Kein Anspruch auf Krankengeld bei Nichtantritt der Stelle

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Der Abschluss eines Arbeitsvertrags allein berechtigt nicht zum Krankengeld, wenn der Arbeitnehmer die Stelle nicht antritt und keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung hat. 

Ein Beschäftigungsverhältnis entsteht erst mit Beginn der Entgeltzahlung, wie das LSG Niedersachsen-Bremen urteilte (Urt. v. 21.01.2025, Az. L 16 KR 61/24).

Ein 36-jähriger Arbeitsloser aus Cuxhaven klagte, nachdem sein Arbeitslosengeld auslief und er einen neuen Arbeitsvertrag als Lagerist unterzeichnete. Nach Krankmeldung zu Arbeitsbeginn wurde ihm zum Monatsende gekündigt. 

Die Krankenkasse verweigerte Krankengeld, da kein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis bestand.


Sozialgericht Stade und Berufung beim LSG

Der Mann klagte vor dem Sozialgericht Stade und forderte die Anmeldung zur Sozialversicherung ab Arbeitsbeginn. Das Gericht lehnte wegen fehlendem Rechtsschutzbedürfnis ab. Auch die Berufung beim LSG Niedersachsen-Bremen scheiterte.


Laut LSG besteht die Versicherungspflicht erst nach vier Wochen. Das Gesetz soll verhindern, dass Arbeitgeber Lohnfortzahlung für direkt nach Einstellung erkrankte Arbeitnehmer tragen müssen. Im vorliegenden Fall war die Vorgehensweise des Arbeitgebers richtig. 

Gerade das Sozialversicherungsrecht hat große Schnittstellen zum Arbeitsrecht. Denn die meisten Arbeitsverhältnisse sind zugleich Sozialversicherungsrecht liche Beschäftigungsverhältnisse.

Es kam früher häufiger vor, dass Arbeitnehmer, die mit ihrer neuen Arbeitsstelle nicht zufrieden waren sich innerhalb der ersten vier Wochen krankgemeldet haben und gar nicht ihre Stelle angetreten haben, zwar hatten sie so kein Entgelt vor Zahlungsanspruch gegen den Arbeitgeber, jedoch haben sie stets Krankengeld von der Krankenkasse erhalten. Dies könnte sich nun nach dem Urteil des LSG Niedersachsen – Bremen ändern..

Sollten auch Sie Fragen haben. Zu dem Schnittstellen zwischen Sozialversicherungsrecht und Arbeitsrecht stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung Baring, LL.M. Rechtsanwälte für Bochum und das Ruhrgebiet.

Foto(s): Matthias Baring

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