Ihre Rechte bei Hausdurchsuchungen und Beschlagnahme: Wie ich Sie als bundesweiter Strafverteidiger schütze

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Ihre Rechte bei Hausdurchsuchungen und Beschlagnahme: Wie ich Sie als bundesweiter Strafverteidiger schütze

Eine Hausdurchsuchung ist für viele Menschen ein einschneidendes und oft erschütterndes Erlebnis. Plötzlich stehen Ermittler vor der Tür, durchsuchen persönliche Räume und nehmen Gegenstände mit – alles im Namen der Strafverfolgung. Doch was viele nicht wissen: Auch in dieser Situation haben Sie Rechte, die Sie kennen und durchsetzen sollten. Als erfahrener Strafverteidiger helfe ich Ihnen dabei, Ihre Rechte zu wahren – bundesweit und in Bremen.

Hausdurchsuchung: Wann und warum?

Hausdurchsuchungen sind in der Regel Teil eines Ermittlungsverfahrens. Häufige Vorwürfe sind Betrug, Drogenhandel, Steuerhinterziehung oder andere Delikte. Eine Durchsuchung darf jedoch nicht willkürlich erfolgen. Voraussetzung ist entweder ein richterlicher Beschluss oder ein sogenannter „Gefahr im Verzug“, der in seltenen Ausnahmefällen auch ohne Beschluss handelt.

Die Ziele einer Durchsuchung sind:

  • Beweismittel zu sichern,

  • Tatverdächtige zu überführen und

  • Vermögenswerte zur späteren Einziehung sicherzustellen.

Ihre Rechte bei einer Durchsuchung

Selbst in diesem Stressmoment sollten Sie sich Ihrer Rechte bewusst sein:

  1. Recht auf Einsicht des Durchsuchungsbeschlusses: Prüfen Sie genau, ob der Beschluss tatsächlich Ihre Wohnung betrifft und welche Vorwürfe gegen Sie erhoben werden.

  2. Keine Aussagen machen: Sie sind nicht verpflichtet, Fragen der Polizei zu beantworten. Schweigen ist Ihr gutes Recht!

  3. Entsperrcodes nicht herausgeben: Sie sind nicht verpflichtet, Passwörter oder Entsperrcodes für elektronische Geräte anzugeben. Dies fällt unter Ihr Aussageverweigerungsrecht.

  4. Zeugen hinzuziehen: Bitten Sie Nachbarn oder Freunde, die Durchsuchung zu beobachten. Dies kann später hilfreich sein, um eventuelle Unregelmäßigkeiten zu belegen.

  5. Protokoll verlangen: Lassen Sie sich eine Kopie des Durchsuchungsprotokolls aushändigen. Dieses ist wichtig, um festzustellen, was genau mitgenommen wurde.

Beschlagnahme: Was ist erlaubt?

Gegenstände wie Computer, Handys, Dokumente oder Bargeld werden häufig beschlagnahmt. Dabei gilt:

  • Nur Gegenstände, die unmittelbar mit dem Tatvorwurf in Verbindung stehen, dürfen beschlagnahmt werden.

  • Private Gegenstände, die nicht relevant sind, müssen zurückgegeben werden.

Falls Sie der Meinung sind, dass die Beschlagnahme ungerechtfertigt war, können wir gemeinsam eine gerichtliche Überprüfung beantragen.

Wie ich Ihnen helfen kann

Als erfahrener Strafverteidiger stehe ich Ihnen in dieser schwierigen Situation zur Seite. Mein Ziel ist es, Ihre Rechte zu verteidigen und Sie umfassend zu unterstützen – von der ersten Beratung bis zur Klärung des Falls.

Meine Leistungen umfassen:

  • Soforthilfe bei Hausdurchsuchungen: Sie können mich direkt kontaktieren, um eine schnelle rechtliche Einschätzung zu erhalten.

  • Prüfung der Rechtmäßigkeit der Durchsuchung und Beschlagnahme.

  • Eilverfahren zur Herausgabe beschlagnahmter Gegenstände.

  • Individuelle Verteidigungsstrategien, die auf Ihren Fall zugeschnitten sind.

Meine Kanzlei in Bremen ist zentral gelegen und leicht erreichbar. Doch mein Einsatzgebiet reicht weit darüber hinaus: Ich verteidige Mandanten bundesweit in allen Bundesländern. Ob Sie in Bremen, Hamburg, Berlin oder München leben – ich stehe Ihnen als zuverlässiger Partner zur Seite.

Warum Sie mich wählen sollten

Mit jahrelanger Erfahrung im Strafrecht und einem tiefen Verständnis für die freie Beweiswürdigung vor Gericht garantiere ich Ihnen eine engagierte Verteidigung. Ich lege Wert auf:

  • Klare Kommunikation: Sie werden über jeden Schritt informiert.

  • Diskretion und Zuverlässigkeit: Ihre Daten und Anliegen sind bei mir sicher.

  • Durchsetzungsstarke Verhandlung: Ich kämpfe für Ihre Rechte, egal wie schwierig der Fall erscheint.

Kontaktieren Sie mich

Sollten Sie von einer Hausdurchsuchung betroffen sein oder droht Ihnen ein Strafverfahren, zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren. Meine Kanzlei ist unter der folgenden Adresse erreichbar:

Mustafa Ertunc – Rechtsanwalt und StrafverteidigerFaulenstr. 44, 28195 Bremen
Telefon: 0421 16108826
E-Mail: info@rechtsanwalt-ertunc.de

Ich helfe Ihnen bundesweit und stehe Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Rufen Sie mich an – gemeinsam finden wir eine Lösung!


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