Manche Greensill-Anleger haben Probleme mit der Auszahlung über den Einlagensicherungsfonds

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Die Einlagensicherung der Banken verspricht im Fall Greensill ein schnelles und unkompliziertes Abwickeln der Forderungen der Gläubiger. Solche bis EUR 100.000 sind über die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) geschützt. Darüber hinaus gibt es einen Schutzschirm über den Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands Deutsche Banken.

Gegenüber der Kanzlei Bergdolt haben (ehemalige) Kunden des Portals weltsparen.de, die über diese Seite Festgeld bei der Greensill-Bank angelegt hatten mitgeteilt, dass es Probleme bei der Auszahlung gibt.

Dies betrifft Kunden, bei denen die Entschädigungseinrichtung davon ausgeht, dass es sich um solche handelt, die nicht ausschüttungsberechtigt sind. Jedoch ist die Situation hier nicht immer ganz eindeutig. Die Anforderungen sind bis ins letzte Detail nicht im Gesetz geregelt.

Wir gehen daher davon aus, dass mit anwaltlicher Unterstützung eine Argumentationslinie gegenüber den Entschädigungseinrichtungen gefunden werden kann, die am Ende zu einer Ausschüttung führt.

Falls auch Sie Probleme haben, eine Zahlung aus den Entschädigungseinrichtungen zu erhalten, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

Die Kanzlei Bergdolt hat sich im Fall der Greensill-Bank mit der Berliner Kanzlei Dr. Späth & Partner zur IG Greensillbank zusammengeschlossen. Die Kanzleien verfügen über eine mehrere Jahrzehnte lange Erfahrung im Beriech des Bank- und Kapitalmarktrechts und haben schon eine große Menge von Anlegern in verschiedensten Konstellationen beraten und vertreten.



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