Kündigung: DIESE Fehler zerstören meine Abfindungschancen (Tipps für Arbeitnehmer)

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin.

Worauf man als Arbeitnehmer achten und welche Fehler man vermeiden muss, wenn man seinen Job retten oder eine hohe Abfindung bekommen will, sagt der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck:

Erster Fehler: Verzicht auf die Kündigungsschutzklage

Eine Kündigung kann nur mit einer Kündigungsschutzklage aus der Welt geschaffen werden. Ohne Klage wird das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung beendet, selbst wenn sie gegen arbeitsrechtliche Vorgaben verstößt und deshalb von einem Gericht für unwirksam erklärt worden wäre. Nur ein Arbeitsrichter kann im Rahmen einer Kündigungsschutzklage ihre Unwirksamkeit feststellen und bewirken, dass das Arbeitsverhältnis fortbesteht. Wer auf die Kündigungsschutzklage verzichtet, kann seinen Job nicht mehr retten und verzichtet auch auf seine Abfindung.

Praxistipp für Arbeitnehmer: Das Arbeitsrecht stellt Ihnen mit der Kündigungsschutzklage ein wirksames Mittel zur Verfügung. Wie der Name sagt, ist sie ein Arbeitnehmerschutzrecht. Die meisten Kündigungen verstoßen gegen arbeitsrechtliche Vorgaben. Wehren Sie sich gegen solche Rechtsverletzungen und klagen Sie vor dem Arbeitsgericht gegen Ihre Kündigung. In den meisten Fällen wird es sich für Sie lohnen.

Zweiter Fehler: Die Frist für die Kündigungsschutzklage wird nicht beachtet

Mitunter erkundigen sich Arbeitnehmer Monate nach der Kündigung, was sie dagegen tun können. Eine Kündigungsschutzklage ist aber nur drei Wochen nach Zugang des Kündigungsschreibens möglich. Wer diese Frist verpasst, hat regelmäßig keine Chancen mehr, gegen die Kündigung vorzugehen. Die Kündigung ist dann unwiderruflich in der Welt.

Dritter Fehler: Die Frist für die Kündigungsschutzklage wird ausgereizt

Vielen Arbeitnehmern ist die Dreiwochenfrist für die Kündigungsschutzklage bekannt. Nach Zugang der Kündigung lassen sie sich aber Zeit. Viele sprechen zuerst mit ihrem Partner und mit Familie und Freunden über die richtige Vorgehensweise, auch um Trost zu suchen. Das ist verständlich, ist aber gefährlich, weil dadurch wertvolle Zeit vergeht. Nicht wenige verpassen deshalb die Frist für die Kündigungsschutzklage. Jedenfalls verpassen sie die Frist für die sofortige Zurückweisung der Kündigung wegen fehlender Bevollmächtigung. Diese dauert je nach Fall etwa drei bis fünf Werktage nach Zugang des Kündigungsschreibens. Wer unverzüglich beim Anwalt anruft und die Kündigung fristgerecht zurückweist, sichert sich mitunter erhebliche Vorteile im Hinblick auf seine Abfindung.

Vierter Fehler: Abfindungschancen bleiben unbeachtet

Ist das Kündigungsschutzgesetz anwendbar, lohnt sich eine Kündigungsschutzklage so gut wie immer. Dann endet fast jede Klage mit einem Abfindungsvergleich. Eine Abfindung bekommt der Arbeitnehmer, von Ausnahmen abgesehen, nur, wenn er klagt. Arbeitgeber sind zur Zahlung einer Abfindung regelmäßig nur bereit, wenn sie vor Gericht merken, dass sie die Klage verlieren könnten. Viele Arbeitnehmer verkennen ihre meist guten Abfindungschancen und bleiben nach der Kündigung untätig.

Praxistipp für Arbeitnehmer: Rufen Sie nach Zugang der Kündigung unverzüglich bei einem auf Kündigung und Abfindung spezialisierten Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht an. Mein Tipp: Rufen Sie nach der Kündigung als Erstes beim Anwalt an. Erst wenn dies erledigt ist, rufen Sie bei der Agentur für Arbeit an und dann bei Ihrem Partner und Ihrer Familie. Diese Reihenfolge ist wichtig, weil Sie ansonsten vom Anruf beim Anwalt abgelenkt werden könnten und wertvolle Zeit verstreicht. Nutzen Sie die kostenlosen und unverbindlichen telefonischen Erstberatungsangebote von spezialisierten Fachanwaltskanzleien.

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