Veröffentlicht von:

Krypto ohne Herkunftsnachweis 2025? Bitcoin, aber kein Beleg?

  • 6 Minuten Lesezeit
Kryptowährungen ohne Herkunftsnachweis

Wenn Sie keinen Herkunftsnachweis für Ihre Kryptowährungen wie Bitcoin aufweisen können, wird es schwierig. Denn die Börsen und Banken verlangen die Einhaltung der Nachweispflicht.

Trotzdem sind Ihre Bitcoins oder Kryptos nicht „völlig unbrauchbar“ geworden. In der Regel gibt es sehr wohl Mittelherkunftsnachweise – wenn sich entsprechend Mühe gemacht wird.

Nutzen Sie meine kostenfreie Ersteinschätzung über das Kontaktformular unten. Auf meiner Website

mittelherkunftsnachweis.de

berichte ich zur Herkunft von Geldern und der Herkunft von digitalen Vermögenswerten. In meiner Kanzlei helfe ich Betroffenen, die von der Nachweispflicht überfordert wurden.

Kryptowährungen ohne Herkunftsnachweis: Wie es „normalerweise“ läuft!

  1. Sie zahlen Ihre Bitcoin oder andere Krypto auf eine Kryptobörse ein und werden aufgefordert, einen Herkunftsnachweis zu erbringen.
  2. Einen „perfekten Mittelherkunftsnachweis“ können Sie nicht einreichen, da die Käufe Jahre zurückliegen oder Ihnen Unterlagen, Dokumente, Belege und Bestätigungen fehlen. 
  3. Da Sie zu Ihren Kryptowährungen keinen Nachweis haben, wird die Börse die Einzahlung ablehnen – und im schlimmsten Fall Ihren Account deaktivieren, die Vermögenswerte „einsacken“ und eine Geldwäscheverdachtsmeldung abgeben.
  4. All Ihre „mündlichen Aussagen“, woher die Bitcoins stammen, interessieren niemanden beim Support-Team der Kryptobörse oder bei der Bank.
  5. Jetzt sitzen Sie auf Kryptowährungen, die Sie anscheinend nicht mehr verkaufen können – und im Hintergrund könnte das Finanzamt und die Staatsanwaltschaft auf Sie „aufmerksam werden“.

Kein Nachweis für Ihre Bitcoin: Was trotzdem getan werden kann!

Je nach Fallkonstellation müssen Sie jetzt zusehen, trotzdem einen Herkunftsnachweis aufzutreiben. Denn ohne Mittelherkunftsnachweis kommen Sie nicht „einfach so“ weiter. 

Lesen Sie zuerst meinen generellen Artikel zum Mittelherkunftsnachweis für Kryptowährungen wie Bitcoin.

In der Regel können wir durch eine eingehende Blockchain-Analyse, die ich in meiner Kanzlei anbiete, zumindest die Zahlungsströme Ihrer Wallets untersuchen – somit „zeichnen wir eine Kette“, die immerhin ein Indiz für die Nachweispflicht darstellt.

Darüber hinaus brauchen wir Beweismaterial, welches Ihre Gesamtumstände in finanzieller Hinsicht bekräftigt. Wer sind Sie? Wann haben Sie wie viel Gehalt bezogen, oder woher kommt generell Ihr Vermögen? Nutzen Sie mein anwaltliches Kurzgutachten, um Ihre finanzielle Historie rechtlich korrekt erzählen zu lassen. 

Anwaltliche Hilfe beanspruchen – es geht um Ihr Vermögen:

Kein Herkunftsnachweis für Krypto bedeutet nicht, dass Sie generell ein „unbeschriebenes Blatt“ wären. Wir müssen gemeinsam darlegen, dass es nicht „völlig utopisch ist“, welche Mengen an Kryptowährungen wie Bitcoin Sie besitzen.

Selbst bei Kryptobörsen, die schon lange Pleite sind, oder komplizierten Hintergründen können in der Regel nachträglich brauchbare Mittelherkunftsnachweise „herausgefischt“ werden.

Überlassen Sie diese Fälle einem erfahrenen Rechtsanwalt. Ihr Anwalt soll einordnen, inwieweit überzeugende Dokumentationen zu Ihren digitalen Vermögenswerten erstellt werden können – auch wenn die „normalen Belege“ fehlen.

Beispiel: Kein Herkunftsnachweis für Bitcoin, und auch generell „finanziell schwach“?

  • Stellen Sie sich vor, Sie hätten 3,5 Bitcoin (BTC), aber ansonsten keinerlei Einkommen, null Aktien, überhaupt nichts an Erspartem und haben niemals Wertgegenstände wie Edelmetalle besessen.
  • Wenn Sie jetzt ohne Mittelherkunftsnachweis die 3,5 Bitcoin (BTC) auf eine Kryptobörse verschieben wollen, und keinerlei Unterlagen vorweisen können, wird zu Recht kritisch nachgefragt.
  • Denn wie konnten Sie jemals rechtmäßig zu diesen 3,5 Bitcoin (BTC) gelangen? Sie hatten ja kein Einkommen, kein Vermögen – die „Hintergrundgeschichte“ passt nicht!

Anderes Beispiel: Ohne Mittelherkunftsnachweis, aber ansonsten „stimmig“?

  • Schauen wir uns an, wie es wäre, wenn Ihre Hintergrundgeschichte besser zu Ihren Kryptowährungen passen würde. In diesem Beispiel zahlen Sie wieder 3,5 Bitcoin (BTC) ein – kein Nachweis vorhanden.
  • Aber in diesem Beispiel verfügen Sie über ein hohes Einkommen, welches Sie seit Jahren beziehen. Auch Aktiendepots sind vorhanden, sowie Wertgegenstände, die Sie haben und in der Vergangenheit gekauft und veräußert hatten.
  • Somit kann – obwohl kein Herkunftsnachweis direkt für die Bitcoins besteht – zumindest gegenüber der Kryptobörse glaubhaft dargestellt werden, dass Ihre Kryptobestände zu Ihrem „finanziellen Leben passen“.
  • Siehe auch: Mittelherkunftsnachweis ab wann?

Reagieren alle Kryptobörsen gleich, wenn die Herkunft der Gelder oder Herkunft der Kryptos unklar ist?

Nein. Manche Kryptobörsen gelten als „locker“, andere als „äußerst streng“. Diesbezüglich werde ich keinerlei Empfehlungen in diesem Artikel aussprechen. 

Stellen Sie sich aber darauf ein, dass die Tendenz zu „äußert streng“ geht – denn wir haben mittlerweile neue EU-Richtlinien auf dem Tisch. Die digitalen Zügel werden angezogen!

Englischsprachige Kryptobörsen bezeichnen den Mittelherkunftsnachweis übrigens als Proof of Funds, Source of Funds, Proof of Source of Funds oder Source of Wealth – gemeint ist immer das Gleiche. 

Sind alle Coins betroffen, oder nur Bitcoin?

Die Nachweispflicht gilt für Bitcoin – und alle (!) anderen Kryptowährungen ebenso. Bedeutet für Sie, dass auch Ihre Ethereum (ETH), XRP, Tether (USDT), BNB Coins, Solana (SOL), USDC oder DOGE Coins betroffen sind.

Für Kryptobörsen wie Coinbase, Kucoin, Bitget, Crypto.com, Binance oder Bison spielt es keine Rolle, welche Kryptowährungen Sie erwarben. Es gilt das Geldwäschegesetz. Und unser Geldwäschegesetz macht keine Unterschiede zwischen Coins. 

Aufgrund neuer EU-Richtlinien sind auch Walletanbieter ins Visier der Geldwäschebekämpfung geraten. Somit könnte es sein, dass bald Ihr Trust Wallet, Exodus Wallet, Atomic Wallet oder MetaMask von Ihnen Nachweise verlangt. 

Kryptobörsen fragen allesamt nach:

oder:

Häufige Fälle in meiner Anwaltskanzlei:

Bei mir melden sich Betroffene, die vor Jahren Kryptowährungen auf Börsen erworben haben, die mittlerweile pleite sind. Diesbezügliche Kaufbelege, Transaktionshistorien und Mailbestätigungen fehlen. 

Oder Sie haben die Kryptowährungen, zu denen jetzt kein Herkunftsnachweis vorliegt, über Affiliate Programme und Referral Tätigkeiten erworben, durch ICOs, Mining und Staking bekommen, oder über schlecht dokumentierte Token Swaps, auf DeFi Plattformen gekauft oder Airdrops erhalten.

Manche meiner Mandantinnen und Mandanten haben zwar Kaufbelege und Kontoauszüge „vorrätig“, haben aber etliche Wallets als „Zwischenstationen“ verwendet und die Übersicht zu den Transaktionsverläufen verloren. 

Wie das Problem „kein Herkunftsnachweis“ für meine Mandantschaft bearbeite:

  • Ich setze auf die Blockchain-Analyse, um Transaktions-IDs sinnvoll und optisch brauchbar darzustellen, damit ein bestmögliches „Bild über Sie gezeichnet“ werden kann.
  • Bitcoin ohne Herkunftsnachweis bedeutet, dass die üblichen Kaufbelege oder Kontoauszüge nicht vorhanden sind. Trotzdem können diese auch nachträglich „aufgetrieben“ werden. Wir können datenschutzrechtliche Auskunftsansprüche geltend machen. 
  • Gemeinsam mit meinen Mandantinnen und Mandanten erstelle ich eine generelle Dokumentation zu Ihrem finanziellen Leben. Somit haben Sie ein anwaltliches Kurzgutachten, welches darlegen kann, dass Sie nicht „völlig mittellos“ sind.
  • Ich übernehme die Kommunikation mit den Kryptobörsen und Banken, um die Sachlage vernünftig – aber mit Nachdruck – darzulegen. Immerhin haben Sie Rechte und Ansprüche, selbst wenn kein Herkunftsnachweis vorhanden ist.

Weshalb Sie bei der Nachweispflicht nicht mit dem „finanziellen Feuer spielen“ sollten:

Kommen wir zur Situation, in der Sie es ohne Anwalt probieren. Sie werden sehen, dass die Kryptobörsen und Banken lieber zu kritisch prüfen, als zu locker. Und schon ist Ihr Konto gesperrt. Ihre Vermögenswerte eingefroren. 

Über Sie wird eine Geldwäscheverdachtsmeldung im Hintergrund abgegeben. Alsbald haben Sie die Staatsanwaltschaft vor der Tür, und das Finanzamt „scannt“ Sie „sicherheitshalber“ auch nochmal gründlich durch.

Glauben Sie mir – Sie wollen nicht gegenüber unseren Behörden hanebüchene Geschichten erzählen, weshalb Sie zufällig keinen Herkunftsnachweis zu Ihren Bitcoin oder anderen Kryptowährungen haben. 

Ihre Nachteile, wenn etwas schief geht, weil Sie keinen Herkunftsnachweis für Krypto haben:

  • Die Kryptobörse will in Zukunft nichts mehr mit Ihnen zu tun haben.
  • Ihre Hausbank oder Onlinebank wird sich von Ihnen verabschieden wollen (siehe: Mittelherkunftsnachweis Bank).
  • Selbst große Walletanbieter möchten keine Coins verschieben, zu denen die Nachweispflicht nicht erbracht werden kann. 
  • Sie bleiben auf Bitcoin ohne Herkunftsnachweis „hängen“, die zwar „theoretisch wertvoll“, aber in praktischer Hinsicht unverkäuflich sind.
  • Digitaler Schrott – sozusagen!
  • Bei Geldwäscheverdachtsfällen können Banken untereinander und mit Behörden kommunizieren. Sie werden im Hintergrund für immer „gebrandmarkt“.
  • Strafrechtliche Ermittlungen aufgrund des Geldwäschegesetzes gegen Sie. 

Wie funktioniert meine kostenfreie Ersteinschätzung?

Sie schreiben mir über das Kontaktformular unten, wie sich Ihre Situation darstellt. Ich schaue mir die Sache unverbindlich an und melde mich aus anwaltlicher Sicht zeitnah zurück.

Durch meine kostenfreie Ersteinschätzung kann abgeklärt werden, ob ich für Ihre Coins „noch Chancen“ sehe. Auf Wunsch kann ich Sie vollumfänglich unterstützen, den Herkunftsnachweis (Proof of Source of Funds) zu erbringen.

Auf meiner Website

mittelherkunftsnachweis.de

werden Sie leicht erkennen, dass kein Fall zu kompliziert für mich ist. Ich bearbeite Vermögensnachweise und die Mittelherkunft erfolgreich seit 2021 – hinsichtlich aller Kryptobörsen und Banken. 

Bitcoin kein Mittelherkunftsnachweis
Foto(s): Rechtsanwalt Martin Wehrmann - Kryptowährungen ohne Nachweis


Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Martin Wehrmann

Beiträge zum Thema