Kreditkartenbetrug ⚠️ Wer haftet bei Missbrauch?

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Eine Reihe von Bürgern waren in der Vergangenheit schon einmal von einem Kreditkartenbetrug betroffen. Seitdem Kreditkarten auch online zum Bezahlen genutzt werden können, sind die Betrugsfälle erheblich angestiegen. Zudem lassen sich die Täter immer wieder neue Betrugsmaschen einfallen.

Kreditkartenbetrug: Wer zahlt den Schaden? Diese Frage stellen sich betroffene Betrugsopfer häufig. In unserem Beitrag erfahren Sie, wie Täter beim Kreditkartenbetrug vorgehen und welche rechtlichen Grundlagen es bezüglich der Haftung gibt. Ferner beantworten wir die Frage, was Sie bei Kreditkartenbetrug tun können und wer für Schaden haften muss.

Das Wichtigste in Kürze

  • Beim Kreditkartenbetrug stehlen die Täter Ihre Kreditkarte oder die Kreditkartendaten, falls Sie Ihre Kreditkarte online nutzen

  • Der Kreditkartenbetrug ist ein Straftatbestand, während der entstandene Schaden dem Zivilrecht zuzuordnen ist

  • Sind Sie von einem Kartenbetrug betroffen, sollten Sie Ihre Karte umgehend sperren lassen und eine Anzeige bei der Polizei stellen

  • Meistens müssen die Banken für den Schaden haften, falls Sie nicht (grob) fahrlässig gehandelt haben

Welche Methoden gibt es beim Kreditkartenbetrug?

Heutzutage existieren mehrere Formen des Kreditkartenbetruges. Entweder stehlen die Täter Ihre physische Kreditkarte direkt vor Ort oder sie gelangen an die relevanten Daten über das Internet. Fast immer entsteht den Opfern in der Folge ein finanzieller Schaden, den die Täter durch den missbräuchlichen Karteneinsatz hervorrufen. Formen des Kreditkartenbetruges sind insbesondere: 

  • Kreditkartendaten-Diebstahl in Onlineshops

  • Fake E-Mails und Fake-Webseiten

  • Skimming

  • Kopieren der Kreditkartendaten

  • Kartendiebstahl vor Ort

Hacking: Diebstahl der Kartendaten im Internet

Eine weitverbreitete Methode des Kreditkartenbetruges ist das sogenannte Hacking. Dabei stehlen die Täter Kreditkartendaten in erster Linie aus Onlineshops, in denen die Daten aufgrund vergangener Zahlungen gespeichert werden. Selbst größere Firmen sind mittlerweile vom Hacking betroffen, auch wenn die Opfer in der überwiegenden Mehrheit eher kleinere oder mittlere Unternehmen sind. 

Schützen können Sie sich kaum vor dem Hacking. Stattdessen sind die Shop-Betreiber in der Pflicht, ihre Systeme möglichst optimal abzusichern. Sie können lediglich darauf achten, dass der Online-Shop seriös ist und zumindest offensichtliche Schutzmaßnahmen wie eine SSL-Verbindung nutzt. 

Phishing: Fake-E-Mails und Fake-Webseiten

Eine weitere Betrugsmasche der Täter ist das Phishing. In dem Fall fordern die Betrüger per E-Mail oder Fake-SMS dazu auf, auf einer gefälschten Internetseite Ihre Kreditkartendaten einzugeben. Geschieht das, können die Täter die Daten abgreifen und in der Folge missbräuchlich für ihre Zwecke verwenden.

Schützen können Sie sich, indem Sie auf keine Links in E-Mails oder SMS klicken. Ausnahmen sind lediglich Ihnen tatsächlich bekannte und seriöse Absender. Ebenfalls sollten Sie keine Dateianhänge öffnen, wenn Sie dem Absender nicht zu 100 Prozent vertrauen können.

Skimming: Datendiebstahl an Geldautomaten und Terminals

Das Skimming ist eine weitere Betrugsmasche, bei der Ihre Kartendaten am Geldautomaten ausspioniert werden. In dem Fall verändern die Täter den Kartenleser, sodass die Kreditkartendaten ausgelesen werden können. Alternativ setzen die Betrüger Kameras ein, welche die Eingabe Ihrer PIN aufzeichnen. 

Das Skimming gibt es nicht nur an Geldautomaten, sondern ebenfalls an Terminals in Geschäften. Schützen können Sie sich, indem Sie auf Manipulationen an den Geräten achten. Zudem sollte Ihnen keine andere Person bei Eingabe Ihrer PIN über die Schulter schauen können.

Copying: Kartendaten werden kopiert

Eine mittlerweile relativ alte Betrugsmasche ist das sogenannte Copying. Dies findet insbesondere statt, wenn Sie in Hotels, Restaurants oder Geschäften mit Ihrer Karte zahlen. Die Kartendaten nebst Karte kopieren die Täter, sodass sie die Kartendaten anschließend missbräuchlich verwenden können.

Gegen Copying schützen Sie sich, indem Sie Ihre Karte nicht unbeaufsichtigt aus der Hand geben. Für den Zahlungsvorgang begleiten Sie zum Beispiel den Kellner im Restaurant einfach zum Eingabeterminal. 

Diebstahl: Physische Kreditkarte wird gestohlen

Der älteste und im Grunde „einfachste“ Kreditkartenbetrug ist der Diebstahl der Karte in physischer Form. Die Täter nutzen die gestohlene Kreditkarte missbräuchlich für Transaktionen, da nicht stets die Eingabe einer PIN zum Auslösen eines Zahlungsvorgangs notwendig ist.

Kreditkartenbetrug: Welche relevanten Paragraphen gibt es im Gesetz?

Im Gesetz beschäftigen sich mehrere Paragraphen mit dem Kreditkartenbetrug, wenn also Ihre Karte missbräuchlich verwendet wird. Wenn es um die Haftung für den Schaden geht, dann ist vor allem § 675v BGB interessant. Dieser beinhaltet, dass die maximale Haftung bis zur Meldung des Kartenbetruges 50 Euro betragen darf.

Da der Kreditkartenbetrug ebenso ein Straftatbestand ist, befasst sich ebenfalls das Strafgesetzbuch mit dieser Betrugsmasche. Findet der Datendiebstahl im Internet oder bei der Nutzung von Geldautomaten statt, ist vor allem der § 263a Strafgesetzbuch relevant. Zudem ist § 152a StGB eine Grundlage, der sich mit dem Strafmaß beschäftigt.

Was können Opfer beim Betrug mit der Kreditkarte tun?

Falls Sie einen Kreditkartenbetrug bemerken, sollten Sie möglichst schnell handeln. Manchmal können Sie durch Ihre Schnelligkeit einen größeren Schaden vermeiden. Im ersten Schritt lassen Sie Ihre Kreditkarte umgehend sperren, was Sie unter der Rufnummer 116 116 oder zu den Geschäftszeiten Ihrer Bank tun können.

Nach dem Sperren der Kreditkarte können Sie sich an folgenden Maßnahmen orientieren, die meistens sinnvoll sind:

  • Anzeige bei der Polizei erstatten

  • Umsätze auf Ihrem Kreditkartenkonto prüfen

  • Missbräuchliche Verfügungen bei der Bank melden

  • Beweise für den Betrug dokumentieren

Kreditkartenbetrag: Wer haftet?

Nicht nur beim Hacking von Kreditkartendaten stellt sich die Frage der Haftung, sondern ebenso bei den anderen Betrugsmaschen. Generell ist im ersten Schritt Ihre Bank in der Haftung für den entstandenen Schaden, der durch den Kreditkartenbetrug verursacht worden ist. Sie müssen maximal die erwähnten 50 Euro bis zur Schadensmeldung übernehmen. Allerdings verweigern die Kreditinstitute in manchen Fällen die Haftung. Dann unterstellt Ihnen die Bank in der Regel grobe Fahrlässigkeit.

Kreditkartenbetrug: Bank zahlt nicht! In diesem Fall ist das Kreditinstitut dazu verpflichtet, Ihnen die unterstellte Fahrlässigkeit nachzuweisen. Wichtig ist die Beweislast, die in solchen Fällen beim Kreditinstitut liegt.

Ob Sie als Kreditkarteninhaber grob fahrlässig gehandelt haben, hängt insbesondere von einer eventuellen Verletzung Ihrer Sorgfaltspflichten ab. Ein solcher Tatbestand liegt unter anderem in den folgenden Fällen vor:

  • Kreditkarte lag unbeaufsichtigt in der Gegend herum

  • Sie haben Ihre Geheimzahl auf einem Zettel notiert und dieser lag zusammen mit der Kreditkarte in Ihrer Geldbörse

  • Andere Personen kennen Ihre PIN

  • In einer E-Mail haben Sie Ihre Kreditkartendaten mitgeteilt

Meistens muss in diesen Fällen von grober Fahrlässigkeit ausgegangen werden, sodass Sie eventuell auf dem entstandenen Schaden durch Kreditkartenmissbrauch sitzenbleiben

Phishing Kreditkarte: Geld zurück von der Bank?

Ein immer häufiger auftretender Fall von Kreditkartenbetrug ist das Phishing. Hier stellen auch Richter häufig die Frage, ob es fahrlässig ist, wenn Sie zum Beispiel auf einen Link innerhalb einer E-Mail klicken. Meistens sind allerdings auch in diesen Fällen die Banken in der Haftung, sollten die Kreditinstitute Ihnen keine grobe Fahrlässigkeit nachweisen können. 

Ferner können Sie selbst einiges dazu beitragen, dass das Phishing als Betrugsmethode nicht erfolgreich ist. Sie sollten beispielsweise niemals Links innerhalb einer E-Mail oder SMS anklicken, wenn Ihnen der Absender nicht zu 100 Prozent bekannt und vertraut ist. Das schützt Sie bereits zu einem großen Teil vor gefährlichen Phishing-Attacken, die auf Ihre Kreditkartendaten abzielen.

Kreditkartenbetrug: Kostenfreies Erstgespräch anfragen bei CDR-Legal

Sind Sie von Kreditkartenbetrug betroffen und weigert sich Ihre Bank, den Schaden zu regulieren? Unter diesen Voraussetzungen ist die Beratung durch einen Rechtsanwalt sinnvoll. Bei der Kanzlei CDR-Legal können Sie ein kostenfreies Erstgespräch anfordern.

CDR-Legal ist auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Daher sind Sie dort bei Kreditkartenbetrug bestens aufgehoben. Innerhalb des kostenfreien Erstgesprächs kann Ihnen die Kanzlei häufig schon mitteilen, wie Ihre Erfolgsaussichten sind, dass der Schaden ersetzt wird.

Foto(s): 536464468 © Orapun, https://stock.adobe.com/

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