Kettenbefristung: Rechtliche Grauzone oder legitimes Arbeitsmodell?

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Die Kettenbefristung ist ein gängiges Mittel, das Arbeitgeber einsetzen, um Arbeitsverträge mehrfach befristet zu verlängern, ohne ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zu begründen. Diese Praxis wirft jedoch zahlreiche rechtliche Fragen auf, insbesondere hinsichtlich der Zulässigkeit und der Grenzen solcher Befristungen.  

Definition und Bedeutung der Kettenbefristung

Eine Kettenbefristung liegt vor, wenn hintereinander mehrfach befristete Arbeitsverhältnisse vereinbart werden. Dieses Vorgehen ist in der Praxis häufig anzutreffen, insbesondere in Branchen wie dem öffentlichen Dienst, im Bildungsbereich oder in befristeten Projekten. Grundsätzlich stellt sich jedoch die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Kettenbefristung rechtlich zulässig ist.

Wie sieht die gesetzliche Grundlage aus?

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Befristung von Arbeitsverträgen sind im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geregelt. Gemäß § 14 TzBfG ist eine Befristung nur unter bestimmten Bedingungen zulässig:

Sachgrundlose Befristung: Ein Arbeitsvertrag kann ohne Sachgrund befristet abgeschlossen werden, allerdings nur für maximal zwei Jahre. Innerhalb dieser zwei Jahre darf der Vertrag höchstens dreimal verlängert werden.

Befristung mit Sachgrund: Eine Befristung ist auch über den Zeitraum von zwei Jahren hinaus zulässig, wenn ein sachlicher Grund vorliegt. Mögliche Sachgründe sind zum Beispiel:

  • Vertretung eines anderen Mitarbeiters (z.B. Elternzeitvertretung)
  • Vorübergehender betrieblicher Bedarf
  • Erprobung des Arbeitnehmers
  • Gründe, die in der Person des Arbeitnehmers liegen (z.B. vorübergehende Projektarbeit)

Wann ist eine Kettenbefristung unzulässig?

Eine Kettenbefristung kann dann unzulässig sein, wenn sie rechtsmissbräuchlich ist. Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) hat hierzu mehrere Kriterien entwickelt:

Anzahl und Dauer der Befristungen: Wenn ein Arbeitnehmer über einen sehr langen Zeitraum hinweg immer wieder befristete Verträge erhält, könnte dies als rechtsmissbräuchlich angesehen werden.

Zeitliche Nähe: Die zeitliche Nähe zwischen den einzelnen Befristungen spielt eine Rolle. Eine kontinuierliche Verlängerung ohne Unterbrechung kann auf einen Missbrauch hinweisen.

Fehlen eines Sachgrundes: Wenn die Befristung nur vorgeschoben wird, ohne dass tatsächlich ein sachlicher Grund besteht, ist dies unzulässig.

Das BAG hat in der Vergangenheit mehrfach entschieden, dass bei Vorliegen eines Missbrauchs die letzte Befristung unwirksam ist und ein unbefristetes Arbeitsverhältnis angenommen werden kann.

Rechtstipp

Da die rechtlichen Feinheiten und die genaue Auslegung der gesetzlichen Regelungen komplex sein können, ist es ratsam, bei Unsicherheiten einen Anwalt für Arbeitsrecht hinzuzuziehen. Dieser kann sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber individuell beraten und bei der Gestaltung oder Prüfung von Arbeitsverträgen unterstützen. Insbesondere bei einem Verdacht auf rechtsmissbräuchliche Kettenbefristung ist rechtlicher Beistand entscheidend, um die eigenen Rechte zu wahren.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass eine Kettenbefristung unter bestimmten Bedingungen zulässig ist, jedoch nicht missbräuchlich eingesetzt werden darf. Eine genaue rechtliche Prüfung der Umstände ist daher unerlässlich, um unerwünschte rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

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Foto(s): pixabay

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