphäre und schafft eine vertrauensvollere Atmosphäre für die Aussage.
4. Ausschluss des Täters: Ebenfalls ist es möglich, den Täter während der eigenen Aussage aus dem Gerichtssaal entfernen zu lassen, um die Aussage unter weniger belastenden Bedingungen machen zu können.
5. Videoübertragung: In bestimmten Fällen kann die Aussage per Video von einem anderen Ort in den Verhandlungssaal übertragen werden. Dies kann für besonders schutzbedürftige Opfer eine erhebliche Erleichterung darstellen.
6. Opferentschädigungsgesetz (OEG): Nach dem Opferentschädigungsgesetz haben Opfer bestimmter Straftaten einen Anspruch auf Entschädigungsleistungen, etwa für erlittene Gesundheitsschäden. Der Anspruch hängt von der Schwere der Tat sowie den individuellen gesundheitlichen Folgen ab.
7. Gewaltschutzverfügung: Wenn Sie durch die Straftat weiterhin in Gefahr sind, können Sie eine Gewaltschutzverfügung erwirken. Dies schützt Sie vor weiteren Übergriffen, indem dem Täter bestimmte Handlungen untersagt werden, beispielsweise die Annäherung an Sie.
Als erfahrener Opferanwalt unterstütze ich Sie gerne dabei, diese Rechte wahrzunehmen und Ihre Interessen im Strafverfahren zu vertreten.
In bestimmten Fällen, die gesetzlich geregelt sind, können Sie zudem durch das Gericht einen Opferanwalt beigeordnet bekommen, wodurch die Kosten vom Gericht übernommen werden. Dies stellt sicher, dass auch finanzielle Hürden Sie nicht daran hindern, effektive rechtliche Unterstützung zu erhalten.
Indem Sie Ihre Rechte als Opfer wahrnehmen, tragen Sie dazu bei, sich selbst zu schützen, Ihre Anliegen zu vertreten und Gerechtigkeit für erlittenes Unrecht zu erfahren.
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