Kündigung erhalten? Mit DIESEN Tipps wird die Abfindung am höchsten
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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin.
Der Anwalt erhebt Kündigungsschutzklage und erstreitet in Verhandlungen und vor Gericht das bestmögliche Ergebnis für seinen Mandanten, den Arbeitnehmer. Was aber ist dabei die Aufgabe des Arbeitnehmers? Was sollte er tun, um das beste Abfindungsergebnis möglich zu machen beziehungsweise nicht zu gefährden? Dazu der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck:
Arbeitskraft anbieten. Nach der Kündigung und besonders auch nachdem Klage eingereicht wurde, muss der Arbeitnehmer sich vertragsgemäß verhalten und, falls er nicht arbeitsunfähig krank ist, weiterhin seine Arbeitskraft anbieten. Macht er dies deutlich, stärkt er seine Abfindungschancen; umgekehrt gefährdet er sie, wenn er zu verstehen gibt, dass er nur noch weg will. Eine hohe Abfindung bekommt er regelmäßig nur dann, wenn für den Arbeitgeber das Risiko besteht, dass er an seinen Arbeitsplatz zurückkehrt. Lehnt der Arbeitnehmer eine Rückkehr ab, verringert sich der Druck auf den Arbeitgeber und dementsprechend auch dessen Bereitschaft, eine hohe Abfindung zu zahlen.
Unverzüglich einen (spezialisierten) Anwalt anrufen. Alles richtig macht, wer gleich nach der Kündigung am selben Tag einen Anwalt anruft. Der Anwalt hat dann die Möglichkeit, alle rechtlichen Mittel gegen die Kündigung auszuschöpfen. Zwar gilt eine Dreiwochenfrist für die Kündigungsschutzklage. Es gibt aber auch die sofortige Zurückweisung der Kündigung wegen fehlerhafter Bevollmächtigung, für die je nach Fall eine Frist von etwa drei bis fünf Werktagen gilt. Nur wenn der Arbeitnehmer sofort reagiert, kann der Anwalt die Zurückweisung prüfen und dem Arbeitgeber rechtzeitig übermitteln.
Wichtig ist auch, dass man sich wendet an einen auf Kündigung und Abfindung spezialisierten, erfahrenen Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht. Ein Experte erreicht erfahrungsgemäß die besten Verhandlungsergebnisse.
Dem Anwalt die Verhandlung überlassen. In dem Moment, in dem ein Anwalt beauftragt wird, ist dieser für die Abfindungsverhandlungen zuständig. Falls also der Arbeitgeber direkt mit dem Arbeitnehmer verhandeln will, indem er ihm etwa eine bestimmte Abfindung vorschlägt, sollte dieser ihn immer an seinen Anwalt verweisen. Entgegnet der Arbeitgeber dann etwa, dass er diesen nicht erreichen konnte, darf der Arbeitnehmer nicht darauf eingehen.
Vertragspflichten einhalten. Nach der Kündigung darf der Arbeitnehmer nichts tun, was den Arbeitgeber zu einer (erneuten) Kündigung berechtigen könnte. Vertragsverstöße, wie Zuspätkommen, grobe Fehler bei der Arbeit, verbale Entgleisungen, Arbeitszeitbetrug, Diebstahl, etc. sollte der Arbeitnehmer unbedingt vermeiden. Er sollte mit anderen Worten nur beschwichtigen und passiv sein, wenn er provoziert, beleidigt oder angegangen wird; er muss Pausen- und Arbeitszeiten genau einhalten und darf nicht privat auf dem Handy oder dem Dienstrechner unterwegs sein; er darf nichts, was dem Arbeitgeber gehört oder gehören könnte, vom Arbeitsplatz entwenden; er muss die Arbeitsanweisungen des Chefs vertragsgemäß befolgen.
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