Insolvenzverwalter Müller-Feyen fordert Zahlungen auf Darlehen der Privatbank Reithinger
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Viele Darlehensnehmer der Privatbank Reithinger GmbH & Co. KG haben in den letzten Monaten Post von dem Insolvenzverwalter Heinrich Müller-Feyen bekommen.
In zahlreichen Anschreiben hat der Insolvenzverwalter die Darlehensnehmer aufgefordert, die rückständigen Raten oder gleich den gesamten offenen Darlehensbetrag zu zahlen. Vielfach wurde auch das Angebot gemacht, einen wesentlich geringeren Betrag als die offene Darlehenssumme zu zahlen. Letzteres dürfte dafür sprechen, dass der Insolvenzverwalter sich der Risiken bei der Rückforderung der Darlehensbeträge bewusst ist. Dies heißt umgekehrt, dass für die betroffenen Darlehensnehmer durchaus Chancen bestehen, die Forderungen abzuwehren.
In einigen Fällen wurden auch bereits Mahnbescheide gegen Betroffene beantragt. Hintergrund der Darlehensforderungen sind in der Regel Finanzierungen von Fondsbeteiligungen wie etwa der Deutsche Beamtenvorsorge Immobilienholding AG & Co 2. Deutschland Fonds KG oder der Europapark Rasthof GmbH & Co. KG.
Betroffenen ist anzuraten gegen Mahnbescheide Widerspruch einzulegen und einen im Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu beauftragen. Auch wenn die Widerspruchsfrist bei einem Mahnbescheid versäumt wurde, kann noch erfolgreich gegen die Forderung vorgegangen werden. Es kann hier später noch gegen einen Vollstreckungsbescheid Einspruch eingelegt werden. Auch in diesem Fall sollte anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden.
Betroffene sollten auf die Forderungen nicht vor einer fachkundigen Prüfung zahlen. Denn in vielen Fällen gibt es gute Chancen, die Forderungen abzuwehren.
Nach den Informationen von Rechtsanwalt Dethloff wurden die von der Privatbank Reithinger finanzierten Beteiligungen häufig zusammen mit der Finanzierung vermittelt. Es stand bei den hier bekannt gewordenen Fällen in der Regel von vorne herein fest, dass die Beteiligungen von der Privatbank Reithinger finanziert wurden. Eine Alternative wurde den Anlegern bei der Vermittlung weder aufgezeigt noch von ihnen wahrgenommen. Aufgrund des damit vorliegenden Verbundgeschäfts können die Einwendungen gegenüber der Beteiligung und deren Vermittlung auch gegenüber den Darlehensforderungen geltend gemacht werden. Wenn also nicht zutreffend über die Risiken der Beteiligungen aufgeklärt wurde, bestehen danach Chancen, die Darlehensforderungen erfolgreich abzuwehren.
Oft ergeben sich auch weitere rechtliche Anhaltspunkte für eine erfolgreiche Abwehr der Forderungen.
So wurde etwa bei Fonds der Deutschen Beamtenvorsorge wiederholt der Treuhandauftrag erst mehr als vier Wochen nach der Zeichnung von dem Treuhänder, der Procurator Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft angenommen. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann die Annahme eines Angebots üblicherweise spätestens nach vier Wochen erwartet werden. Ansonsten handelt es sich regelmäßig um ein neues Angebot, vgl. BGH, Urteil vom 27. September 2013, V ZR 52/12; Urteil vom 11. Juni 2010 V ZR 85/09. Überträgt man diese Rechtsprechung auf die Konstellation der fremdfinanzierten Beteiligungen so dürfte es hier an einem wirksamen Vertragsschluss fehlen, wenn das Angebot erst mehr als vier Wochen später angenommen wurde.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Ingo M. Dethloff vertritt mehrere betroffene Darlehensnehmer der Privatbank Reithinger. Er rät den Betroffenen vor einer Zahlung die Forderungen des Insolvenzverwalters prüfen zu lassen.
www.ra-dethloff.de
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