Jameda Bewertung löschen

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Wenn Sie von unwahren Tatsachenbehauptungen, Beleidigungen oder von einer sonst unzulässigen Negativbewertung auf dem Bewertungsportal Jameda betroffen sind, können Sie sich anwaltlich dagegen wehren. Achten Sie auf Ihre Reputation im Internet und verteidigen Sie sich gegen Rechtsverletzungen.

Bewertungen Internet haben Auswirkungen auf den sozialen und beruflichen Geltungsanspruch eines Arztes. Negativbewertungen können sogar die berufliche Existenz des Arztes gefährden. Empfehlenswert ist daher ein schnelles anwaltliches Handeln.

Welche Ansprüche habe ich bei einer Falschbewertung auf Jameda?

Gegen den Verfasser einer falschen Bewertung sind zivilrechtliche Ansprüche auf Löschung der Bewertung und Geldentschädigung sowie die Erstattung einer Strafanzeige denkbar.

Wann liegt eine Falschbewertung vor?

Eine Bewertung ist dann falsch, wenn objektiv unwahre Tatsachenbehauptungen aufgestellt werden.

Tatsachenbehauptungen sind beispielsweise:

  • „Alle Geräte in der Klinik sind völlig veraltet.“
  • „Über die Risiken des Eingriffs wurde ich nicht aufgeklärt.“
  • „Es wurden Leistungen abgerechnet, die nicht erbracht wurden.“

Die falsche Behauptung verletzt den Arzt in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht und die Klinik in ihrem sogenannten Unternehmenspersönlichkeitsrecht. Hier kann sich der Verfasser nicht auf die Meinungsfreiheit berufen, da Tatsachenbehauptungen nicht von der Meinungsfreiheit geschützt werden und daher voll überprüfbar bleiben.

Auch kommt im Einzelfall eine Strafanzeige wegen Beleidigung, Verleumdung oder übler Nachrede in Betracht. Die Bewertungen werden zwar anonym abgegeben und Jameda ist nicht verpflichtet, die Nutzerdaten des Verfassers auf Anforderung mitzuteilen (vgl. BGH, Urteil vom 1. Juli 2014, Az. VI ZR 345/13). Im Einzelfall lassen sich jedoch die Bewertungen aufgrund darin enthaltener Indizien, z. B. zum Zeitpunkt der Behandlung und der gestellten Diagnosen, zweifelsfrei einer bestimmten Person zuordnen.

Dagegen sind negative Meinungsäußerungen zulässig, da diese die subjektive Einschätzung des Verfassers wiedergegeben. Auch und gerade negative Meinungsäußerungen sind von der Meinungsfreiheit gedeckt, solange sie nur den subjektiven Eindruck des Patienten widerspiegelt.

Meinungsäußerungen sind beispielsweise

  • „Dr. Mustermann hat mich überhaupt nicht verstanden.“
  • „Die Wartezeiten sind ewig.“
  • „Einfühlungsvermögen sieht anders aus.“

Die Meinungsfreiheit findet allerdings wiederum dort ihre Grenze, wo eine Bewertung beleidigend wirkt oder es sich um Schmähkritik handelt. Eine Schmähkritik oder Beleidigung liegt dann vor, wenn nicht mehr die Auseinandersetzung mit der Sache im Vordergrund steht, sondern es nur noch um Herabwürdigung und Diffamierung geht. Schmähkritiken sind beispielsweise:

  • „Dr. Mustermann ist ein Halsabschneider.“
  • „Dr. Mustermann ist ein ekliges Schwein.“

Die Abgrenzung der einzelnen Fallgruppen ist unter Umstanden sehr schwierig und für einen juristischen Laien oft unmöglich.

Kann ich gegen Jameda vorgehen?

Jameda haftet selbst nur dann für rechtsverletzende Bewertungen, wenn die Plattform hiervon in Kenntnis gesetzt wurde. Das kann man entweder selbst tun oder einen spezialisierten Anwalt mit einem entsprechenden Schreiben beauftragen. Sollte die Bewertung dann nicht gelöscht werden, kann man den Löschungsanspruch auch gerichtlich durchsetzen – ggf. mit einer einstweiligen Verfügung, die man vom Gericht innerhalb weniger Tage bekommt. Der falsch bewertete Arzt hat zwar die Möglichkeit sich selbst an Jameda zu wenden. Jameda wird von sich aus jedoch nur rein beleidigende Äußerungen löschen und dies auch nicht in der gebotenen Eile. Es empfiehlt sich daher unmittelbar nach der Kenntnisnahme von der Falschbewertung, einen spezialisierten Anwalt aufzusuchen.

Was muss ich tun um meine Falschbewertung zu löschen?

  • Kontrollen Sie regelmäßig Ihre Bewertungen auf den Bewertungsportalen.
  • Lassen Sie keine wertvolle Zeit verstreichen falls Sie eine unliebsame Bewertung entdecken.
  • Beauftragen Sie einen spezialisierten Anwalt mit der Prüfung der Angelegenheit.
  • Gehen Sie anschließend gegen den Verfasser und falls nötig gegen die Bewertungsplattform mit anwaltlicher und ggf. gerichtlicher Hilfe vor.

Die Kanzlei Hämmerling und von Leitner-Scharfenberg ist u. a. spezialisiert auf Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet und kann Sie bei einem Löschungsanspruch wegen einer falschen oder negativen Bewertung auf Jameda optimal bundesweit beraten und vertreten.

In einem kostenlosen Erstgespräch können wir Ihnen gerne eine erste Einschätzung des Falls geben und weitere Schritte besprechen und über die Kosten unserer Beauftragung umfassend informieren.

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