Lkw-Kartell: Anwälte setzen Schadensersatzansprüche durch – Prozessfinanzierer übernimmt Kosten!

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Die EU-Kommission hatte im Sommer 2016 gegen die vier großen europäischen Lkw-Hersteller Daimler, Volvo, Iveco und DAF eine Rekordstrafe von fast 3 Milliarden Euro verhängt. Auf die VW-Tochter MAN wurde die Kronzeugenregelung angewandt, weil sie das Kartell verriet, sodass die Strafe erlassen wurde.

Die EU-Kommission ermittelte in dem Fall bereits seit 2011 und warf den Lkw-Herstellern die Bildung eines Kartells vor.

Was bedeutet das jetzt für Käufer und Leasingnehmer von Lkw, wie z. B. Speditionen?

Diese können nun die Schäden, die ihnen durch das Lkw-Kartell entstanden sind, gegen den jeweiligen Hersteller geltend machen.

Nach einer ersten Einschätzung von Dr. Späth & Partner, die bereits mehrere Speditionen gegen Hersteller des Lkw-Kartells beraten, könnte sich der Schaden auf ca. 15 – 20 % des Kaufpreises belaufen.

Bei einem durchschnittlichen Kaufpreis für einen Lkw zwischen 80.000 – 100.000,- € könnte somit der Schaden pro Lkw bei ca. 12.000 – 15.000,- € liegen. Außerdem ist laut Dr. Späth & Partner zu beachten, dass viele Speditionen mehrere Lkw kauften, nämlich bis zu 20, sodass sich die Schäden teilweise potenzieren und in die Hunderttausende gehen können.

Der relevante Zeitraum, in dem Ansprüche geltend gemacht werden können, liegt dabei bei Käufen zwischen 1997 und 2011, wobei Geschädigte darauf hingewiesen werden sollten, dass in diversen Fällen, die immer im Einzelfall geprüft werden müssen, bereits demnächst Verjährung einzutreten droht, sodass sich eine schnelle Prüfung/ein schnelles Handeln empfiehlt.

Wie können die Kosten finanziert werden?

Kartellrechtliche Klagen sind – aufgrund der hohen Streitwerte und weiteren Kosten für z.B. Gutachter – in der Regel sehr teuer.

Dr. Späth & Partner ist es gelungen, hier zwei renommierte Prozessfinanzierer zur Zusammenarbeit zu bewegen, die Fälle für Geschädigte gegen das Lkw-Kartell finanzieren. D.h., Geschädigte, wie z. B. Speditionen, haben hier keinerlei Kostenrisiko, da sämtliche Kosten, wie Anwaltskosten, Gerichtskosten sowie Gutachterkosten, von dem jeweiligen Prozessfinanzierer übernommen werden.

Dafür müssen im Erfolgsfall die Geschädigten einen Teil des erstrittenen Betrags an den Prozessfinanzierer abgeben, in der Regel Beträge zwischen 25 – 30 % des erstrittenen Betrages, aber nur im Erfolgsfall.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth, MSc (Nottingham), von Dr. Späth & Partner mit Sitz in Berlin und Hamburg hierzu: „Meiner Ansicht nach kommen auf die beteiligten Lkw-Hersteller hohe Schadensersatzforderungen von Geschädigten in Milliardenhöhe zu. Ich schätze, dass in Deutschland über 10.000 Speditionen erheblicher Schaden durch die vermutlichen Mehrkosten entstanden sein könnte, der nun als Schadensersatz eingefordert werden kann. Geschädigte sollten also nicht zögern, ihren Schaden einzufordern und gegen die schädigenden Unternehmen vorzugehen. Eile ist geboten, da in diversen Fällen Verjährung droht.

Betroffene bzw. Geschädigte des Lkw-Kartells können sich an Dr. Späth & Partner wenden. Seit dem Jahr 2002, und somit seit 14 Jahren, sind Dr. Späth & Partner überwiegend im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig und vertreten hierbei bundesweit Geschädigte.


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