Markenanmeldung mit oder ohne Anwalt?

  • 5 Minuten Lesezeit

Sie möchten einen Namen oder ein Logo als Marke anmelden? Erfahren Sie hier mehr zum Thema Markenanmeldung. 

Das Wichtigste in Kürze

  • Markenschutz: Unternehmer können ihren Firmennamen, ihr Logo, den Namenn eines Produktes oder einen Slogan als Marke anmelden, um sich von der Konkurrenz abzuheben.
  • Rechte sichern: Mit der Markenanmeldung erhalten Sie exklusive Rechte und können die Nutzung der Marke durch Dritte untersagen.
  • Markenrecherche: Eine gründliche Recherche ist unerlässlich – idealerweise mit Unterstützung eines Anwalts.

Was ist zu beachten? 

Für viele Unternehmer ist die Markenanmeldung ein logischer Schritt auf dem Weg zum nachhaltigen Geschäftserfolg. Die Eintragung eines Firmennamens, Logos oder einer Produktbezeichnung ins Markenregister ermöglicht es dem Inhaber, die Marke exklusiv zu nutzen und Dritten die Nutzung zu verbieten oder an Bedingungen wie Lizenzgebühren zu knüpfen. Es ist aber keineswegs mit dem Absenden des Antrags an das jeweilige Amt getan. Ohne gründliche Vorbereitung kann die Markenanmeldung schnell zum Reinfall werden. Warum das so ist? Lesen Sie gerne weiter. 

Lohnt sich eine Markenanmeldung? 

Eine Markenanmeldung lohnt sich aus verschiedenen Gründen. Mit einer eingetragenen Marke schaffen Sie ein echtes Alleinstellungsmerkmal und einen Mehrwert für Ihre Kunden. Diese knüpfen in der Regel Qualitätsmerkmale an eine Marke. Wollen Sie daher expandieren, Wiedererkennungswert schaffen oder einen Namen exklusiv nutzen, so lohnt sich eine Markenanmeldung in jedem Fall.

Vorteile vs. Verpflichtungen 

Eine Marke bietet zahlreiche Vorteile, bringt aber auch Verpflichtungen mit sich. Möchten Sie verhindern, dass Ihre Marke verwässert, so müssen Sie gegen nicht autorisierte Nutzungen vorgehen. Nur so kann sichergestellt werden, dass Ihre Marke ihren guten Ruf behält.

Durch die Anmeldung erhalten Sie exklusive Nutzungs- und Verwertungsrechte. Das heißt, Sie können anderen die Verwendung untersagen oder diese an Lizenzgebühren knüpfen. Gegen unautorisierte Nutzungen können Sie vorgehen. 

Eine Markenanmeldung kann sich also lohnen, wenn Sie:

  • Ihren Namen, ein Logo oder einen Produktnamen sichern wollen.
  • sich professionell von der Konkurrenz abheben möchten.
  • Planen regional, europaweit oder international zu expandieren.
  • den Wert Ihres Unternehmens erhöhen wollen.
  • sich vor Nachahmern und teuren Rechtsstreitigkeiten schützen möchten.

Was kann ich als Marke anmelden?

Eine Marke ist ein gewerbliches Schutzrecht, das Bezeichnungen, Namen, Logos, Farben oder Sounds schützt. Ihrer Kreativität sind fast keine Grenzen gesetzt. Folgende Markenarten können Sie anmelden:


  • Eine Wortmarke, wie Coca Cola oder Hugo Boss
  • Eine Bildmarke, wie der angebissene Apfel von Apple oder der Stern von Mercedes
  • Eine Wort-/Bildmarke, wie bei Adidas mit den Streifen oder das Logo von Google
  • Zudem: Dreidimensionale Marken, Farbmarken, Klangmarken

Teilen Sie gerne Ihre Vorstellungen mit. Wir erarbeiten die beste Markenstrategie.

Grenzen der Markenanmeldung

Nicht alles kann als Marke angemeldet werden. Die Markenämter prüfen jeden Eingang und lehnen ggf. eine Anmeldung ab, wenn sie gegen das MarkenG verstoßen.

Die Marke muss grafisch darstellbar sein, das heißt durch Figuren, Linien, Schriftzeichen, Hörproben oder 3D-Modelle wiedergegeben werden können. 

Der Markenanmeldung können aber auch sogenannte absolute Schutzhindernisse entgegenstehen. Diese prüft das Markenamt während des Anmeldeprozesses. Marken werden abgelehnt, wenn sie:

  • keine Unterscheidungskraft aufweisen.
  • gebräuchliche Wörter oder beschreibende Angaben enthalten.
  • aus Gattungsbezeichnungen bestehen.
  • täuschende Zeichen verwenden.
  • gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstoßen.
  • Hoheitszeichen, amtliche Prüf- oder Gewährzeichen enthalten.

Eine bekannte Marke, die Ihrer ähnlich ist, kann ebenfalls nicht angemeldet werden. Dann stehen sog. relative Schutzhindernisse entgegen. Diese prüft das Amt allerdings nicht. 

Welcher Schutzumfang soll es sein: Deutschland, Europäische Union, weitere Länder?

Markenschutz entsteht in der Regel durch Anmeldung und Eintragung der Marke ins Markenregister. 

Sie haben die Wahl zwischen:

  • DE-Marke: Schutzwirkung der Marke in Deutschland, Anmeldung beim DPMA.
  • EU-Marke: Schutz in allen EU-Mitgliedsstaaten, Anmeldung beim EUIPO.
  • IR-Marke: Internationaler Schutz in ausgewählten Ländern, Anmeldung bei der WIPO.
  • Oder einer Anmeldung in einzelnen Ländern

Wo die Einreichung der Anmeldung sinnvoll ist, hängt von Ihrer Marke ab. Der Schutz ist immer territorial. 

In 4 Schritten zur erfolgreichen Anmeldung Ihrer Marke

1. Gründliche Markenrecherche

Stellen Sie sicher, dass Ihre Wunschmarke nicht bereits existiert. Recherchieren Sie nach identischen und ähnlichen Marken – selbst oder mit einem Anwalt. Das DPMA prüft nur absolute Schutzhindernisse, nicht aber relative wie Ähnlichkeiten mit älteren Marken. Ohne Recherche können teure Rechtsstreitigkeiten drohen. 

Tipp: Beauftragen Sie uns mit der Recherche. Nicht selten werden ähnliche Eintragungen übersehen, die dann zu teuren Abmahnungen und zum Verlust der eigenen Marke führen können. 

2. Wahl der Waren- und Dienstleistungsklassen

Überlegen Sie, für welche Waren und Dienstleistungen der Markenschutz gelten soll. Es gibt 45 verschiedene Klassen, sog. Nizza Klassen. Eine nachträgliche Erweiterung ist nicht möglich. Wollen Sie trotzdem erweitern, muss neu angemeldet werden. 

3. Markenanmeldung

Reichen Sie die Antragsunterlagen beim DPMA ein. Dazu gehören das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis und eine detaillierte Beschreibung der Marke. Anträge können online, per Post oder Fax eingereicht werden.

4. Prüfung und Eintragung

Nach Zahlung der Anmeldegebühren prüft das DPMA Ihre Angaben und die Schutzfähigkeit der Marke. Erfolgreiche Marken werden ins Markenregister eingetragen und im Markenblatt bekannt gegeben. Die Schutzdauer beträgt 10 Jahre und kann verlängert werden.

Was kostet eine Markenanmeldung?

Die Kosten für eine Markenanmeldung setzen sich aus verschiedenen Posten zusammen. Ohne Anwalt fallen beim DPMA folgende Gebühren an:

  • Amtsgebühren beim DPMA (inkl. bis zu drei Klassen): 300 Euro (elektronisch: 290 Euro)
  • Ab der vierten Klasse je 100 Euro
  • Beschleunigte Prüfung: 200 Euro

Wenn Sie sich anwaltlich vertreten lassen, fallen zusätzliche Gebühren für Beratung, Recherche, etc. an. 

Kann ich das selbst machen oder brauche ich einen Anwalt für die Markenanmeldung?

Beim DPMA oder beim EUIPO herrscht kein Anwaltszwang. Sie können die Anmeldung daher ohne anwaltliche Vertretung einreichen. 

Beachten Sie jedoch: Wurde die geplante Marke nicht hinreichend geprüft, so kann es sein, dass Ihre Wunschmarke nicht eingetragen wird. Die Anmeldegebühren sind dann verloren, denn diese gibt es nicht zurück. Um das zu verhindern, beauftragen Sie uns mit der Recherche und der Prüfung auf Entgegenstehen von absoluten Schutzhindernissen. 

Zudem: Schnell sein lohnt sich, denn im Markenrecht gilt das Prioritätsprinzip: Wer zuerst anmeldet, erhält die alleinigen Rechte. 



Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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