Legale Waffen I Elektroschocker zur Selbstverteidigung I Was ist erlaubt? I Was ist verboten?

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Immer mehr Leute kommen auf die Idee, sich zur Selbstverteidigung mit Reizgas, Elektroschocker oder ähnlichem bewaffnen zu wollen.


Elektroschocker gibt es z. B. auf den Plattformen von Ebay, Amazon, Alibaba tausendfach schon ab 20,00 Euro und werden einem dann ein paar Tage später frei nach Hause geliefert.


Aber darf man das überhaupt? Darf man einen Elektroschocker bestellen, kaufen, besitzen und auch benutzen? Oder drohen einem hier etwa Strafen?
 
Die Antworten dazu und mehr Insiderinformationen bekommt ihr in diesem Rechtsstipp und meinem Video.


Elektroschocker werden zur Selbstverteidigung in Deutschland immer öfters gekauft


Oft werden sie über Amazon oder Ebay in China zu deutlich billigeren Preisen als in Deutschland angeboten. Doch sind alle Elektroschocker erlaubt oder manche vielleicht sogar verboten?

Heute geht es im meinem Rechtstipp und Video darum:

  • In welchem Gesetz sind Elektroschocker geregelt?
  • Darf man Elektroschocker kaufen?
  • Darf man Elektroschocker besitzen?
  • Darf man Elektroschocker im Ausland bestellen?
  • Gibt es legale und illegale Elektroschocker?
  • Mit welcher Strafe muss man bei einem illegalen Elektroschocker rechnen?

In welchem Gesetz sind Elektroschocker eigentlich geregelt?

Elektroschocker fallen unter das Waffengesetz (WaffG) und sind dort unter der Bezeichnung „Elektroimpulsgeräte“ in der Anlage 2 (Waffenliste)  im Abschnitt 1 („Verbotene Waffen“) unter Punkt 1.3.6 aufgeführt.

Der Besitz oder der Kauf von ihnen ist damit nach § 2 Abs. 3 WaffG in Deutschland grundsätzlich verboten.

Aber es gibt Ausnahmen davon!

Sind Elektroschocker in Deutschland nun erlaubt oder doch verboten?

Typische Juristenantwort. Es kommt darauf an.

Darf man Elektroschocker nun erwerben und besitzen?

Auch wenn Elektroschocker im WaffG zu den verbotenen Waffen gezählt werden, sind manche Elöektosschocker doch erlaubt und dürfen legal erworben, besessen und mit sich geführt werden.

Diese Elektroschocker müssen aber seit 2011 das PTB-Prüfzeichen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt tragen.

Außerdem dürfen nur Personen Umgang mit Elektroschockern haben, die mindestens 18 Jahre alt sind.

Im Gegensatz zu Schreckschusswaffen ist bei zugelassenen Elektroschockern kein kleiner Waffenschein erforderlich.

Das für den legalen Umgang mit Elektroschockern sehr wichtige PTB-Prüfzeichen bedeutet, dass das Gerät als gesundheitlich unbedenklich in Deutschland amtlich zugelassen wurde.

Diese Elektroschocker schalten sich normalerweise nach spätestens 10 Sekunden selbst ab und haben im Vergleich zu nicht zugelassenen Elektroschockern eine sehr geringere Stromstärke.

Damit wird eine Gefahr für Gesundheit und Leben von Menschen ausgeschlossen werden.

Verboten sind dagegen immer:

  • Sogenannte Distanz-Elektroschocker wie Air-Teaser oder Elektroschockpistolen
  • Elektroschocker ohne amtliches PTB Prüfsiegel 
  • alle Geräte, denen man nicht sofort ansieht, dass es sich um Elektroschocker handelt (z. B. als Taschenlampe oder Handy getarnt)

Jeder Umgang mit den oben genannten Elektroschockern ist immer verboten. Es handelt sich um verbotene Waffen im Sinne des § 2 Abs. 3 WaffG.

Unter Umgang versteht das Gesetz den Erwerb, Besitz, das Überlassen, Mitsichführen, Verbringen (Einfuhr und Ausfuhr), Handeltreiben, usw.
 
Bis zum Jahr 2016 war dies alles nur eine Ordnungswidrigkeit. Seit dem Jahr 2017 ist dies aber eine Straftat mit hohen Strafen.
 
Verboten ist nach § 42 Abs. 1 WaffG auch das Mitsichführen eines an sich legalen Elektroschockers auf einer öffentlichen Veranstaltung, wenn man dafür keine Ausnahmegenehmigung besetzt.


Ist die Bestellung von Elektroschockern im Ausland erlaubt oder verboten?

Die Einfuhr von Elektroschockern ist immer dann verboten, wenn sie nicht das PTB-Prüfzeichen tragen, es sich um Air-Taser handelt oder nicht klar erkennbar ist, dass es sich um einen Elektroschocker handelt.

z.B. bei getarnten Geräten wie einer Taschenlampe.

Bei ausländischen Verkäufern muss man immer aufpassen, weil deren Elektroschocker oft nicht den Bestimmungen des deutschen Waffengesetzes entsprechen und kein PTB-Prüfsiegel haben.

Auf Ebay oder Amazon sind die meisten Anbieter von Elektroschockern, Firmen aus China, also Ausland.

Findet der Zoll einen solchen Elektroschocker in einer Sendung, gibt es immer Ärger. Der Elektoschocker wird immer beschlagnahmt und ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das WaffG eingeleitet.

Für die Strafbarkeit gilt ausschließlich deutsches Recht. Es spielt damit keine Rolle, dass in Deutschland verbotene Elektroschocker im Ausland, z. B. in Polen oder Tschechien, völlig legal erworben werden können.

Die Behauptungen von Händlern zur angeblichen Legalität ihrer Elektroschocker, ist immer mit größter Vorsicht zu genießen. Meist kennen die Händler nicht das deutsche Waffenrecht.

Auch wenn Elektroschocker als angeblich harmlose „Viehtreiber“ angeboten werden, gilt immer äußerste Vorsicht.

Haben diese Elektroschocker kein PTB-Siegel, dann sind auch sie immer illegal.


Mit welcher Strafe muss man bei einem illegalen Elektroschocker rechnen?

Bis zum Jahr 2016 wurden Verstöße grundsätzlich nur als Ordnungswidrigkeit verfolgt, also Geldbußen.

Seit dem Jahr 2017 droht nach § 52 Abs. 3 Nr. 1 des Waffengesetzes aber eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe.

Die genaue Strafhöhe hängt wie bei jedem Strafverfahren von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab und lässt sich pauschal nicht beantworten.

Also aufgepasst, wenn ihr mit dem Gedanken spielt, euch einen Elektroschocker zulegen zu wollen. Prüft bitte ganz genau. Es können ansonsten heftige Strafen drohen.


Weitere Infos findet ihr in meinem Video oder unter:

GLÜCK - Kanzlei für Strafrecht

Foto(s): GLÜCK - Kanzlei für Strafrechr

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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