Kindeswohl - Intrigen des einen Elternteils gegen den anderen Elternteil
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Wenn zu erwarten ist, dass künftig fehlende Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit der Eltern gegeben sein wird, kann das Sorgerecht auf einen Elternteil übertragen werden, soweit dies zu einer Belastung des Kindes führt.
Dies geht aus einem Beschluss des OLG Saarbrücken vom 08.09.2014; AZ. 6 UF 70/14 hervor.
Im vorliegenden Verfahren hat die Kindesmutter heimlich gegen den Vater intrigiert, indem diese die gemeinsame Tochter gegen den Kindesvater per SMS aufbrachte.
Vorangegangen waren diverse gerichtliche Sorge- und Umgangsrechtsentscheidungen, da dem Kindesvater der Umgang mit seiner Tochter nach der Trennung von dessen Ehefrau nur sehr bedingt eingeräumt wurde. Diese Verfahren führten dazu, dass die Eltern nicht mehr miteinander kommunizierten bzw. kooperierten.
Von beiden Elternteilen wurde daraufhin das alleinige Sorgerecht beantragt.
In einem solchen Fall, in welchem Eltern nicht mehr miteinander kommunizieren, ist davon auszugehen, dass es dem Kindeswohl nicht dienlich sei, so das OLG Saarbrücken in seinem Beschluss. In einer derartigen Situation ist das alleinige Sorgerecht dem gemeinsamen Sorgerecht vorzuziehen.
Das gemeinsame Sorgerecht kann bei fehlender Kooperation zwischen beiden Elternteilen auf einen Elternteil übertragen werden, wenn dies zu einer Belastung des Kindes führt und dieser Zustand künftig weiter zu erwarten ist.
Irrelevant hingegen ist, wer für diese gestörte Kommunikation bzw. Kooperation verantwortlich ist.
Der dem OLG vorliegende Fall wurde jedoch zugunsten des Kindesvaters entschieden.
Das OLG Saarbrücken war der zu befürwortenden Meinung, dass die Kindesmutter gegen das Loyalitätsgebot verstoßen habe, also, dass sich die Kindeseltern vor dem Kind nicht herablassend oder abfällig gegenüber dem anderen Elternteil äußern bzw. dies zum Ausdruck bringen.
Die Kindesmutter habe somit die gemeinsame Tochter in einen Loyalitätskonflikt mit dem Vater gezwungen.
Dies lasse gerade nicht auf einen verantwortungsbewussten Umgang mit dem Kind schließen.
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