Letzte Chance zum Jahresende: So retten Sie Ihre Ansprüche vor der Verjährung!
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Das Jahresende markiert nicht nur den Übergang in ein neues Kalenderjahr, sondern auch einen wichtigen Zeitpunkt für rechtliche Ansprüche. Viele Verjährungsfristen enden am 31. Dezember eines Jahres. In diesem Artikel erklären wir, worauf Sie achten müssen und wie Sie Ihre Ansprüche schützen können.
Was bedeutet Verjährung?
Verjährung beschreibt den Verlust der Möglichkeit, einen Anspruch durchzusetzen, weil eine gesetzlich festgelegte Frist abgelaufen ist. Nach Ablauf der Verjährungsfrist kann der Schuldner die Leistung verweigern, indem er sich auf die Verjährung beruft (§ 214 BGB). Der Anspruch selbst bleibt zwar bestehen, ist jedoch nicht mehr durchsetzbar.
Welche Ansprüche verjähren am Jahresende?
Nach den allgemeinen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) beträgt die regelmäßige Verjährungsfrist drei Jahre (§ 195 BGB). Diese Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger Kenntnis von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners erlangt hat (§ 199 BGB).
Beispiele für Ansprüche, die Ende 2024 verjähren:
- Rechnungen aus dem Jahr 2021: Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, wie Handwerkerrechnungen oder offene Beträge aus Kaufverträgen.
- Schadenersatzansprüche aus 2021: Diese können aus vertraglichen oder deliktischen Ansprüchen stammen, etwa wegen einer Pflichtverletzung oder eines Verkehrsunfalls.
- Arbeitsrechtliche Ansprüche: Dazu gehören Ansprüche auf ausstehende Löhne oder Überstundenvergütungen, sofern keine kürzeren tariflichen Ausschlussfristen gelten.
Besondere Verjährungsfristen
Neben der regelmäßigen Verjährung gibt es Sonderregelungen:
- 10 Jahre: Für Ansprüche aus rechtskräftigen Urteilen oder notariellen Schuldanerkenntnissen (§ 197 BGB).
- 30 Jahre: Für Schadensersatzansprüche, die aus vorsätzlichen Pflichtverletzungen oder Verbrechen resultieren (§ 197 Abs. 1 Nr. 1 BGB).
- 2 Jahre: Für Gewährleistungsansprüche bei Kaufverträgen, wenn es sich um bewegliche Sachen handelt (§ 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB).
Wie kann die Verjährung unterbrochen oder gehemmt werden?
Um eine drohende Verjährung zu vermeiden, können folgende Maßnahmen ergriffen werden. Der Anspruch bleibt bestehen, wenn vor Ablauf der Frist Klage erhoben wird. Auch die Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens hemmt die Verjährung. Wenn Gläubiger und Schuldner über den Anspruch verhandeln, ruht die Verjährung während dieser Zeit.
Ein Schuldner kann den Anspruch anerkennen, was zu einem Neubeginn der Verjährung führt (§ 212 BGB).
Rechtstipp:
Überprüfen Sie alle offenen Forderungen und Ansprüche aus den vergangenen Jahren. Besonders Rechnungen und Verträge aus 2021 sollten im Fokus stehen. Reichen Sie rechtzeitig einen Mahnbescheid ein, um die Verjährung zu hemmen. Dies kann in der Regel noch bis kurz vor dem Jahresende erfolgen. Bei Unsicherheiten empfiehlt sich die Beratung durch einen Anwalt, um rechtssichere Schritte einzuleiten.
Am Jahresende ist Vorsicht geboten, damit rechtliche Ansprüche nicht verjähren. Eine frühzeitige Prüfung und gegebenenfalls die Einleitung von Maßnahmen schützen vor unnötigen Verlusten. Zögern Sie nicht, aktiv zu werden – nach dem 31. Dezember könnte es bereits zu spät sein.
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