Langjährig Beschäftigte können wegen Krankheit nicht fristlos gekündigt werden
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Dürfen Arbeitnehmer wegen häufiger Krankheitsbedingter Fehltage selbst dann vom Arbeitgeber gekündigt werden, wenn diese schon sechszehn Jahre lang im Betrieb beschäftigt sind? Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main musste sich mit dieser Frage beschäftigen.
Seit über 16 Jahren war eine Arbeitnehmerin als Briefsortiererin für die Post tätig. Infolge ihrer langen Beschäftigung im öffentlichen Dienst konnte gegen sie aufgrund tarifvertraglicher Regelungen keine ordentliche Kündigung mehr ausgesprochen werden. In den letzten zweieinhalb Jahren war unsere Arbeitnehmerin nun über 80 Tage krank, also arbeitsunfähig geschrieben. Die Post musste daher Entgeltzahlungslosten von knapp 11.000 € aufwenden. Dies war für die Post zu viel. Sie erklärte der Arbeitnehmerin ob der vielen krankheitsbedingten Fehltage die außerordentliche fristlose Kündigung.
Die Arbeitnehmerin erhob Kündigungsschutzklage.
Das Arbeitsgericht gab ihr Recht und erklärte die ausgesprochene Kündigung für unwirksam.
Eine personenbedingte Kündigung wegen langer Fehlzeiten aufgrund einer Krankheit komme nur beim Vorliegen einer negativen gesundheitlichen Zukunftsprognose in Betracht. An dieser fehle es hier. Eine negative Zukunftsprognose setze voraus, dass der Zeitraum der Krankheit lang genug ist, um die künftige Arbeitsfähig beurteilen zu können. Aufgrund der langen Betriebszugehörigkeit von über 16 Jahren reiche ein Zeitraum von lediglich zweieinhalb Jahren hier nicht aus, um eine solche negative Gesundheitsprognose über den Arbeitnehmer erstellen zu können. Vielmehr hätte die Arbeitgeberin erst einmal eine betriebliche Wiedereingliederung probieren müssen.
Die außerordentliche fristlose Kündigung war somit unwirksam.
(Quelle: PM Arbeitsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 27.03.2012; 7 Ca 5063 12)
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