JustTwoTrade – Betrug? – anwaltliche Unterstützung

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Unter der Domain justtwo.trade offeriert die Internethandelsplattform JustTwoTrade Anlegern über ihre Homepage unterschiedliche Handelsgeschäfte, wie u. a. der Handel mit Währungspaaren oder mit Differenzkontrakten (CFD´s). 

Es sprechen mehrere Punkte gegen eine Anlage:

Zunächst fehlt ein rechtsverbindliches Impressum auf der Homepage, dem zu entnehmen wäre, wer die Betreibergesellschaft der Plattform JustTwoTrade ist und welche vertretungsberechtigten Organe die Firma JustTwoTrade nach außen vertreten. Ein solches Impressum ist gesetzlich zwingend vorgeschrieben. Jede seriöse Firma verfügt über ein entsprechendes Impressum.

Im Übrigen fehlt jeglicher Hinweis darauf, wo die Firma JustTwoTrade einen Sitz oder eine Niederlassung haben soll. Es wird lediglich eine englische Telefonnummern auf der Homepage benannt und die Mailadressen: support@justtwo.trade, accounts@justtwo.trade und Info@justtwo.trade.

Außerdem verfügt die Handelsplattform JustTwoTrade über keine Genehmigung einer Aufsichtsbehörde, die entsprechenden Handelsgeschäfte über die Handelsplattform anzubieten und Finanzdienstleistungen für Anleger zu erbringen. Jede seriöse Internethandelsplattform verfügt über eine entsprechende Genehmigung und benennt auch im Rahmen ihres Homepageauftritts die staatliche Behörde, die die Genehmigung erteilt hat und die Registrierungsnummer, unter der sie registriert wurde. Sämtliche Angaben fehlen.

Auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) – dies ist die für Deutschland zuständige staatliche Aufsichtsbehörde – erteilte der Firma JustTwoTrade keine entsprechende Genehmigung. Die Firma JustTwoTrade beantragte keine Genehmigung und handelt deshalb ungenehmigt und unreguliert, soweit sie für deutsche Anleger Handelsgeschäfte durchführt.

Eine entsprechende Genehmigung ist in Deutschland und in anderen Ländern aus regulatorischen Gründen und um die Sicherheit der Anleger zu gewährleisten, zwingend vorgeschrieben. Nachdem die Genehmigung fehlt, liegt folglich in Deutschland ein Verstoß gegen das Kreditwesengesetz (KWG) vor.

Anleger, die bei JustTwoTrade investiert und Verluste erlitten haben, finden bei der Kanzlei Engelhard, Busch & Partner kompetente Unterstützung.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner warnt vor unregulierten Handelsplattformen und bietet ihre Dienste für geschädigte Kapitalanleger an.

Für eine erste Kontaktaufnahme bzw. ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch in Kapitalanlagebetrugsfällen, wie im Cyberkriminalitätsbereich.


Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner GbR

Triftstraße 4, 80538 München

info@kanzlei-ebp.de

+49 89 2121660

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 

Alexander Engelhard erhielt 1991 seine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, dem internationalen Privatrecht, sowie in der Vertretung bei Anlagen über Internethandelsplattformen.

Rechtsanwalt Engelhard ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.

Bereits im Jahre 2010 wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner als besonderes empfehlenswerte Adresse seitens des Nachrichtenmagazins Focus in die Focus-Liste der Spezialisten im Kapitalanlagerecht aufgenommen, wobei die Kanzlei sowohl von Mandanten als auch von Kollegen mehrfach empfohlen wurde. Auch seitens der Zeitschrift Juve, die jährlich ein Ranking zu empfehlenswerten Wirtschaftskanzleien erstellt, wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner von Wettbewerbern fachlich sehr gut beurteilt bzw. als erfahren im Kapitalanlegerschutz bezeichnet.

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


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