Majestic-Trees Inversiones S.R.L. – „auf Holz gesetzt”

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Majestic-Trees Inversiones S.R.L. ist ein Unternehmen der VIVA AG.


Anmerkung 16.10.2019:

Die BaFin verbietet der Majestic-Trees S. R. L. das öffentliche Angebot der Vermögensanlage zum Kauf, zur Pflege sowie zur Verwertung von Mahagonisetzlingen/Bäumen in der Dominikanischen Republik nach § 1 Absatz 2 Nr. 7 Vermögensanlagengesetz in Deutschland.

Dies, da die Majestic-Trees S. R. L. keinen gebilligten Verkaufsprospekt für die Vermögensanlage veröffentlicht hat, der die nach dem VermAnlG erforderlichen Angaben enthält.

Nachzulesen unter: https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Verbrauchermitteilung/weitere/2019/meldung_191007_Majestic_Trees.html.


Das Produkt dieses Unternehmens, welches wir für den Normalsparer als bedenklich erachten, wenn er damit rechnet, das Geld zurückzubekommen wurde über den Bund der Sparer e. V., als Sachwertanlage vermittelt. Ggf. hatte der einzelne Vermittler des Sachwertkontors etwas falsch verstanden: Nein, hier wird nicht sicher in Sachwerte investiert, die die Rückzahlung des Kapitals garantieren oder problemlos das Erwirtschaften einer Rendite erwarten lassen.

Die bestehenden Marktrisiken sind nicht zu unterschätzen. Ebenso das Risiko, nicht nur die versprochene Rendite im Zweifel nicht zu erhalten, sondern auch das insgesamt geleistete Geld zurückzubekommen.

Über den Bund der Sparer, der sich u. E. zu Unrecht und täuschend als Verbraucherschutzverein nach außen hin beworben hat, wurde bzw. wird die Möglichkeit präsentiert, über die in der Dominikanischen Republik ansässige Gesellschaft Majestic-Trees in den „Sachwert Holz“ zu investieren. Je mehr Setzlinge von Mahagonipflanzen man erwirbt, desto geringer ist der hierfür berechnete Aufschlag.

Im Prinzip soll der Kunde etwas für die Setzlinge zahlen, welche durch das Unternehmen dann bis zur Schlagreife (12–15 Jahre nach der Pflanzung) aufgezogen werden soll. Geht ein Setzling ein, ersetzt MTI diesen durch einen neuen. Gleiches Prozedere gilt, falls innerhalb der ersten fünf Jahre nach Pflanzung ein Baum durch höhere Gewalt zerstört wird.

Eine Rendite wird in Höhe von 12,25 % bei einer Laufzeit von 12 Jahren präsentiert. Das ist eine relativ hohe Rendite, der auch relativ hohe Verlustrisiken gegenüberstehen.

Zwischen den Vertragsparteien, der MTI und der Kundschaft, soll der abgeschlossene Kauf- und Dienstleistungsvertrag deutschem Recht unterliegen. Die MTI, so wird ausgeführt, sei eine Tochtergesellschaft der in Wiesbaden ansässigen VIVA AG, womit der Standard deutschen Rechts auch in der dominikanischen Republik eingehalten werden soll.

Als Risiken werden letztendlich in den Produktinformationen, die ggf. vom Vermittler ausführlich mit dem jeweiligen Kunden besprochen wurden, das Risiko der Preisentwicklung und das Wechselkursrisiko genannt.

Im Zusammenhang mit den rechtlichen Risiken wird darauf hingewiesen, dass im Fall der Änderungen von Gesetzeslage und Rechtsprechung die Möglichkeit besteht, dass sich dies auch negativ für den Kunden und/oder die Rückzahlung des Kapitals an den Kunden auswirken kann.

Damit ist eigentlich klar, dass diese Anlageform, die weil das Anpflanzen von Bäumen auch aus unserer Sicht zweifellos eine gute Sache ist, für den spekulativ eingestellten Anleger eine tolle Sache ist. Dieser ist aber auch nicht traurig, wenn das Geld verlorengeht.

Allen anderen, denen die Vermittler erzählt haben, dass dieses Investment taugliche Alternative z. B. im Vergleich mit Lebensversicherungen oder ähnliches ist, hat man u. E. einen „Bären aufgebunden“. Wer meint, gut beraten sein, seine Altersvorsorge allein mit diesem Investment absichern zu können, kann das zwar tun. Allerdings wurde er von seinem Berater dann zu einem wenig sicheren Anlagekonzept überredet, ggf. auch unter Verschweigen der tatsächlichen Risiken.

Ist dies der Fall, sollten Sie unzufrieden sein und die Geltendmachung von Ansprüchen auf Schadensersatz gegenüber Ihrem Vermittler prüfen lassen. Übersenden Sie uns Ihre Vertragsunterlagen, wenn Sie unsicher sind, die richtige Anlageentscheidung getroffen zu haben. Wir prüfen Erfolgsaussichten und erstellen Ihnen kostenfrei ein Angebot für Ihre rechtliche Interessenvertretung.

Ein Vermittler hat gem. §§ 280, 433 BGB bzw. gem. §§ 280, 675 BGB auf alle für Ihre Anlageentscheidung wichtigen Umstände hinzuweisen und, wenn er dies unterlassen hat, Schadensersatz zu leisten. Im Regelfall kann auf Rückabwicklung des Geschäfts vorgegangen werden. Der pflichtwidrig handelnde Vermittler hat Ihnen Ihre Investition zu erstatten und bekommt selbst die Ansprüche aus den an Sie vermittelten Verträgen abgetreten. Ob eine Fehlberatung des Vermittlers hingegen dem Unternehmen zuzurechnen ist, ist Frage des Einzelfalls und kann im Regelfall nicht pauschal unterstellt werden.



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