Knaller-Urteil: Fast alle Kreditverträge können widerrufen werden! Jetzt Widerrufsjoker nutzen!

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In dem neusten Rechtstipp der Kanzlei copy & right und dem dazugehörigen YouTube-Video berichtet Rechtsanwalt Thomas Seidel über ein absolutes Knaller-Urteil des Europäischen Gerichtshofes, wonach fast alle Kreditverträge sofort widerrufen werden können.

Was hat der Europäische Gerichtshof entschieden?

Die neuste Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs hat eine sensationelle Sprengkraft und stellt die gesamte bisherige Rechtsprechung zum Verbraucherkreditrecht auf den Kopf. Der EUGH kommt zu dem Ergebnis, dass das Muster, das der deutsche Gesetzgeber für alle (!) Widerrufs­informationen ab dem 11. Juni 2010 zur Verfügung stellte, nicht geeignet ist, um Verbraucher klar und verständlich über ihr Widerrufsrecht zu informieren.

Dies liegt insbesondere daran, dass sich der Verbraucher aufgrund zahlreicher Verweise auf andere Paragraphen durch eine Vielzahl von Normen aus verschiedenen Gesetzestexten hangeln muss, um die Widerrufsinformation zu verstehen – Eine Schnitzeljagd durch das BGB sozusagen.

Wann kann ich meinen Kreditvertrag widerrufen?

Erstens muss ihr Kreditvertrag den folgenden oder einen ähnlichen Satz enthalten (meistens der zweite Satz unter dem Punkt Widerrufsrecht):„Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrages, aber erst nachdem der Darlehensnehmer alle Pflichtangaben nach § 492 Abs. 2 BGB (…) erhalten hat.“ Wenn dieser oder ein ähnlicher Satz in Ihrem Kreditvertrag vorkommt, ist Ihr Kreditvertrag mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit widerrufbar.

Für alle Verbraucher heißt das: Jeder (!) Kreditvertrag, ob Immobilienkredit, Autokredit oder ein Kredit für Laptop und TV ist widerrufbar. Nutzen Sie Ihre Chance! Für Verbraucher, die bislang noch gezögert haben, von ihrem Recht zum Widerruf Gebrauch zu machen, ist jetzt der Moment gekommen, um zu handeln!

Zweitens können nur solche Kreditverträge widerrufen werden, die innerhalb eines bestimmten Zeitraumes abgeschlossen wurden. Für alle Verbraucherdarlehensverträge außerhalb des Immobilienbereichs gilt, dass diese widerrufen werden können, wenn sie ab dem 01.08.2010 bis heute geschlossen wurden. Immobilienverträge können wiederrufen werden, wenn sie zwischen dem 01.08.2010 bis zum 20.03.2016 geschlossen wurden.

Für Immobiliendarlehensverträge, die nach dem 20.03.2016 geschlossen wurden, gilt nämlich eine damals neu eingeführte Widerrufsfrist von einem Jahr und zwei Wochen, die heute bereits abgelaufen ist. Bei Anschlussfinanzierungen gilt, dass die ursprüngliche Kreditvereinbarung in den relevanten Zeitraum fallen muss.

Gilt das Widerrufsrecht auch für Selbstständige und Unternehmer?

Nein! Das Widerrufsrecht gilt nur für Verbraucher und nicht für Selbstständige oder Unternehmer.

Was passiert, wenn meinen Kreditvertrag widerrufe? Muss ich die Kreditsumme nach meinem Widerruf sofort auf einen Schlag zurückzahlen?

Die Folgen des Widerrufs des Kreditvertrages hängen davon ab, um welche Art von Kreditvertrag es sich handelt. Beim Autokreditvertrag erhält der Darlehensnehmer seine Raten nebst Zinsen zurück und gibt der Bank das Auto heraus. Gegebenenfalls muss sich der Kreditnehmer dabei eine Nutzungsentschädigung abziehen lassen. Bei einem Immobiliardarlehen, also zum Beispiel einem Hauskredit, sind die potenziellen Vorteile für den Kreditnehmer noch wesentlich größer.

Denn hier kann der Bankkunde, gerade bei älteren Kreditverträgen, die noch wesentlich höhere Zinssätze vorsahen, sich sofort von dem alten teuren Kredit lösen und ab sofort einen neuen Kreditvertrag zu wesentlich besseren Konditionen abschließen. Dadurch kann er in vielen Fällen tausende Euro sparen. Die Bank wird in diesem Fall allerdings den Kreditvertrag sofort abrechnen und den Verbraucher auffordern, die Kreditsumme innerhalb von 30 Tagen an die Bank zurückzuzahlen.

Muss ich nach meinem Widerruf neben der Kreditsumme auch noch Zinsen bezahlen?

Grundsätzlich ja, aber in der Regel wesentlich weniger als ohne den Widerruf. Der Kreditnehmer hat durch die Bereitstellung des Gelbetrages einen Vorteil erlangt, für den die Bank grundsätzlich einen sogenannten Nutzungsersatz verlangen kann. Die spannende Frage ist also, wie hoch dieser Nutzungsersatz ausfällt. Die Bank wird hierbei wahrscheinlich argumentieren, dass der Nutzungsausfall in Höhe der vereinbarten Zinsen geschuldet ist. Allerdings kann der Verbraucher nachweisen, dass der „Vorteil“ tatsächlich geringer ausgefallen ist.

Dies wirkt sich insbesondere dann positiv für den Kreditnehmer aus, wenn der Basiszinssatz in den letzten Jahren wesentlich niedriger war als noch bei Vertragsabschluss, da dann auch sein Vorteil effektiv niedriger ist. Eine gute Lösungsmöglichkeit besteht in diesen Fällen oft darin, dass wir für unsere Mandanten mit der Bank aushandeln, dass es für die Vergangenheit bei den ursprünglich vereinbarten Zinsen bleibt und der Mandant ab sofort einen wesentlich geringeren Zinssatz, z. B. ab sofort 1,5 anstatt von 3,8 %, zahlt.

Muss ich im Falle des Widerrufs eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen?

Nein, eine Vorfälligkeitsentschädigung muss im Falle eines Widerrufs grundsätzlich nicht gezahlt werden.

Gilt das neue Widerrufsrecht auch für Leasingverträge?

Ja sofern der problematische Satz auch in der Widerrufsbelehrung des Leasingvertrages enthalten ist, kann auch dieser widerrufen werden.

Was ist, wenn die Bank mir jetzt eine neue und korrekte Widerrufsbelehrung schickt?

Wenn die Bank Ihnen jetzt eine korrekte Widerrufsbelehrung schickt, haben Sie nur zwei Wochen Zeit um zu handeln und den Widerruf zu erklären. So wird es wohl auch kommen. Wenn Sie Ihren Kreditvertrag widerrufen möchten, handeln Sie also jetzt!

Wie können wir als Rechtsanwaltskanzlei dabei helfen?

Schicken Sie uns gerne Ihren Kreditvertrag per E-Mail oder über das Kontaktformular auf unserer Website und wir teilen Ihnen kostenlos telefonisch mit, ob ein Widerruf des Vertrages möglich ist. Wenn die Bank Ihren Widerruf nicht akzeptiert, vertreten wir Sie gern und setzen Ihre Ansprüche für Sie durch. Die Kosten hierfür können wir Ihnen selbstverständlich gerne vorab mitteilen.

Bei Fragen rufen Sie mich gerne an oder schreiben Sie mir eine E-Mail. Ich freue mich darauf, von Ihnen zuhören. Ihr Thomas Seidel.



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