Landgericht Berlin: VHV Versicherung leistet Invaliditätszahlung wegen Rotatorenmanschettenruptur

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Die VHV Allgemeine Versicherung hat nach Einschaltung von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft eine Invaliditätszahlung geleistet, nachdem die Versicherung vorgerichtlich eine Zahlung verweigert hatte.

Die versicherte Person stürzte im Jahr 2020 und erlitt hierbei eine Rotatorenmanschettenruptur. Sie stellte daraufhin bei der VHV Versicherung einen Antrag auf Leistungen aus der Unfallversicherung. Die VHV verweigerte aber das Anerkenntnis des Versicherungsfalls und begründete dies mit der vorgeblich fehlenden Kausalität zwischen Unfall und Invalidität.

Hilfe von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft

Der Versicherungsnehmer bat daraufhin die Fachanwältin für Versicherungsrecht, Rechtsanwältin Aylin Kempf, um Unterstützung, die nach einer intensiven Prüfung der Unterlagen zu dem Ergebnis gelangte, dass die Leistungsverweigerung rechtsfehlerhaft war. Da die VHV Versicherung außergerichtlich eine Zahlung verweigerte, wurde schließlich Klage eingereicht.

Klage gegen VHV Versicherung

Das Gericht folgte der klägerischen Argumentation und erklärte, ein Gutachten einholen zu wollen, um die Höhe der Invalidität zu bestimmen.

Einigung mit VHV Versicherung

Die VHV Versicherung gab daraufhin nach und nahm das Vergleichsangebot des Gerichts an.

 „Für uns als Rechtsanwälte ist dies ein erfreuliches Ergebnis. Es zeigt aber auch, dass eine intensive Bearbeitung des Versicherungsfalls notwendig ist. Selbst, wenn ein Gutachten der Versicherung eine unfallbedingte Invalidität verneint, kann man mit der richtigen Argumentation eben doch noch zum Erfolg gelangen“, freut sich Rechtsanwältin Aylin Kempf.

                       


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