Kündigung erhalten? Eine Abfindung ist oft möglich!

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Eine Kündigung kommt meist unerwartet und sorgt für Verunsicherung – besonders, wenn das Arbeitsverhältnis erst seit kurzer Zeit besteht. Viele Arbeitnehmer gehen davon aus, dass sie in diesem Fall keinen Anspruch auf eine Abfindung haben. Doch das ist nicht immer richtig!

Auch bei kurzer Betriebszugehörigkeit kann eine Abfindung verhandelt werden. Arbeitgeber zahlen diese oft, um langwierige und kostspielige Auseinandersetzungen zu vermeiden. Entscheidend ist, schnell zu handeln und die Kündigung rechtlich prüfen zu lassen.

Wann besteht eine Chance auf Abfindung?

Eine gesetzliche Verpflichtung zur Abfindungszahlung gibt es nur in wenigen Fällen, etwa bei einer betriebsbedingten Kündigung mit Abfindungsangebot (§ 1a KSchG). Dennoch bieten viele Unternehmen freiwillig eine Abfindung an, wenn:

Die Kündigung fehlerhaft oder sozial ungerechtfertigt ist.Formvorschriften nicht eingehalten wurden.Die Sozialauswahl fehlerhaft durchgeführt wurde.Das Unternehmen an einer schnellen Einigung interessiert ist.

Da eine Abfindung in der Regel nicht automatisch gezahlt wird, ist eine Verhandlung oder eine Kündigungsschutzklage oft der beste Weg, um eine Entschädigung zu erhalten.

Arbeitslosengeld-Sperre vermeiden!

Ein unüberlegtes Akzeptieren der Kündigung kann zu Problemen mit dem Arbeitsamt führen. Wer ohne Prüfung zustimmt oder gar einen Aufhebungsvertrag unterschreibt, riskiert eine Sperre beim Arbeitslosengeld, da das Arbeitsamt dies als freiwillige Arbeitsaufgabe werten kann.

💡 Tipp: Lassen Sie Ihre Kündigung immer anwaltlich überprüfen, bevor Sie eine Entscheidung treffen.

Keine Sorge wegen der Kosten

Der Weg zu einer Abfindung muss nicht teuer sein. In vielen Fällen übernimmt eine Rechtsschutzversicherung die Kosten. Wer keine Versicherung hat, kann unter bestimmten Voraussetzungen Prozesskostenhilfe beantragen. In jedem Fall bekommen Sie bei uns ein kostenfreies Erstgespräch am Telefon. Danach wissen Sie, wie es weiter gehen kann.

Fazit: Handeln lohnt sich!

Ob langjährig oder nur kurz im Unternehmen – eine Kündigung sollte nicht vorschnell akzeptiert werden. Eine rechtliche Prüfung erhöht die Chancen auf eine Abfindung und kann eine Sperre beim Arbeitslosengeld verhindern.

📞 Lassen Sie sich beraten!
Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Ersteinschätzung.



Foto(s): Jörg Reich

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