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Mahn- / Vollstreckungsbescheid der Rechtsanwälte Frommer Legal, Nimrod oder Daniel Sebastian

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Haben Sie auch einen Mahn- und/oder Vollstreckungsbescheid erhalten? Dann beachten Sie unbedingt die nachfolgenden Ratschläge.

Was ist ein Mahn- bzw. Vollstreckungsbescheid?

Das gerichtliche Mahnverfahren, bestehend aus Mahn- und Vollstreckungsbescheid, dient der schnellen Durchsetzung von Geldforderungen. Im Bereich urheberrechtlicher Abmahnungen, insbesondere bei Filesharing-Abmahnungen, ist das gerichtliche Mahnverfahren ein beliebtes Mittel, insbesondere dann, wenn der Anschlussinhaber auf eine Abmahnung nicht reagiert hat. Legt der Empfänger keinen Widerspruch (gegen den Mahnbescheid) oder Einspruch (gegen den Vollstreckungsbescheid) ein, hat der Antragsteller einen vollstreckbaren Titel (wie z.B. ein gerichtliches Urteil) erlangt und kann einen Gerichtsvollzieher mit der Zwangsvollstreckung der Forderung beauftragen. Das Mahngericht überprüft nicht, ob die Forderung des Antragstellers überhaupt berechtigt ist.

Reaktion auf einen Mahn- oder Vollstreckungsbescheid

ACHTUNG! Haben Sie Zweifel an der Forderung, legen Sie unbedingt rechtzeitig Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein!!! Haben Sie die Frist verpasst, aber noch keinen Vollstreckungsbescheid erhalten, legen Sie dennoch Widerspruch ein (dieser wird dann als Einspruch gegen den nachfolgenden Vollstreckungsbescheid gewertet). Liegt auch ein Vollstreckungsbescheid vor, dürfen Sie die 2-Wochen-Frist zur Einlegung des Einspruchs auf gar keinen Fall verpassen!!! Nur in engen Ausnahmefällen können Sie sich sonst noch gegen die Zwangsvollstreckung wehren.

Ich empfehle in Filesharing-Fällen auch die Einlegung eines Widerspruchs oder Einspruchs, wenn die Forderung grundsätzlich berechtigt ist. Meist lässt sich in nachfolgenden Vergleichsverhandlungen eine Reduzierung der Forderung erreichen. Einzelheiten hierzu können wir gerne im Rahmen einen kostenfreien telefonischen Erstberatung besprechen.

Wie wird der Widerspruch bzw. Einspruch eingelegt?

Beachten Sie unbedingt die 2-Wochen-Frist ab Zustellung des Mahnbescheids! Bitte benutzen Sie für die Einlegung des Widerspruchs das dem Mahnbescheid beigefügte Formular. Ist die Forderung nicht berechtigt, kreuzen Sie die Option „Ich widerspreche dem Anspruch insgesamt“ an und unterschreiben Sie den Widerspruch. Wollen Sie einen Anwalt als Prozessbevollmächtigten beauftragen, tragen Sie dessen Daten in das vorgesehene Feld ein.

Auch bei einem Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid empfehle ich, das beigefügte Formular zu verwenden.

Natürlich können Sie auch mich mit der Einlegung der Rechtsmittel beauftragen.

Was passiert nach Einlegung eines Widerspruchs?

Ein gerichtliches Verfahren wird nur durchgeführt, wenn einen der beiden Parteien dies beantragt. Auch in diesem Stadium des Verfahrens ist es sinnvoll, die Gründe für das Nichtbestehen der Forderung der Gegenseite darzulegen. Sollte die Forderung grundsätzlich berechtigt sein, empfiehlt sich die Aufnahme von Vergleichsverhandlungen, um den Streit außergerichtlich beizulegen. Hier gilt: Je besser die Argumentation, warum nicht Sie selbst, sondern ein Dritter als Verursacher der Urheberechtsverletzung in Betracht kommt, desto erfolgreicher können die Vergleichsverhandlungen sein. Auch Ihre finanzielle Situation kann ein wichtiges Argument darstellen, um die Forderung zu reduzieren.

Kostenlose telefonische Ersteinschätzung und Beratung

Meine Kanzlei berät und vertritt seit vielen Jahren in zahlreichen urheberrechtlichen Fällen im gesamten Bundesgebiet. Für eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung (089/76758092) können Sie sich gerne an mich wenden. Sie können mir auch einfach eine Kopie des Mahn- oder Vollstreckungsbescheids nebst Ihrer Rufnummer per E-Mail (kontakt@ra-pantke.de) zusenden.

Mehr Informationen zu Filesharing-Abmahnungen finden Sie im Internet auf meiner Homepage https://www.ra-pantke.de/Urheberrecht-Abmahnung/Filesharing-Abmahnung/index.html


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