LG Landshut: Allianz Lebensversicherung zahlt Abgeltung in fünfstelliger Höhe wegen geltend gemachter Berufsunfähigkeit

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Die Allianz Lebensversicherung zahlte einer Raumausstatterin, die aufgrund einer Wirbelsäulenerkrankung berufsunfähig wurde und anschließend zur Ergotherapeutin umgeschult hatte, einen Vergleichsbetrag in fünfstelliger Höhe. Dies erfolgte nach Einschaltung der auf Versicherungsrecht spezialisierten Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft, da die Versicherung zunächst die Anerkennung des Versicherungsfalls verweigerte. Nach Ablehnung einer außergerichtlichen Einigung und Einleitung einer Klage vor dem Landgericht Landshut, akzeptierten schließlich beide Parteien einen vom Gericht vorgeschlagenen Vergleich. Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., betont die Bedeutung des Erfolgs für die schnelle Einigung zugunsten der Genesung seiner Mandantin.

Die Allianz Lebensversicherung hat nach Einschaltung von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft einer Raumausstatterin einen Vergleichsbetrag in fünfstelliger Höhe gezahlt, nachdem die Versicherung zuvor die Anerkennung des Versicherungsfalls verweigert hatte.

Die Versicherungsnehmerin, von Beruf Raumausstatterin, erkrankte im Jahr 2001 an einer Wirbelsäulenerkrankung. Sie beantragte daraufhin Leistungen bei ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung, der Allianz Lebensversicherung, die die Berufsunfähigkeit auch anerkannte. Nachdem die Versicherte eine Umschulung zur Ergotherapeutin abschloss, leitete die Allianz Lebensversicherung ein Nachprüfungsverfahren ein und verwies sie auf den neuen Beruf.

Klage gegen die Allianz Lebensversicherung

Die Versicherungsnehmerin wandte sich daraufhin hilfesuchend an die auf Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. Der Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht, Christian Luber, LL.M., M.A., kam nach einer intensiven Prüfung der Unterlagen zu dem Ergebnis, dass die Leistungsverweigerung rechtsfehlerhaft war. Nachdem die Versicherung außergerichtlich eine Einigung ablehnte, wurde das Klageverfahren vor dem Landgericht Landshut eingeleitet.

Vergleich mit der Allianz Lebensversicherung

Das Gericht unterbreitete schließlich einen Vergleichsvorschlag, der eine Abgeltung des bestehenden Versicherungsfalls bei Zahlung eines Betrags in fünfstelliger Höhe vorsah. Beide Parteien nahmen diesen Vergleich an.

„Für uns als Rechtsanwälte ist es erfreulich, dass die fundierte Fallbearbeitung erneut zu einem Erfolg geführt hat. Für unsere Mandantin war es vor allem wichtig, schnell eine Einigung zu erzielen, damit sie sich voll auf ihre Gesundung konzentrieren kann“, freut sich Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht, Christian Luber, LL.M., M.A.,


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