Ihr Recht auf faire Maklergebühren – BGH-Urteil stärkt Ihre Position!

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Erfahren Sie, wie das jüngste BGH-Urteil Maklergebühren regelt und wie ich Ihnen helfen kann, ungerechte Zahlungen zurückzufordern.

Haben Sie jemals eine Reservierungsgebühr an einen Makler gezahlt und sich gefragt, ob dies gerechtfertigt war? Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) bringt Klarheit: Unangemessen hohe Reservierungsgebühren in Maklerverträgen sind unwirksam. Dieses Urteil schützt Sie als Verbraucher vor ungerechtfertigten Zahlungen.

Was bedeutet das Urteil für Sie?Wenn Sie eine Reservierungsgebühr an einen Makler gezahlt haben, die ohne echte Gegenleistung oder Erfolgsgarantie vereinbart wurde, könnten Sie Anspruch auf Rückerstattung haben. Der BGH hat entschieden, dass solche Gebühren, die ohne entsprechende Dienstleistung oder bei erfolgloser Vermittlung erhoben werden, unzulässig sind.

Ihr Problem:Sie haben eine Reservierungsgebühr gezahlt, aber die Immobilie nicht gekauft? Oder Sie empfinden die Gebühr als ungerechtfertigt hoch? Diese Situation ist nicht nur frustrierend, sondern kann auch finanziell belastend sein.

Wie kann ich Ihnen helfen?Als erfahrener Rechtsanwalt im Immobilienrecht kann ich Ihre Situation analysieren und Sie dabei unterstützen, ungerechtfertigte Zahlungen zurückzufordern. Ich helfe Ihnen, Ihre Rechte geltend zu machen und durchzusetzen. Mein Ziel ist es, sicherzustellen, dass Sie fair behandelt werden und Ihr Geld zurückbekommen, wenn Ihnen dies zusteht.

Nehmen Sie jetzt Ihr Recht in die Hand!Zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren. Zusammen können wir prüfen, ob Sie Anspruch auf Rückerstattung haben und die notwendigen Schritte einleiten. Ihr Recht auf faire Maklergebühren ist wichtig – lassen Sie uns sicherstellen, dass es gewahrt wird.


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