Kurzarbeit in Zeiten von Corona
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Kurzarbeit ist in Zeiten von „Corona“ leider in vielen Unternehmen unumgänglich, damit die Unternehmerin oder der Unternehmer betriebsbedingte Kündigungen in der Hoffnung vermeiden kann, dass das vielbeschworene „Wiederhochfahren der Wirtschaft“ nicht mehr lange auf sich warten lässt.
Zunächst stellt sich die Frage, unter welchen rechtlichen Voraussetzungen überhaupt die individualvertragliche Anordnung von Kurzarbeit aktuell möglich ist? Kann sich die Anordnung auch auf „Kurzarbeit auf null“ beziehen?
In Betrieben, in denen ein Betriebsrat besteht, stellt sich sodann kollektivrechtlich die Frage, ob der Betriebsrat bei der Anordnung von Kurzarbeit mitbestimmungspflichtig ist? Und wie kann dieser aktuell überhaupt einen rechtlich wirksamen Beschluss fassen, wenn die Betriebsratsmitglieder sich aufgrund eines Kontaktverbotes nicht treffen können oder wollen?
Wenn diese arbeitsrechtlichen Fragen geklärt sind, ist die Kurzarbeit der Bundesagentur für Arbeit anzuzeigen und die Unternehmen sind verpflichtet, das Kurzarbeitergeld zu errechnen und auszuzahlen, bevor ein Antrag auf Erstattung an die Bundesagentur für Arbeit gerichtet werden kann.
Entgegen der bisherigen Regelung übernimmt die Bundesagentur auch die auf das Kurzarbeitergeld zu entrichtenden Sozialversicherungsbeiträge.
In der Praxis wird sich in den kommenden Tagen und Wochen die tatsächliche Problematik einstellen, dass die Bundesagentur für Arbeit die eingehenden Anträge nicht – aufgrund der personellen Situation und der Fülle der Anträge auch nicht annähernd – zeitnah bearbeitet, sodass eine Erstattung des verauslagten Kurzarbeitergeldes rein faktisch nicht erfolgt; eine Insolvenz ist die Folge.
Es wird also nicht nur entscheidend darauf ankommen, bei der Anordnung und der Anzeige von Kurzarbeit keine Fehler zu machen, sondern insbesondere bei der Erstattung der verauslagten Gelder eine zügige Erstattung einzufordern, die vermutlich nur mithilfe der Sozialgerichte zu erreichen sein wird.
Gerne unterstütze ich Sie in diesem gesamten Bereich!
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