Keine Erscheinenspflicht des Angeklagten nach Einspruch gegen Strafbefehl

  • 1 Minuten Lesezeit

Was die Wenigsten wissen, ist eine Vorschrift in der Strafprozessordnung, wonach sich derjenige, der sich gegen einen Strafbefehl mit anwaltlicher Hilfe wehrt, von dem beauftragten Rechtsanwalt vertreten lassen kann. Dies ist jedoch dann der Fall, wenn der Anwalt die Vertretungsvollmacht nachweisen kann, § 411 Abs. 2 StPO, was am besten durch die Unterzeichnung einer gesonderten Vertretungsvollmacht abgesichert werde kann.

Dies entbindet den Angeklagten dann erstmal vom persönlichen Erscheinen. Ob dies in Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen ratsam ist, muss im Einzelfall entschieden werden. In Verfahren jedoch, bei denen die Beweislage gut ist, sollte derjenige, der es für sich aus welchen Gründen auch immer ablehnt, persönlich vor Gericht zu erscheinen, davon Gebrauch machen.

Ordnet das Gericht dann einen Fortsetzungstermin die persönliche Anwesenheit an, so schützt die Vertretungsvollmacht vor dem Erscheinen im Fortsetzungstermin jedoch nicht.

Insoweit ist abzuwägen, ob eine Nichtanwesenheit des Angeklagten während Hauptverhandlung in das taktische Konzept passt oder nicht. Häufig kann eine weitere Verkürzung des Verfahrens in Abwesenheit auch dadurch erzielt werden, indem eine Beschränkung des Einspruchs auf die Rechtsfolgen (die Anzahl und die Höhe des Tagessatzes) in Aussicht gestellt wird, oder die Marschroute des Rechtsanwalts auf einen Strafvorbehalt abzielt. In solchen Verhandlungssituationen zeigen sich Gerichte oftmals kompromissbereit, so dass auch bei schlechten Erfolgsaussichten gute Ergebnisse möglich sind – und das alles ohne Anwesenheit des Angeklagten.

Die kanzleiinterne Statistik kommt zu dem Ergebnis, dass in 6 von 10 Fällen bereits am ersten Hauptverhandlungstag auch ohne persönliches Erscheinen für den Mandanten gute bis sehr gute Ergebnisse erzielt werden konnten.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Patrick Senghaus

Beiträge zum Thema