Kündigung wegen privater Telefongespräche am Arbeitsplatz?
- 2 Minuten Lesezeit
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.
Mal kurz den Anruf der Kita entgegennehmen; beim Geschäft nachfragen, ob ein Produkt vorrätig ist; sich mit dem Partner aussprechen: Es kann viele Gründe für einen privaten Anruf bei der Arbeit geben. Der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck stellt klar, wegen welcher Telefonate man welche arbeitsrechtlichen Konsequenzen befürchten muss.
Bei privaten Telefongesprächen am Arbeitsplatz muss man unterscheiden: Telefoniert man mit einem Diensttelefon, mit dem das private Telefonieren ausdrücklich verboten ist, oder benutzt man für den Anruf sein eigenes Handy?
Falls man das Diensttelefon privat nutzt, obwohl das nach dem Arbeitsvertrag oder per Arbeitsanweisung untersagt ist, begeht der Arbeitnehmer eine arbeitsvertragliche Pflichtverletzung, derentwegen er abgemahnt und mitunter nach mehrmaliger Abmahnung verhaltensbedingt gekündigt werden kann. Das heißt: Der Arbeitnehmer kann wegen des privaten Telefonats die Kündigung bekommen, wenn er das Verhalten trotz Abmahnung(en) wiederholt.
Ebenso riskant ist das private Telefonieren am Handy. Denn: Wer mit seinem Partner spricht oder mit dem Kitaerzieher seines Sohnes, der arbeitet nicht. Und wer diesen Zeitraum nachher als Arbeitszeit angibt und dafür entlohnt wird, begeht regelmäßig einen Arbeitszeitbetrug, für den man die Abmahnung und im Extremfall sogar die fristlose Kündigung erhalten kann.
Bedeutet jedes private Telefonat einen Arbeitszeitbetrug, wenn man es innerhalb der angegebenen Arbeitszeit führt? Nein, grundsätzlich darf man bis zu zwei Minuten von der Arbeit „abschalten“, ohne dass man einen Arbeitszeitbetrug begeht. Das kurze Telefonat mit der Kita oder dem Pflegedienst wird man regelmäßig führen dürfen. Anders ist es beim längeren Versöhnungsgespräch mit dem Partner. Wer diese Zeit als Arbeitszeit deklariert, kann einen Arbeitszeitbetrug begehen, für den der Arbeitnehmer regelmäßig die verhaltensbedingte oder fristlose Kündigung riskiert.
Mein Rat als Arbeitsrechtler: Sagen Sie Ihrem Chef kurz Bescheid, wenn Sie ein wichtiges privates Gespräch führen müssen, das nicht warten kann, beispielsweise mit Kita, Pflegedienst, Krankenhaus, Arzt etc., und halten Sie dieses Gespräch möglichst kurz. Andere Gespräche sollten Sie unbedingt außerhalb der Arbeitszeit führen!
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