Lease Trend AG zahlt Abfindungsguthaben nach anwaltlichem Aufforderungsschreiben

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Im Jahre 2001 ist eine von ilex Rechtsanwälte vertretene Mandantschaft der Lease Trend AG als atypisch stille Gesellschafterin beigetreten zu einer Beteiligungssumme von 18.000,00 DM. Unsere Mandantschaft hat in der Folge regelmäßig ihre bestimmungsgemäßen Ratenzahlungen eingehalten und nach der von unserer Mandantschaft erklärten rechtswirksamen ordentlichen Kündigung dieser atypisch stillen Beteiligung endete diese Beteiligung zum Ablauf des 31. Dezember 2016. Gemäß der Kündigungs- und Auszahlungsmodalitäten in den §§ 15 und 16 ist ein etwaiges Abfindungsguthaben (hier mehr als 6.000,00 €) ein Jahr nach dem Wirkungszeitpunkt der Kündigung, vorliegend somit per 31. Dezember 2017 zur Zahlung fällig gewesen. Bei anderen unserer Mandanten war der Fälligkeitszeitpunkt bereits der 31. Dezember 2016.

Anders als in vergleichbaren Fällen ist bei der Lease Trend AG immer jemand telefonisch zu erreichen und es werden bereitwillig und geduldig alle Auskunftswünsche erfüllt. Zudem wurde uns gegenüber bereits telefonisch eingeräumt, dass anwaltlich vertretene Anleger „eher dran“ sind, da in diesen Fällen ein kostenintensives Gerichtsverfahren wahrscheinlicher ist und da – wegen der zuerkannten Abfindungsguthaben – eine Erfolg versprechende Rechtsverteidigung nicht möglich ist.

Obwohl unsere Mandantschaft die Lease Trend AG selbst mehrfach dazu aufgefordert hat, ihr das ihr zustehende Abfindungsguthaben zu überweisen, hatte die Lease Trend AG unsere Mandantschaft stets mit fadenscheinigen Ausreden vertröstet, obwohl die Lease Trend AG bereits mit Schreiben aus Dezember 2017 angekündigt hatte, das Abfindungsguthaben jeweils in Teilbeträgen in den nächsten Quartalen 2018 auszuzahlen.

ilex Rechtsanwälte wies nach Beauftragung den Herrn Fischer als Vorstand der Lease Trend AG darauf hin, dass er dafür sorgen müsse, dass die angekündigten Abfindungsguthaben auch tatsächlich ausgezahlt werden und dass die Lease Trend AG ihre Anleger schlechterdings nicht mit pauschalen Hinweisen auf Liquiditätsprobleme auf unbestimmte Zeit vertrösten dürfe, zumal die Lease Trend AG bei der Unterbreitung des Auszahlungsplanes die angeblichen Liquiditätsprobleme nicht hinreichend substantiiert hatte.

Es wurde der Lease Trend AG seitens ilex Rechtsanwälte eine Frist zur Auszahlung des bereits zuerkannten Abfindungsguthabens gesetzt und zugleich mitgeteilt, dass für den Fall des fruchtlosen Fristablaufes die Lease Trend AG mit gerichtlichen Weiterungen rechnen müsse.

Dass sich die Lease Trend AG mit der Auszahlung des unserer Mandantschaft zustehenden Abfindungsguthabens im Verzug befand, wurde die Lease Trend AG aufgefordert, auch die Anwaltskosten unserer Mandantschaft zu zahlen.

Die Lease Trend AG kam innerhalb der gesetzten Frist allen Forderungen nach und dies auch in fast allen anderen Fällen, die wir betreuen. Zuletzt zeigte sich jedoch, dass Abfindungsguthaben trotz anwaltlichen Druckes erst später bedient werden können als es in den ersten von uns betreuten Fällen der Fall war.

Für unsere Mandanten zählt letztlich nur, dass das Abfindungsguthaben ausgezahlt und die Anwaltskosten erstattet werden. Wenn es neuerdings etwas länger dauert, so ist die zugesagte Verzinsung von 2 % p. a. als derzeit überdurchschnittlich gut einzustufen.


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