Ist das Fotografieren von Autokennzeichen erlaubt oder stellt es einen Verstoß gegen das Datenschutzrecht dar?
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Im Zeitalter sozialer Medien teilen viele Menschen gerne Fotos von interessanten Autos, die ihnen begegnen, oder solche, auf denen zufällig ein Auto zu sehen ist. Doch stellt sich die Frage, ob das Hochladen von Autofotografien mit erkennbarem KFZ-Kennzeichen eine Verletzung des Datenschutzrechts darstellt. In diesem Artikel klären wir die Rechtslage und geben Ihnen Hinweise, wie Sie beim Teilen solcher Bilder datenschutzkonform handeln können.
Rechtslage und Hintergrund:
Früher galt ein Kfz-Kennzeichen nicht als personenbezogenes Datum, da es keinen unmittelbaren Bezug zu einer identifizierbaren Person herstellte. Mit dem Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wurde jedoch der Personenbezug erweitert, und nun gelten auch KFZ-Kennzeichen als personenbezogene Daten. Das liegt daran, dass diese Kennzeichen individualisierte Identifikationsmerkmale enthalten, die es ermöglichen, den Halter des Fahrzeugs zu ermitteln und einer Person zuzuordnen.
Privater Account und Haushaltsausnahme
Wenn Sie Ihre Autofotos auf einem privaten Account teilen, greift die sogenannte Haushaltsausnahme gemäß Artikel 2 Absatz 2 lit. c) DSGVO. Ein Verstoß gegen das Datenschutzrecht liegt hier nicht vor, da die möglichen Profilbesucher begrenzt sind.
Öffentlicher Account und Zweck der Darstellung
Anders verhält es sich bei einem öffentlichen Account, bei dem eine unbegrenzte Anzahl von Personen Zugriff auf Ihre hochgeladenen Fotos hat. In diesem Fall greift die Haushaltsausnahme nicht. Ob der Upload dennoch zulässig ist, hängt vom Zweck der Darstellung ab. Wenn Ihr Ziel darin besteht, den Halter des Fahrzeugs identifizierbar zu machen, verstößt dies in der Regel gegen das Datenschutzrecht.
Rein darstellende Fotos und zufälliges Auto im Bild
Wenn es Ihnen bei dem Hochladen der Autofotos nicht darum geht, den Halter erkennbar zu machen, sondern einfach das Auto selbst zu zeigen oder es sich lediglich um ein zufällig im Bild befindliches Auto handelt, liegt in der Regel kein Verstoß gegen die DSGVO vor.
Besondere Situationen
In einigen Fällen kann es jedoch gerechtfertigt sein, Fotos von Fahrzeugen samt Kennzeichen hochzuladen, um beispielsweise auf Missstände hinzuweisen. Als Beispiel hierfür wurde vom VG Ansbach das Fotografieren von Fahrzeugen und das Senden der Bilder an die Polizei als zulässig angesehen. Solche Fälle sollten jedoch nicht massenhaft angewendet werden und bedürfen einer sorgfältigen Abwägung.
Staatliche Datensammelwut
Während private Personen oft verunsichert sind, ob sie Autofotos mit Kennzeichen teilen dürfen, weitet der Staat in einigen Fällen seine eigene Kennzeichenerkennung und -speicherung massiv aus, wie in Brandenburg berichtet wird.
Es kommt beim Upload von Autofotografien mit Kennzeichen auf den jeweiligen Einzelfall an, ob dieser datenschutzkonform ist oder nicht. Bei privaten Accounts besteht in der Regel kein Verstoß gegen das Datenschutzrecht. Bei öffentlichen Profilen ist der Zweck der Darstellung ausschlaggebend: Wenn es darum geht, den Halter erkennbar zu machen, ist dies in sozialen Medien in der Regel unzulässig. Handelt es sich jedoch um reine Darstellung des Fahrzeugs oder ist das Auto nur zufällig im Bild, liegt in der Regel kein Verstoß vor. Das Verpixeln des Kennzeichens ist somit oft nicht erforderlich und kann die Bildqualität sogar beeinträchtigen. Dennoch sollten in besonderen Situationen die Datenschutzrechte anderer sorgfältig abgewogen werden.
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