Kann künstliche Intelligenz patentiert werden?
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Die künstliche Intelligenz KI bzw. Artificial Intelligence AI ist ein Teilgebiet der Informatik, wobei nicht nur im Rahmen der Softwareentwicklung derzeit ein großer Fokus auf diesem Thema liegt. So haben die künstliche Intelligenz bereits sämtliche Business Analysten und Entscheider aus allen gesellschaftlichen Bereichen für sich entdeckt. Die Frage, die sich der vorliegende Artikel stellt, ist ob Patente nicht nur auf Software, sondern auch auf künstliche Intelligenz erteilt werden und was hierzu die Kriterien sind.
Das gesteigerte Interesse an der Patentierung von künstlicher Intelligenz spiegelt sich insbesondere in den Anmeldezahlen entsprechender Patente wieder. So ist hier bereits China bezüglich der Anmeldezahlen vor den USA und insbesondere sind diese beiden Volkswirtschaften in den Anmeldezahlen weit vor Deutschland und Europa. Häufig wird die Anzahl der Patentanmeldungen in einem Bereich als ein Indikator für die Innovationskraft einer Volkswirtschaft gesehen.
Bei Fragestellungen der künstlichen Intelligenz handelt es sich oftmals um algorithmische Fragestellungen, die darauf abstellen, eine menschliche Intelligenz möglichst nahe abzubilden. Was hierbei allerdings der maschinengestützten künstlichen Intelligenz zu Gute kommt, sind die hohen Rechenkapazitäten und zudem Speicherkapazitäten. So setzt sich das Gebiet der künstlichen Intelligenz aus einer Vielzahl von Themen zusammen, die allesamt typischerweise die Informatik betreffen. Die Teilgebiete der künstlichen Intelligenz sind nicht mehr überschaubar und können quasi beliebig erweitert werden. Generell spricht man im Rahmen der künstlichen Intelligenz von Techniken bei Suchmaschinen, der maschinellen Übersetzung, data -mining, optische Zeichenerkennung, Spracherkennung, Gesichtserkennung, Bilderkennung, wissensbasierten Systemen, neuronalen Netzwerken und dergleichen vieles mehr.
Auch wenn die deutsche Spruchpraxis gänzlich eine andere ist als die europäische Spruchpraxis, so herrscht jedoch weitgehend darüber Einigkeit, dass eine Patentierung möglich ist, wenn ein technisches Problem mit technischen Mitteln gelöst wird. Ein Patentanspruch umfasst typischerweise technische und nicht technische Merkmale, wobei zur Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit diejenigen Merkmale zurate gezogen werden, welche zur technischen Problemlösung beitragen.
In der Entscheidung die G1/19 des europäischen Patentamts wurde zudem entschieden, dass die Patentierungsmöglichkeiten und Voraussetzungen von Computer gestützten Simulationen die gleichen sind wie diejenigen von computerimplementierten Erfindungen. Dies heißt also, dass die etablierte Rechtsprechung bezüglich Softwarepatenten auch bei entsprechenden technischen Simulationen angewendet werden kann.
Insgesamt kann man die Situation derart beurteilen, dass für die Patentierung einer künstlichen Intelligenz die gleichen Voraussetzungen gelten, wie dies für bestehende Softwareprogramme der Fall ist. Hier werden Patente erteilt.
In einem Gespräch mit dem Erfinder bzw. einem Unternehmen, sollte daher immer abgeprüft werden, welche technischen Aspekte die Erfindung aufweist und diese sollten dementsprechend in der Patentanmeldung auch herausgestellt werden.
Zusammenfassend lässt sich also folgern, dass Anwendungen der künstlichen Intelligenz generell einer Patentierung zugänglich sind, wenn diese ein technisches Problem mit technischen Mitteln lösen. Eine konkrete Aussage hierzu ist jedoch nur im Einzelfall möglich. Dem interessierten Anmelder kann daher geraten werden einen hierauf spezialisierten Anwalt zurate zu ziehen. Ganz klar handelt es sich bei der Patentierung von künstlicher Intelligenz um ein Spezialgebiet. Diese ist jedoch generell unter den genannten Voraussetzungen möglich.
Lesen Sie auch unseren Fachartikel zur Patentierung von Software und künstlicher Intelligenz KI sowie zum Einheitspatent.
Weitere Information:
Patentanwalt Dr. Jochen Reich (Reich-ip)
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