Jugendbett ist Erstausstattung für wachsende Kinder
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Wenn das Kinderbett zu klein wird, steht Harz-IV-Familien ein Jugendbett als Erstausstattung zu. Ein Jugendbett ist eine erstmalige Anschaffung und keine Ersatzbeschaffung, urteilte das oberste deutsche Sozialgericht, das BSG in Kassel, entschieden, Az. B4 AS 79/12 R.
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