Krypto-Börse Coinbase: Finanzaufsicht BaFin rügt Mängel

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Krypto-Unternehmen stehen zunehmend im Fokus der deutschen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Meist warnt die BaFin dabei vor fragwürdigen oder betrügerischen Online-Trading-Brokern. Nun hat die deutsche Tochtergesellschaft der großen Kryptowährungsbörse Coinbase Ärger mit der BaFin bekommen. Die deutsche Coinbase-Tochter hatte erst im Juni letzten Jahres die Erlaubnis zum Erbringen von Kryptoverwahrgeschäften von der BaFin erhalten. Es war die erste Krypto-Lizenz, die die BaFin überhaupt vergeben hat. 

BaFin stellte organisatorische Mängel bei Coinbase Deutschland fest

Vor wenigen Tagen wurde bekannt, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Deutschland-Tochter der größten US-Amerikanischen Krypto-Börse Coinbase gerügt hat. Die BaFin fordert eine „ordnungsgemäße Geschäftsorganisation”. Laut einer Pressemitteilung der BaFin vom 8.11.2022 habe Coinbase „gegen die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation im Sinne des § 25a Absatz 1 und des § 25b Absatz 1 Satz 2 KWG“ verstoßen. „Bei einer Jahresabschlussprüfung wurden bei dem Institut organisatorische Mängel festgestellt. Die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsorganisation war nicht in allen geprüften Bereichen gegeben“, so die BaFin. Die BaFin-Anordnung stammt vom 27.10.2022. 

Anordnung der BaFin kann ernste Folgen für Coinbase haben

Rechtsanwältin Tanja Nauschütz von der auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Kryptowährungen spezialisierten Kanzlei plan C führt hierzu aus: „Diese Anordnung der BaFin ist keine bloße Formalie und erst recht keine Bagatelle. Der Krypto-Börse drohen ernste Konsequenzen. Im worst case sieht das Kreditwesengesetz Sanktionen durch die BaFin gegen Coinbase vor, von einem Kapitalzuschlag bis zu einem Entzug der Betriebserlaubnis“.

Die deutsche Coinbase-Tochter äußerte sich nun dahingehend, dass sie mit der BaFin voll und ganz kooperieren werde und bereits einen Maßnahmenplan entwickelt habe, „der alle Feststellungen im Prüfungsbericht vollständig berücksichtigt, um die Bedenken der BaFin auszuräumen.“ 



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