Landgericht Hannover spricht 5000 Euro für fehlerhaften Schufaeintrag zu

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Landgericht Hannover spricht 5000 Euro für fehlerhaften Schufaeintrag zu

Die Bonität eines Menschen ist Banken und Vermietern um ein vielfaches wichtiger als der Charakter einer Person. Negativeinträge können die Suche nach einer Mietwohnung ebenso erschweren als den Erhalt einer günstigen Finanzierung. Aus diesem Grund raten Verbraucherschützer schon seit Jahren dazu, von dem Angebot eines kostenlosen Auszugs pro Jahr Gebrauch zu machen. Nicht rechtmäßige Einträge lassen sich dadurch schneller beanstanden und bei Bedarf löschen. In einer Klage vor dem Landgericht Hannover wurde der Frage nachgegangen, ob ein nicht berechtigter Negativeintrag einen immateriellen Schadensersatz begründen kann. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass sich die Schufa fehlerhaft verhalten hatte, als es darum ging, dem Wunsch auf Löschung nicht nachzugehen. Durch diese Vorgehensweise hatte der Kläger angegeben, sich bloßgestellt zu fühlen. Das Gericht gab dieser Auffassung recht und sprach einen Schadensersatz von 5000 Euro zu.

Negativeinträge können immateriellen Schadensersatz zur Folge haben

Es muss nicht unbedingt ein sichtbarer Schaden vorhanden sein, um einen immateriellen Schadensersatz zu rechtfertigen. Bekommt eine Person etwa keine Chance auf einen Mietvertrag, wird nur sehr selten kommuniziert, welche Faktoren zu dieser Entscheidung geführt haben. Ein Schaden muss somit nicht greifbar sein, um dennoch vorzuliegen. Den Richtern war zudem bewusst, welchen hohen Stellenwert die Schufa und die damit in Zusammenhang stehende Bonität heute mit sich bringen. Negativeinträge sind somit in negative Folgen umzumünzen. Der Gesetzgeber hat daher die Möglichkeit zur Löschung gegeben, sodass sich die Schufa dieser rechtlichen Verpflichtung nicht einfach entziehen kann.

Datenschutzverletzungen sind kein Kavaliersdelikt

In der Datenschutz-Grundverordnung finden sich alle rechtlichen Leitlinien, die für den Umgang mit Daten in Deutschland gelten. Daran muss sich auch die Schufa halten. Fehlerhafte Negativeinträge sind somit nicht nur auf einem Blatt Papier zu lesen, sondern ziehen weitere Folgen nach sich. Wie im Falle des hier vorliegenden Klägers zeigt sich die Schufa nicht immer von alleine einsichtig. Sollte dies auch bei Ihnen der Fall sein, ist es wichtig dieses Problem aktiv anzugehen. Müssen Sie einen aktuellen Schufaeintrag vorlegen, interessieren sich nur die wenigsten Menschen dafür, wie es zu einem Negativeintrag kommen konnte. Unsere Kanzlei für Verbraucherrecht nimmt sich daher gerne Zeit für Ihr Anliegen und prüft den vorliegenden Sachverhalt.                 

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