Juicy Holding B.V. und "Juicyfields": Bafin warnt und empfiehlt anwaltliche Hilfe
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Es ist an Deutlichkeit nicht zu überbieten, was die BaFin und Zeitungen und Onlineportale hierzu berichten. Anleger müssen daher mit dem Schlimmsten rechnen und haben sich bereits an die Kanzlei Reime zur Geltendmachung ihrer Opferrechte gewandt. Hier die Warnmeldung der BaFin im Original vom 20.07.2022. Dies ist die vierte Warnmeldung über diese Firma innerhalb eines Jahres:
(...)
20.07.2022 | Thema Verbraucherschutz, Prospekte Juicy Holdings B.V.: Wichtige Informationen für Anlegerinnen und Anleger
Untersagung des öffentlichen Angebots
Die BaFin hat der Juicy Holdings B.V. (Amsterdam, Niederlande) am 3. Juni 2022 untersagt, die Investition in Cannabispflanzen der Sorten JuicyFlash, JuicyMist, JuicyKush und JuicyHaze in Deutschland öffentlich anzubieten. Es ist der Juicy Holdings B.V. damit gegenwärtig verboten, diese Investments in Deutschland öffentlich anzubieten. Die BaFin veröffentlichte zu ihrer Untersagung eine Meldung auf ihrer Internetseite.
Hintergrund der Untersagung war: Bei den genannten Investitionsmöglichkeiten handelt es sich um Vermögensanlagen im Sinne des Vermögensanlagengesetzes (VermAnlG). Die Juicy Holdings B.V. war daher gesetzlich verpflichtet, vor Beginn des öffentlichen Angebots in Deutschland, das u.a. über die Internetseite https://juicyfields.io/de/ erfolgte, einen durch die BaFin gebilligten Verkaufsprospekt zu veröffentlichen. Dieser Pflicht ist die Gesellschaft jedoch zu keinem Zeitpunkt nachgekommen.
Bereits im März 2022 hatte die BaFin vor dem Angebot einer anderen Vermögensanlage der Juicy Holdings B.V. in Form eines Nachrangdarlehens gewarnt. Die Juicy Holdings B.V. hatte das betreffende Angebot über die Internetseite https://juicyfields.crowddesk.io daraufhin eingestellt. Danach strukturierte die Juicy Holdings B.V. das Angebot um und bot rechtswidrig die oben genannten Investitionsmöglichkeiten an. Dies führte dann zu der Untersagung im Juni.
Richtigstellungen zu kursierenden Falschinformationen
Die Information, die BaFin habe die Angebote der Juicy Holdings B.V. zwischenzeitlich wieder freigegeben, ist falsch. Die BaFin hat diese falsche Behauptung am 10. Juni 2022 auf ihrer Website richtig gestellt.
Mit Blick auf derzeit kursierende ebenfalls falsche Informationen weist die BaFin zudem darauf hin, dass sie keine Internetseiten blockiert oder Konten von Anlegern eingefroren hat.
Auf einen Blick:Was Sie tun können, wenn Sie Geld bei der Juicy Holdings B.V. investiert haben
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Die BaFin empfiehlt Betroffenen, bei Bedarf einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen.
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Anleger beschweren sich auch über Juicy Grow GmbH aus Berlin
Konten geschlossen, Auszahlungen unmöglich, Webseiten mehrfach geändert: Die Crowdgrowing-Plattform als weitere Finanzierungsmöglichkeit für Canabispflanzen verunsichert Anleger.
Was ist nun zu tun?
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REIME Rechtsanwalt – die Kanzlei
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