IMCTradingFX – Betrug? – anwaltliche Unterstützung

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Potentiellen Anlegern ist dringend davon abzuraten, über die Internethandelsplattform IMCTradingFX Handelsgeschäfte durchzuführen und dort ein Handelskonto zu eröffnen. Die Firma IMCTradingFX wirbt damit, dass sie den Handel mit Differenzkontrakten (CFDs) sowie den Handel mit Währungspaaren (Forex) für Anleger durchführen würde, wobei sie unter der Domain imctradingfx.com eine entsprechende Homepage betreibt.

Die Seite gleicht einer Vielzahl von anderen Seiten betrügerischer Internethandelsplattformen. Auch auf der Homepage der Firma IMCTradingFX wird damit geworben, dass man neben den vorgenannten Handelsgeschäften auch mit Kryptowährungen handeln könnte sowie mit sog. „Bundles“. Die „Bundles“ – so die Firma IMCTradingFX – würden aus verschiedenen Kryptowährungspaaren bestehen, die von den erfahrenen Analysten der Firma IMCTradingFX persönlich ausgewählt würden, wobei Anleger nur entscheiden müssten, wie viel potenziellen Gewinn sie machen wollen würden.

Sämtliche vorgenannten Ausführungen sind falsch und irreführend.

Bei den vorgenannten Handelsgeschäften bestehen hohe Verlustrisiken. Entsprechende Handelsgeschäfte können mit einem Teil- und sogar mit einem Totalverlust enden und es obliegt nicht der Entscheidung des Anlegers, wie viel Gewinn er machen möchte. Einem unerfahrenem Anleger wird durch die Aussagen auf der Homepage suggeriert, dass er in jedem Fall Gewinne erzielen würde und keine Verlustrisiken hätte.

Als Betreibergesellschaft fungiert eine Firma IMCTradingFX Management B.V., die angeblich in Amsterdam unter der Adresse: De Cuserstraat 87, 1081 CN, Amsterdam, eine Niederlassung betreiben würde. Ebenfalls wäre sie laut Homepage unter der Mailadresse. support@imctradingfx.com erreichbar.

Überprüft man die Adressangaben zur Niederlassung der Firma IMCTradingFX Management B.V., so stellt man fest, dass sich unter der angegebenen Adresse keine Betreibergesellschaft der Firma IMCTradingFX befindet.

Auch ein rechtsverbindliches Impressum mit einem Hinweis auf die vertretungsberechtigen Organe der Firma IMCTradingFX Management B.V. fehlt. Im Rahmen eines solchen Impressums müssen, um den gesetzlichen Anforderungen zu genügen, die vertretungsberechtigten Organe der Betreibergesellschaft und die presserechtlich Verantwortlichen benannt werden, die für den Internetauftritt der Firma IMCTradingFX verantwortlich zeichnen.

Sämtliche vorgenannten Angaben fehlen.

Unabhängig davon erteilte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) der Firma IMCTradingFX keine Genehmigung in Deutschland über die Handelsplattform die vorgenannten Handelsgeschäfte anzubieten und für deutsche Anleger Handelsgeschäfte abzuwickeln. Jeder in Deutschland tätige Finanzdienstleister, der über eine Internethandelsplattform Finanzdienstleistungen erbringt, benötigt eine Zulassung bzw. eine entsprechende Genehmigung. Finanzdienstleister, die über Genehmigungen verfügen, benennen im Rahmen des Internetauftritts die Registrierungsnummer, unter der sie seitens der BaFin registriert wurden. Auch diese Angaben fehlen.

Unabhängig davon liegt auch keine Genehmigung einer anderen Aufsichtsbehörde vor.

Weitere Vorgehensweise 

Anleger, die bei der Plattform IMCTradingFX investiert haben bzw. ihr Guthaben nicht ausbezahlt erhalten bzw. Verluste erlitten haben, und Möglichkeiten zur Schadenswiedergutmachung wissen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden.

Für eine erste Kontaktaufnahme bzw. ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch in Kapitalanlagebetrugsfällen, wie im Cyberkriminalitätsbereich.


Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner GbR

Triftstraße 4, 80538 München

info@kanzlei-ebp.de

+49 89 2121660

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 

Alexander Engelhard erhielt 1991 seine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, dem internationalen Privatrecht, sowie in der Vertretung bei Anlagen über Internethandelsplattformen.

Rechtsanwalt Engelhard ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.

Bereits im Jahre 2010 wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner als besonderes empfehlenswerte Adresse seitens des Nachrichtenmagazins Focus in die Focus-Liste der Spezialisten im Kapitalanlagerecht aufgenommen, wobei die Kanzlei sowohl von Mandanten als auch von Kollegen mehrfach empfohlen wurde. Auch seitens der Zeitschrift Juve, die jährlich ein Ranking zu empfehlenswerten Wirtschaftskanzleien erstellt, wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner von Wettbewerbern fachlich sehr gut beurteilt bzw. als erfahren im Kapitalanlegerschutz bezeichnet.

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


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