Limmer Coin – CNMV warnt

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Über die Plattform limmercoin.io wird Anlegern ein Handel in Kryptowährungen schmackhaft gemacht.

Auf der Internetseite wird Limmer Coin als Plattform beschrieben, die Tradern aus der ganzen Welt helfen würde, Handelsmöglichkeiten zu identifizieren und zu nutzen, die ihren Trading-Bedürfnissen entsprechen.

Weiterhin wird darauf verwiesen, dass man durch Limmer Coin mit vielen Kryptowährungen traden würde und mit anderen Worten, das einziges Handelskonto von einem in vielen Finanzmärkten landen würde, so dass man sein Trading-Portfolio diversifizieren könne, wie man es bevorzuge.

Anleger sollten aber Vorsicht bei Anlagen über Limmer Coin walten lassen.

Denn Warnung der spanischen Finanzmarktaufsichtsbehörde (CNMV)

Nach einer Warnung der spanischen Finanzmarktaufsichtbehörde, der CNMV, ist limmercoin.io nicht im Register der Kommission eingetragen und daher nicht zur Erbringung von Wertpapierdienstleistungen oder anderer Tätigkeiten, die der Aufsicht der CNMV unterliegen, berechtigt.

Limmer Coin fehlt auch Genehmigung der BaFin 

Wenn Kryptowährungen als Differenzkontrakte, also CFD´s, zum Handel angeboten werden, stellt dies ein Eigenhandel gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 10 Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) dar, für das die Verantwortlichen der Plattform eine Genehmigung der BaFin haben müssen.

Eine derartige Genehmigung existiert aber nicht.

Auch wenn Kryptowerte verwahrt und verwaltet werden kann es sich um ein Kryptoverwahrgeschäft nach § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 6 Kreditwesengesetz (KWG) handeln, für das auch eine Erlaubnis der BaFin erforderlich ist, die es auch nicht gibt.

Sonstige Umstände zur Vorsicht 

Eine Internetseite, über die Kapitalanlage angeboten werden, muss nach deutschen gesetzlichen Regelungen ein Impressum aufweisen. Ein derartiges Impressum fehlt aber auf der Homepage von Limmer Coin, so dass für Anleger auch im Dunkeln bleibt, wer genau die Betreibergesellschaft der Plattform und die verantwortlichen Personen sind.

Auch die mangelnde Regulierung der BaFin und die Warnung der CNMV sollten für Anleger Anlass zur Achtsamkeit sein.

Auch wenn ein Handel in Kryptowährungen stattfindet, ist dies mit hohen Verlustrisiken verbunden. Auch wenn Kryptowährungen in kurzer Zeit Kurssteigerungen aufweisen können, sind auf der anderen Seite in kurzer Zeit Kursverluste möglich.

Optionen für Anleger von Limmer Coin 

Für Anleger ist es wichtig zu wissen, dass sich dann, wenn ohne Genehmigung der BaFin Wertpapierdienstleistungen im Sinne des WpIG oder auch ohne Erlaubnis Dienstleistungen nach dem KWG betrieben werden, sich ein Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 15 WpIG oder gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 KWG darstellen lassen kann.

Anleger von Limmer Coin, die bei Anlagen Probleme haben, können gerne die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner ansprechen, die eine fundierte Beratung und Hilfe zur Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen anbietet.

Rasches Handel ist vor allem auch dann geboten, wenn Auszahlung von Guthaben vom Handelskonto verweigert werden oder nicht möglich sind.

Die Kanzlei unterstützt viele Anleger gegenüber unseriösen Plattformen, vor allem auch bei Betrugsfällen im Bereich CFDs, Kryptowährungen oder Forex.

Für ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch ohne weitere Tätigkeiten keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt auch seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern.

Stand: 09.08.2024

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 

Oliver Busch erhielt seine Zulassung als Rechtsanwalt 1992. Er ist Mitglied im Verein für Bankrechtskunde und im Rechtsforum-Finanzdienstleistungen e. V..

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.

Rechtsanwalt Busch aus München ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und er ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


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