KapitalWert – Betrug? – anwaltliche Unterstützung
- 3 Minuten Lesezeit
Bei der Internethandelsplattform KapitalWert handelt es sich um eine der Handelsplattformen mit der Anleger keinesfalls Anlagegeschäfte tätigen sollten. Die Handelsplattform KapitalWert wirbt auf ihrer Homepage unter der Domain kapitalwert.pro damit, dass Anleger ihr Trading mit KapitalWert optimieren könnten, wobei sie mit Tradingtools, dedizierter Hardware, Sicherheit und damit, dass ein Anleger über ein attraktives Rückvergütungsprogramm für das Trading bezahlt würde, wirbt.
Anleger können angeblich über die Handelsplattform mit „Bundles“ handeln bzw. mit Kryptowährungen, mit Differenzkontrakten (CFDs) sowie mit Währungspaaren (Forex), wobei unter der Überschrift „Unsere Büroräume“ ein Hinweis darauf erfolgt, dass die Firma KapitalWert unter der Emailadresse: support@kapitalwert.com erreichbar wäre.
Überprüft man die Webseite bzw. den Internetauftritt der Firma KapitalWert genauer, dann finden sich verschiedene Anhaltspunkte dazu, dass die Firma nicht seriös ist bzw. unter Umständen sogar betrügerisch agiert.
Bereits der Eingangssatz auf der ersten Seite der Homepage „Optimieren Sie Ihr Trading mit KapitalWert“ lässt alle Alarmglocken schrillen.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnte in der Vergangenheit mehrfach, so z. B. am 23.05.2024, vor Onlinehandelsplattformen, die wie die Firma KapitalWert, den Eingangssatz „Optimieren Sie Ihr Trading mit …..“ verwenden. Nach Erkenntnissen der BaFin werden dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen angeboten. Jede der Webseiten hätte eine identische Schriftart, textliche Gestaltung und würde denselben Aufbau nutzen.
Auf der Startseite würden alle Plattformen den gleichen Slogan mit jeweils unterschiedlicher Unternehmensbezeichnung nutzen.
In diesem Zusammenhang warnte die BaFin vor einer Vielzahl von Handelsplattformen. Auch bei der Firma KapitalWert handelt es sich um eine Handelsplattform, die den entsprechenden Eingangssatz verwendet.
Auch die Firma KapitalWert verfügt über keine Genehmigung der BaFin, in Deutschland Handelsgeschäfte für deutsche Anleger über die Handelsplattform anzubieten und abzuwickeln. Die Firma KapitalWert verstößt deshalb gegen geltendes deutsches Recht bzw. gegen das Kreditwesengesetz (KWG).
Anleger sollten von vornherein Abstand von Handelsgeschäften mit Handelsplattformen, die unreguliert sind, nehmen, da davon auszugehen ist, dass diese Firmen ganz gezielt keinen Genehmigungsantrag gestellt haben, um ihre betrügerischen Aktivitäten zu verschleiern.
Unabhängig davon bietet die Firma KapitalWert auf unterschiedlichen Konten auch Bonuszahlungen von bis zu 100 % an. Bei einem „VIP-Konto“ soll ein Anleger, der eine hohe Einzahlung leistet, beispielsweise eine Bonuszahlung von bis zu 100 % erhalten. Auch dies ist unseriös und spricht nicht für die Fima KapitalWert.
Keine seriöse Firma würde einem Anleger, der € 100.000,00 investiert, € 100.000,00 „geschenkt“ als Bonus zur Verfügung stellen. Es ist davon auszugehen, dass es sich um ein Lockvogelangebot handelt.
Auch eine Firmenadresse gibt die Firma KapitalWert nicht an. Ein rechtsverbindliches Impressum mit einem Hinweis auf ihre Rechtsform und darauf, in welchem Unternehmensregister sie eingetragen ist, fehlt. Auch die vertretungsberechtigten Organe werden ganz bewusst nicht genannt.
Anleger, die bei der Plattform KapitalWert investiert haben bzw. ihr Guthaben nicht ausbezahlt erhalten bzw. Verluste erlitten haben, und Möglichkeiten zur Schadenswiedergutmachung wissen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden.
Für eine erste Kontaktaufnahme bzw. ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch keine Kosten.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch in Kapitalanlagebetrugsfällen, wie im Cyberkriminalitätsbereich.
Weitere Informationen zum Thema Internethandelsplattformen und Anlagebetrug mit Kryptowährungen, Forex-Handelsgeschäften sowie im Bereich des Handels mit Differenzkontrakten können Sie auch unserer Homepage ebp-anlegerschutz.de entnehmen.
Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner GbR
Triftstraße 4, 80538 München
info@kanzlei-ebp.de
+49 89 2121660
Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug
Alexander Engelhard erhielt 1991 seine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.
Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, dem internationalen Privatrecht, sowie in der Vertretung bei Anlagen über Internethandelsplattformen.
Rechtsanwalt Engelhard ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.
Bereits im Jahre 2010 wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner als besonderes empfehlenswerte Adresse seitens des Nachrichtenmagazins Focus in die Focus-Liste der Spezialisten im Kapitalanlagerecht aufgenommen, wobei die Kanzlei sowohl von Mandanten als auch von Kollegen mehrfach empfohlen wurde. Auch seitens der Zeitschrift Juve, die jährlich ein Ranking zu empfehlenswerten Wirtschaftskanzleien erstellt, wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner von Wettbewerbern fachlich sehr gut beurteilt bzw. als erfahren im Kapitalanlegerschutz bezeichnet.
Artikel teilen: